BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/10 B - Wahlsystem in Aufstellungsversammlungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2.
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Titel = Satzungsregelungen für das Wahlsystem der Aufstellungsversammlung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / § 10
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt der Satzung den §10 b hinzuzufügen:

§10b Wahlverfahren bei Bewerberaufstellungen zu öffentlichen Wahlen (1) Folgende Grundsätze zur Wahlverfahren gelten bei den jeweiligen Aufstellungsversammlungen zu öffentlichen Wahlen, sofern die zuständige Gliederung keine anderweitige Regelung in ihrer Satzung trifft. (2) Wahl zum Deutschen Bundestag 1. Das Wahlverfahren der Landesliste Bayern der Piratenpartei muss folgenden Anforderungen genügen. a) Eine Blockwahl ist nur dann zulässig, wenn die Kandidaten im Block sowie deren Reihenfolge in einer geheimen Wahl durch die Aufstellungsversammlung festgelegt wurde. Diese Festlegung kann über mehrere Wahlgänge geschehen, sofern alle Kandidaten die gleichen Chancen durch die Versammlung eingeräumt bekommen. Die Blockwahl benötigt eine Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. b) Alle Wahlgänge die zur Anwendung kommen, müssen eine Enthaltung ermöglichen. Bei relativen Wahlsystemen kann das Kumulieren von Stimmen erlaubt werden.

Begründung

Der Antrag ist für das Wahlsystem, dass vom Team das die Aufstellungsversammlung vorbereitet nötig, hindert die Aufstellungsversammlung aber nicht notfalls oder falls gewünscht eine anderes Wahlsystem zu nehmen. Das Wahlsystem wurde dem Landeswahlleiter vorgelegt, welcher keine Einwände von seiner Seite aus geltend machte.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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