BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Recht - Stärkung des Rechtssystems
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- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Stärkung des Rechtssystems
- Antrag
1. Um die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten zu fördern, wird ein bundesweites/landesweites Wahlgremium geschaffen, das sich aus Richtern, Staatsanwälten, Politikern und Bürgern zusammensetzt; in diesem Gremium haben Richter und Staatsanwälte die Mehrheit. Das Gremium ernennt Richter und Staatsanwälte auf allen Ebenen der Rechtsprechung einschließlich der obersten Gerichte Das Grundgesetzt und die Verfassungen der Länder sind entsprechend zu ändern..
2. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 SPO einstellen, wenn es sich um Vergehen handelt, an deren Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld des Täters nur gering nicht gewerbsmäßig und wiederholt sein. Diese Regelung gilt nur für Straftaten, die einen Wert von maximal EURO 5000 nicht übersteigen.
- Begründung
Zu 1. Der augenblickliche Stand ist der, dass Staatsanwälte und Richter den organisatorischen Weisungen der Justizminister unterworfen sind. Das führt dazu, dass die Justizminister Druck auf Staatsanwälte und Richter ausüben können, um diese zu disziplinieren und somit indirekt Einfluss auf Anklagebehörden und Rechtsprechung ausüben. Durch die neue Regelung werden Richter und Staatsanwälte in ihrer Unabhängigkeit gegenüber der Politik gestärkt.
Zu 2. Es kann und darf nicht sein, dass Regeln, die für die Bewältigung einer Masse von Kleindelikten eingeführt wurde, dazu führen, dass sich Großkriminelle „freikaufen“ können.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Klaus H. Miller überflüssig und nicht für LPT
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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- ...
- ...
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