BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Verteilung der Parteienfinanzierung auf Landesverband und Bezirksverbände

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.1.
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Titel = Verteilung der Parteienfinanzierung auf Landesverband und Bezirksverbände
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / § 2 der Finanzordnung
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, die Finanzordnung (Satzung) des Landesverbandes Bayern wie folgt zu ändern:

Hinzugefügt wird:

§ 2 Abs. 2

Staatliche Mittel aus der Parteienfinanzierung an den Landesverband werden auf den Landesverband und auf die Bezirksverbände verteilt. Die Bezirksverbände verteilen die Mittel in eigener Verantwortung auf die unmittelbaren Untergliederungen.

Von den staatlichen Mitteln aus der Parteienfinanzierung an den Landesverband erhält der Landesverband 25 % (Landesanteil). Vom verbleibenden Betrag (Bezirkeanteil) erhalten die Bezirksverbände

1. aus einem Viertel zu gleichen Teilen,

2. aus einem Viertel im Verhältnis von Bezirksfläche zu Landesfläche,

3. aus einem Viertel im Verhältnis von Bezirkseinwohnerzahl zu Landeseinwohnerzahl,

4. aus einem Viertel im Verhältnis von bei der letzten Landtags- und/oder Bundestagswahl im Bezirk erzielten Erst- und Zweitstimmen zu der Anzahl dieser Erst- und Zweitstimmen im Bundesland.


§ 2 Abs.3

Auszahlungen an die Bezirke sollen zeitnah, spätestens nach einem Monat erfolgen. Das gilt auch für erhaltene Vorschüsse. Rückzahlungen an den Landesverband sind vom Bezirksverband binnen zwei Wochen zu zahlen.

Begründung

Der Landesverband und die Bezirksverbände brauchen für ihre Finanzplanung eine nicht kurzfristig änderbar finanzielle Ausstattung. Zudem sollen Anreize für den Erfolg der Piratenpartei geschaffen werden.

Der Anteil des Landesverbandes wird auf 25 % erhöht.

Die Finanzierung der Bezirke setzt sich nun aus 6 Komponenten zusammen:

1. Sockelbetrag aus dem Bezirkeanteil: Wie im bisherigen Beschluss des Landesvorstandes erhalten die Bezirke einen nach der Zahl der Bezirke gleichen Anteil zur Erfüllung der Grundaufgaben.

2. Flachenbetrag aus dem Bezirkeanteil: Die Bezirke erhalten einen Anteil nach der Fläche des Bezirks. Damit wird man der Erschließung der Flächenbezirke gerecht.

3. Bevölkerungsbetrag aus dem Bezirkeanteil: Die Bezirke erhalten einen Anteil nach der Einwohnerzahl. Damit wird man der Erreichnung der Ballungszentren gerecht.

4. Erfolgsbetrag aus dem Bezirkeanteil: Die Bezirke erhalten aus ihrem Wahlerfolg im Bezirk einen entsprechenden Anteil. Wer eine mehr Stimmen bekommt, bekommt auch etwas mehr Geld.

5. Beitragsanteil: Die aktuelle Regelung sorgt dafür, dass ein Bezirk mit mehr Mitgliedern heute schon mehr Mittel zu Verfügung hat.

6. Spendenanteil: Da Spenden zu 100 % bei der Gliederung bleiben, kann jede Gliederung selbst die eigene finanzielle Situation verbessern.






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