BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sitten bei Lohn Gehalt und Stundensätzen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Definition Sittenwidrigkeit bei Lohn Gehalt und Stundensätzen
Antrag

Löhne, Gehälter und Stundensätze, von Unternehmen und Firmen bezahlt) die bei einer erbrachten Arbeitszeit von 38,5 Stunden nicht Netto mindestens, Harz IV Maximalsatz (je nach dem welcher größer ist der am Arbeitsort oder am Wohnort) plus 20% plus Fahrtkosten plus ggf. Zusatzkosten für zusätzliche Unterkunft erbringen sollen für sittenwidrig erklärt werden.

Begründung

Begründung des Antrages Es ist in Absehbarer Zeit mit den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien wohl weder ein flächendeckender Mindestlohn noch ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu realisieren. Daher sollten wir zusätzlich zu unseren eigentlichen Zielen reale Zusatzziele definieren, um den wirtschaftlich Schwachen in der Arbeitswelt möglichst schnelle Hilfe zukommen zu lassen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Tobias Grömcke
  2. Pia Düwel
  3. Thomas Zenetti
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. CSteinbrenner
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Die Idee ist im Ansatz interessant verpasst aber das langfristige volkswirtschaftliche Problem, dass das Einkommen jetzt über die gesetzliche Rentenversicherung auch die Existenzsichernde Versorgung im Alter gewährleisten muss. Zudem glaube ich nicht, dass es Sinn macht geringe Forderungen zu stellen, da man nach Verhandlungen mit Kompromissen immer weniger erreicht als ursprünglich gewünscht. Zudem wäre es schön wenn Du an einem Beispiel vorrechnest auf welche Größenordnung beim Bruttoeinkommen Du kommst und begründest inwiefern eine so komplizierte Regelung Vorteile gegenüber einer klaren einfachen regelung in Form eines Mindestlohns hat, wie er in Frankreich mit 8,66 EUR/h für alle Branchen gilt.

Mein Gegenvorschlag: Ich spreche mich für einen allgemeinen Mindestlohn von aktuell 10 EUR pro Stunde aus. Dies Forderung ergibt bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ein Monats-Bruttoeinkommen von 1733 EUR. Es verbleiben je nach Abzügen ca. 1200 EUR netto. Bei einer kontinuierlichen Tätigkeit zum Mindestlohn bis zum Rentenalter ergibt dies eine Rente von 720 EUR. Also eine Rente die gerade so keinen Bezug von Sozialleistungen im Alter erfordert. Anforderungen an Bezahlung einer Vollzeittätigkeit

  1. Volle Finanzierung des Lebensunterhalts des Mitarbeiters
  2. Volle Finanzierung der Lebensunterhalts des ehemaligen Mitarbeiters in Rente 

Der Fall der Notwendigkeit von Sozialleistungsbezug während der Arbeitsphase oder im Rentenalter bedeutet, dass für die erhaltene volle Arbeitskraft eines Mitarbeiters nicht ausreichend bezahlt wurde und daher Kosten für dessen Existenzsicherung sozialisiert werden. Dies ist nicht akzeptabel, da es nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein sollte, die durch den Unternehmer empfangene volle Arbeitsleistung, jetzt oder nach Ende der Erwerbsphase zu subventionieren.

CSteinbrenner

    • Ich wollte mit meine Forderung keinen Ersatz für das Thema Grundeinkommen schaffen! Jedoch mein ich ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen momentan weder politisch durchsetzbar (siehe FDP) noch finanzierbar. Also ist meiner Meinung nach eine Zwischenlösung, die hilft und evtl. auch überparteilich konsensfähig ist, als Zwischenschritt bis das Ziel erreichbar ist durchwegs eine vertretbare Lösung!Micki
      • Der Antrag ist abgesehen von Satzzeichenfehlern wie dem ')' zumindest schlecht formuliert und bedarf meines Erachtens einer Verbesserung. ArnoldSchiller
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...