BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Waffenrecht
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den BY:Landesparteitag_2012.1. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Landeswahlprogramm Bayern
- Schlagworte Pro
- Bürgerrechte, Überwachung, Sicherheit, Evaluation
- Schlagworte Contra
- Sicherheit
- Beantragte Änderungen
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
- Begründung
Die PIRATEN als Bürgerrechtspartei treten dafür ein, Bürgerrechte einzelner nur aufgrund klarer, nachweisbarer Fakten einer tatsächlichen Gefährdung einzuschränken. WaffR-Verschärfungen sind in der Regel aus populistischem Aktionismus nach einzelnen Ereignissen geschehen; nationale wie internationale Datenlagen geben viele der Verschärfungen nicht her.
Die AG Waffenrecht http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht bearbeitet auf Bundesebene das Thema und schließt sich Forderungen nach wirksamen und der Sicherheit dienenden Maßnahmen an (z.B. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf oder eine verbindliche Regelung der Anforderungen auf Alarmanlagen in Tresorräumen).
Die auf Landesebene und darunter geregelte Ausführung des WaffR macht das Thema auch für die Landespolitik wichtig (einheitliche Regeln zur Bewilligung von Anträgen und zu Kontrollen).
Für eine Bürgerrechtspartei - (im Gegensatz zu einer populistischen und paternalistischen Verbotspartei) - ist die Frage, warum Privatleute Waffen besitzen wollen, nicht relevant, ebenso wenig, warum Bürger Paintball spielen wollten oder statt Büchern digitale Medien verwenden (#Heveling).
Waffen sind definiert nach §1 WaffG (auch Paintballwaffen sind Geräte, bei denen aus einem Lauf ein Projektil getrieben wird). Anlage 1 definiert auch, weshalb Waffen in Privatbesitz benötigt werden: "zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel" (Je nach Bedürfnis / Art).
Sachlich setzt sich mit dem Thema auseinander:
- Arne Niederbacher, Faszination Waffe, ISBN 3-89391-465-X, ars una 2004 (und Folgeauflagen). Der Autor: http://www.fk12.tu-dortmund.de/cms/ISO/de/soziologie/teilkulturen_der_gegenwartsgesellschaft/index.html
- Auszüge daraus:
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/schuetzen-studie-zu-schuetzenvereinen-in-deutschland-159120.html
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-die-motivation-ist-die-waffe-161825.html
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-faelle-wie-in-erfurt-sind-durch-schaerfere-gesetze-nicht-zu-verhindern-158699.html
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-die-waffenvergabe-wird-sehr-sorgsam-gehandhabt-159336.html
- Bremer Forschungsgruppe Waffenrecht des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/
- Dokumentation zur Untersuchung "Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren", Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik - Unterrichtsmitschau - "Problemorientierte Jugendforschung der LMU München 1996, hrsg. vom Bayerischen Sportschützen Bund http://kvk.ubka.uni-karlsruhe.de/hylib-bin/kvk/nph-kvk2.cgi?maske=kvk-last&lang=de&title=KIT-Bibliothek%3A+Karlsruher+Virtueller+Katalog+KVK+%3A+Ergebnisanzeige&head=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-head-de-2010-11-08.html&header=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-header-de-2010-11-08.html&spacer=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-spacer-de-2010-11-08.html&footer=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-footer-de-2010-11-08.html&css=none&input-charset=utf-8&kvk-session=5KC7QD1A&ALL=&Timeout=120&TI=p%C3%A4dagogische+auswirkungen+des+Schie%C3%9Fsports+auf+Kinder+unter+12+Jahren&PY=&AU=&SB=&CI=&SS=&ST=&PU=&VERBUENDE=&kataloge=SWB&kataloge=BVB&kataloge=NRW&kataloge=HEBIS&kataloge=HEBIS_RETRO&kataloge=KOBV_SOLR&kataloge=GBV&kataloge=DDB&kataloge=STABI_BERLIN
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Unter dem VORWAND mehr Sicherheit zu erzeugen, versuchen vor allem die Grünen, SPD und Linke durch Vorstöße in Richtung eines TOTALEN VERBOTES von Schusswaffen in Privathand, die durch Wahnsinnstaten einiger einzelner Personen verunsicherte Bürger als Wähler zu gewinnen und VERSCHWEIGEN dabei vorsätzlich, dass die legalen Besitzer von Sport-Jagd sowie historischer Sammelwaffen in der Gesamtkriminalstatistik mit einem Anteil von lediglich etwa 0,001 überhaupt auftauchen (lt. Focus) Legalwaffen sind somit als Tatwaffen mengennmäßig im Minimalbereich. Die statistische wahrscheinlichkeit durch eine legal besessen Schusswaffe ums leben zu kommen liegt bei ca. 1: 3,7 Mio. und damit niedriger als tödliche Schlangenbisse oder Flugzeugabstürze.
Hinzu kommen die bereits möglichen verdachtsunabgängigen Kontrollen von Legalwaffenbesitzern durch die Behörden und damit im Grunde eine KRIMINALISIERUNG von erwiesenermaßen besonders gesetzestreuen BÜRGERN. Gegen jeden vermeintlichen Starftäter brauchen die Behörden einen Durchsuchungsbefehl, bei den Legalwaffenbesitzer rechtfertigt der legale Waffenbseitz die verdachtsunabhängige KONTROLLE OHNE RICHTERLICHEN BESCHLUSS.
Bestrebeungen in Richtung eines Verbotes von legalen Schusswaffen, würde eine de facto ENTEIGNUNG von unbescholtetenen Bürgern bedeuten.
Auch bei einem Totalverbot von legalen Schusswaffen verblieben noch (lt. BKA) zig Millionen illegale Waffen in der Bevölkerung, vornehmlich bei Extremisten und Kriminellen.
Maßnahmen die darauf gerichtet sind eine große, etwa 2 Millionen Einzelpersonen zäglende Bevölkerungsgruppe pauschal zu Kriminalisieren, zu enteignen, ihres Hobbys und ihrer grundgesetzlich garantierten RECHTE zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu BERAUBEN sind abzulehen. Sie dienen nur der Vortäuschung einer Scheinsicherheit und lenken von den eigentlichen (von der Politik bisher sehr unzulänglich begegneten) Gefahren durch illegale Waffen in der Hand von Kriminellen und Extremmisten ab und sind der sicherheit der Bürger nicht dienlich.
% ** Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
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- Argument 2
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