BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Finanzordnung Bayern - Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.1.
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Titel = Finanzordnung Bayern - Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / Abschnitt B (Finanzordnung) §2 Abs. 2
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgende Änderung des §2Abs.2 der bayerischen Finanzordnung beschließen:

"Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 40%, der zuständige Kreisverband 20%, der zuständige Bezirksverband 20% und der Landesverband Bayern 20%. Ist auf einer Gliederungsebene kein Verband aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verband auf der nächsthöheren Gliederungsebene. "

Begründung

Die unteren Gliederungen müssen aufgrund der in Bayern bevorstehenden Wahlen in der nächsten Zeit große Aufgaben stemmen. Es wird notwendig sein, möglichst viel Präsenz gegenüber potentiellen Wählern zu zeigen. Darüber hinaus wird ein hoher Aufwand hinsichtlich Plakatierungsaktionen, Pressearbeit, Teilnahmen an Veranstaltungen in den Stimmkreisen zu erwarten sein.

Um dies zuverlässig gewährleisten zu können, ist es notwendig die unteren Gliederungen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten, was mit Annahme dieser Satzungsänderung möglich wäre.

Von den übergeordneten Gliederungen kann für den Wahlkampf nicht mit Geldmitteln gerechnet werden, so eine Info vom Holodecktreffen am 04.02.2012. Auch aus der Parteienfinanzierung wird wenn überhaupt nur wenig Geld kommen, da zunächst die Landesverbände mit Beteiligung an einer Landtagswahl berücksichtigt werden und Bayern damit evtl. nur einen kleinen Rest bekommt, der dann beim LV verbleibt. Alternative Geldzuflüsse wie beispielsweise Spenden in größerer Höhe an die unteren Gliederungen sind eher unwahrscheinlich und deshalb als Finanzierungsquelle für die kommenden Aktionen auszuschließen. Im Gegensatz dazu hat bspw. der LV bereits eine recht gute Reputation um in der Lage zu sein Spenden in größerem Ausmaß zu bekommen. In den meisten KV's dürften auch keine Rückstellungen für den Wahlkampf vorhanden sein, was die Notwendigkeit einer Umverteilung der Mitgliedsbeiträge weiter begründet.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thorsten Forkel
  2. Hirnbeiss
  3. PiratX
  4. [Lichtbringer

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Aleks A.
  2. ArnoldSchiller
  3. LocalPlayer
  4. Roland Köhler
  5. Das-leben-ist-schoen
  6. Michael Bachinger
  7. Magnus R.
  8. Christoph Johann
  9. Deuxcvsix
  10. ValiDOM (Ich will erst die Vorschläge des Finanzrats sehen bevor wir was eigenes basteln)
  11. PiratNEA

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Gondrino
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Statt Verein, sollte es Verband heissen.
  • Bundesregelung sieht folgenden Verteilungsschlüssel auf den Regelbeitrag eines Mitgliedes von 36,-€:
  • BV: 14.40 €
  • LV: 7,20 €
    • LV: 21,60, die 100% des obigen Antrags
      • LV verbleiben bei 20%: 4,32 €
      • - 2,88 im Vergleich zu Bundesregelungen
  • BzV: 3,60 €
  • Anteil bei nicht bestehenden KV und OV: 14,40 €
    • BzV: 4,32 €
      • +0,72 €
        • Anteil bei nicht bestehenden KV und OV: 17,28 €
  • KV: 3,60 €
  • Anteil bei nicht bestehenden OV: 10,80 €
    • KV: 4,32 €
      • +0,72 €
        • Anteil bei nicht bestehenden OV: 12,96 €
    • +0,72 €
  • OV: 7,20 €
    • OV: 8,64 €
      • +1,44 €
  • Ich befürchte wir unterfinanzieren damit den Landesverband. Im Gegensatz zu den Bezirksverbänden und Kreisverbänden erhält er nämlich niemals die Chance zusätzlich Geld durch nicht vorhandene Gliederungen zu bekommen, sondern ist komplett durchgeliedert. Schon bei den BzV ist das nicht mehr der Fall. Ein Bezirksverband der einen Mitgliedsbeitritt in einer Region ohne Orts- und Kreisverband hat, erhält damit über das 3 bis 4fache des Landesverbandes selbst wenn dann der Landesverband zur KV-Gründung dahin fährt. ArnoldSchiller
    • Verband statt Verein habe ich geändert. Ich denke nicht, dass der LV damit unterfinanziert wird. Bei derzeit über 4000 Mitgliedern mit steigender Tendenz scheint mir immer noch ein ausreichender Mittelzufluss gegeben. Ein KV oder OV hat in der Regel jedoch wesentlich weniger Mitglieder (<100) und bekommt dementsprechend wesentlich weniger aus den Mitgliedsbeiträgen. Ein Landesverband kann den Ausfall von Geldmitteln m.E. auch besser mittels Spenden ausgleichen, als ein vergleichsweise kleiner KV/OV

