BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Zeitarbeit in Deutschland
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- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Zeitarbeit in Deutschland
- Antrag
- Zeitarbeiter sollen per Gesetz mindestens den doppelten Lohn bzw. Gehalt bekommen, dass in der entleihenden Branche für die jeweilige Position üblich ist.
- Die Zeitarbeitsfirma hat die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter zu den Einsatzorten unabhängig von deren Höhe zu übernehmen.
- Eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Leiharbeitern ist nicht zulässig.
- Die Entleihenden Firmen haben spätestens 4 Wochen vor ende der Entleihfrist verbindlich zu sagen ob sie den Leiharbeiter übernehmen oder nicht.
- Nach 12 Monaten Entleihen durch die selbe Firma, auch nicht am Stück, entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Anstellung durch die Entleihfirma.
- Begründung
Immer mehr Firmen entziehen sich mittels Leiharbeit ihrer Verantwortung gegenüber der für sie tätigen Mitarbeiter. Die führt teilweise dazu das Firmen den größten teil Ihrer Mitarbeiter nur noch über ZAF beschäftigen. Was Lohndumping durch die Konkurrenz der ZAF untereinander zur Folge hat. Diese Auswüchsen muss Einhalt geboten werden, auch wenn die Unternehmen dagegen Sturm laufen. Die Begründung das dies notwendig ist um irgend welche Auftragsspitzen abzufangen hat sich leider als zwischenzeitlich kaum mehr rellevant erwiesen. Der Missbrauch der ZA ist leider mittlerweile bei weitem größer als das für was sie ursprünglich einmal gedacht war. Auch der gerne vorgeschobene sog. Klebeeffekt ist letztlich zu vernachlässigen, da das entleihen meist in Bereichen passiert, wo Arbeitskräfte keine teuren Kenntnisse benötigen und schnell eingearbeitet sind.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Aleks A.
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- doppelter Lohn oder Gehalt für die gleiche Arbeit? Eine Lohnsteigerung von 100 Prozent, die dann dazu führt, dass ein Leiharbeiter der von einer Zeitarbeitsfirma ausgeliehen wird (ja auch das gibt es, das Zeitarbeitsfirmen sich untereinander Personal ausleihen) dann 400 Prozent eines normalen Angestellten bekommt? Warum schreibst du nicht gleich, dass alle Zeitarbeitsunternehmen verboten werden sollen, das kommt deiner Forderung gleich.
- Es geht doch bei dem Einsatz von Leiharbeitern häufig NICHT darum tatsächlich Kosten gegenüber der Festanstellung eines Mitarbeiters zu sparen, sondern darum, dass der fest angestellte Mitarbeiter buchhalterisch anders verrechnet wird als der geliehene... der feste Mitarbeiter erzeugt Fixkosten, der geliehene (auch wenn dies auf Dauer ohne absehbares Ende ist) erzeugt variable Kosten. In der Welt der Banken und Ratingagenturen ist Fixkosten=böse und variable Kosten=gut. Das heisst, für viele geht es nicht um die tatsächliche Einparung von Arbeitskosten, sondern lediglich um Augenwischerei, darum von der Finanzwirtschaft besser geratet zu werden, günstigere Kredite oder überhaupt welche zu bekommen, einen besseren Shareholdervalue etc. --- Das trotz gleicher oder auch höherer Kosten für den Leiharbeiter weniger bei diesem ankommt, liegt einfach daran, dass es einen Zwischenhändler für die Arbeitsleistung gibt. --- Letztlich würde es schon viel bringen diese Anreize Fixkosten zu variablen Kosten zu tranformieren auszuschalten, und schon machte es häufig keinen Sinn mehr den Mitarbeiter zu leihen statt direkt anzustellen. CSteinbrenner 14:44, 8. Nov. 2011 (CET)
- Zu Forderung nach doppeltem Lohn muss ich sagen, dass diese aufgrund des missverstandenen Motives von Leiharbeiterbschäftigung vermutlich kaum greifen würde... denn es wären immer noch die guten variablen Kosten, auch wenn die Fixkosten für einen eigenen Mitarbeiter niedriger wären, aber diese sind und bleiben böse. --- Nichtsdestotrotz vetrete auch ich die Position, dass ein Leiharbeiter zusätzlich zu equal pay (gleicher Tariflohn wie für festen Mitarbeiter in selber Tätigkeit des leihenden Unternehmens) für die von ihm geforderte Flexibilität eine Flexibilitätszulage erhalten muss. CSteinbrenner 14:44, 8. Nov. 2011 (CET)
- Zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Leiharbeitern. Diese findet in vielen Bereichen auch jetzt NICHT statt. Es ist für das Leiharbeitsunternehmen kein Problem unbefristete Arbeitsverträge zu schließen. Denn, wenn der Kunde den Mitarbeiter nicht mehr haben möchte, kann das Leiharbeitsunternehmen den Mitarbeiter mit der vertraglich vereinbarten Frist von z.B. zwei Wochen, oder sofern es keinen passenden Folgeeinsatz für den Mitarbeiter gibt betriebsbedingt kündigen. --- Um das zu erreichen was Du möchtest wäre es am geschicktesten das Recht zur (betriebsbedingten) Kündigung von Mitarbeitern für Zeitarbeitsfirmen einzuschränken, da es in der Natur der Zeitarbeitsbranche liegt, dass bei wechselnden Arbeitseinsätzen für einzelne Mitarbeiter auch Zeiten ohne Arbeitseinsatz vorkommen. Das sollte als unternehmerisches Risiko das das Zeitarbeitsunternehmen zu tragen hat gelten und keine Handhabe zur Kündigung des Mitarbeiters liefern. Wie wäre es mit einer gesetzlichen Regelung, dass Zeitarbeitsfirmen generell 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen? Eine solche Regelung würde auch wie von Dir beabsichtigt die Preise zu denen Zeitarbeitsfimen Mitarbeiter verleihen deutlich in die Höhe treiben, da Mitarbeiter die aktuell ohne Arbeitseinsatz sind einkalkuliert werden müßten, statt diese Kosten durch eine Kündigung und, sobald ein neuer Auftrag da ist, spätere Wiedereinstellung, zu sozialisieren. CSteinbrenner 15:10, 8. Nov. 2011 (CET)
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