tforkel

      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Ser Landesverband ist vermutlich die wichtigste Instanz bei den Wahlen 2013 um sowohl den Landtag als auch den Bundestag zu entern. Ich gehe daher davon aus, dass nötige Gelder im Wahlkampf (falls welche übrig sind), nicht verprasst sondern sinnvoll eingesetzt werden. --Das-leben-ist-schoen 23:43, 5. Jan. 2012 (CET)
    • das ist jetzt die frage, wer zahlt am schluss die plakate und so? macht das der LV oder müssen die jeweils unteren verbände für ihr gebiet alles selbst finanzieren? Ralph 16:19, 9. Jan. 2012 (CET)
    • Es geht auch nicht darum, ob Gelder verprasst werden oder nicht. Ich gehe prinzipiell eigentlich davon aus, dass jede Gliederung vernünftig mit Ihren Mitteln umgeht. Sinn dieses Antrags ist es, den unteren Gliederungen die Basisarbeit zu vereinfachen. Neben Kosten für Plakate müssen eine Menge Fahrtkosten gedeckt werden um in den Flächen der Gemeinden und Kreise effektiv arbeiten zu können, es werden verstärkt Werbemittel benötigt um Infostände damit betreiben zu können, evt. müssen Räumlichkeiten für Infoveranstaltungen angemietet werden und so weiter. All dieses mit einem Budegt von unter 1000€ umzusetzen wird schwierig. tforkel 08:32, 12. Jan. 2012 (CET)
      • Am 04.02.2012 war Holodecktreffen (Vorständetreffen) und es wurde ganz klar gesagt, dass nicht mit Landes- oder Bundesmitteln gerechnet werden kann. Somit liegt es auf der Hand, dass die KV's oder BzV's die Kosten der Wahlkämpfe in den jeweiligen Zuständigkeitsgebieten selbst tragen müssen. Man möge mich korrigieren wenn dem nicht so ist. Tforkel 09:15, 9. Feb. 2012 (CET)
    • ...
  • Es ist ausschlaggebend was der BzV und LV zu den Wahlkosten auf KV Ebene beitragen werden? Ich befürchte "nicht viel"! Das muß unbedingt auf dem LPT geklärt werden! Ich bin auch für eine 60/40 Verteilung (OV,KrV/BzV,LV) Schließlich erhalten BzV/LV immernoch einen wachsenden Gesamtbetrag mit Zuwachs der Mitglieder. Nicht nur die Arbeit und Kosten der Wahlen, sondern auch der Aufwand der Mitgliederwerbung liegt im wesentlichen auf der Kreisebene. PiratX


  • Zur Info über Wahlkampfbudgets:
    • Der Wahlkampf muss durch Spenden finanziert werden. Der Mitgliedsbeitrag kann nur die laufenden Kosten decken.
    • Der Großteil der Gelder wird für Plakate, Werbematerial draufgehen.
    • Dazu vielleicht noch 1 - 4 große Wahlkampfveranstaltungen
    • Wahlkampf auf der Straße (Infostände, Flyer verteilen) braucht kaum Finanzmittel
    • Fahrtkosten zum Aufhängen von Plakaten können nicht abgerechnet werden, sondern zählen AFAIK zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten eines Mitglieds, die vom Gesetzgeber als selbstverständlich angesehen werden.
    • Auch 2009 hat der Wahlkampf vor Ort Unterstützung nur durch Material bekommen. Kleister, Kabelbinder, durch die Landkreise fahren Plakate kleben, Gebühren für Infostände wurden vor Ort selbst durch die Mitglieder bezahlt. --Franz Rauchfuss 11:41, 7. Mär. 2012 (CET)