BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Abschaffung-Regierungsbezirke

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Version vom 8. Februar 2012, 12:37 Uhr von Roguemale (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.1.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Programm

Landeswahlprogramm Bayern

Schlagworte Pro
Weniger Hirarchie
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Bayern ist eines der wenigen Bundesländern mit Regierungsbezirken. Diese geben den Anschein eines föderalistischen Freistaates, sind aber im Prinzip nur Aussenstellen der bayrischen Staatsregierung mit wenig Bürgernähe.

Die Piratenpartei spricht sich deswegen für eine Abschaffung der Regierungsbezirke aus. Im Sinne der Subsidiarität, sollen die Kompetenzen der Bezirke auf die Landkreise und Kommunen übergehen. Überregionale Aufgaben können dabei - je nach Bedarf - durch freiwillige Bündnisse zwischen den Kommunen umgesetzt werden.







Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Kai Mast
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Roguemale 12:37, 8. Feb. 2012 (CET)
  2. ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Klarstellung der Begriffe: Mit "Regierungsbezirk" in Bayern werden zwei völlig verschiedene Entitäten angesprochen:
    • Einmal der räumliche Zuständigkeitsbereich einer staatlichen Mittelbehörde ("die Regierung der Oberpfalz" u.ä.); also eine staatliche Behörde mit regional begrenzter Zuständigkeit der allgemeinen inneren Verwaltung. Die gibt es auch in den meisten anderen Bundesländern, heisst dort aber "der Regierungspräsident" oder "das Regierungspräsidium ..."; der Sache nach ist das aber so ziemlich das gleiche wie in Bayern: Sie setzen die Entscheidungen der Staatsregierung um in praktisches Verwaltungshandeln, d.h. sie zwingen die Kommunalbehörden, genau das zu tun, was die Landesregierung will.
    • Zum anderen die dritte Ebene der Kommunalen Selbstverwaltung: Die bay. Bezirke sind kommunale Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigenem Haushalt und genuin eigener Zuständigkeit (z.B. Bezirks-KKH, Mittelschulwesen, Regionalverkehr, regionale Wirtschaftsförderung, u.v.a.m.), ganz ohne Fachaufsicht der Staatsregierung. Diese "Dritte Ebene" gibt es nur in Bayern, deshalb gibt's auch nur hier die "Bezirkstage"; in anderen Bundesländern wird das sehr viel zentralistischer gehandhabt; dort ist regelmäßig gleich der Staat zuständig, während wir das hier (in der verfassungskonformen Theorie) selbständig regeln. Anders ausgedrückt: Nach bay. Kommunalverfassung hat die Gesamtregierung des Freistaats Bayern sehr viel weniger Befugnisse als in anderen Bundesländern; hier fallen viel mehr Bereiche in die kommunale Selbstverwaltung der Bezirke, in die sich der Staat an sich nicht einmischen darf.
    • Das Problem liegt m.E. mehr darin, dass seit den Regierungen von Franzjosefsgnaden diese - wohlgemerkt: in der BayVerf ausdrücklich vorgeschriebene - Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen staatlicher Mittelbehörde und kommunaler Selbstverwaltungsorganisation schlicht ignoriert wird; letztlich ist das offener Verfassungsverrat. Das Problem resultiert aus der "Organleihe", d.h. daraus, dass die ausführenden Organe von Staat und kommunaler Bezirkskörperschaft meist identisch sind, wie es vor der Kommunalreform der 70er in den Landkreisen war.
    • Das behauptete Problem löst sich auf, wenn wir die strikte Gewaltenteilung fordern auch in ihrer Ausprägung als Vertikale Gewaltenteilung; konkret heisst das: Trennung der staatlichen und kommunalen Behörden auch auf der Ebene der bay. Bezirke. Wenn der bay. Bezirk nicht nur eine gewählte Volksvertretung (Bezirkstag), sondern auch ein gewähltes Oberhaupt der Exekutive aus Kommunalbeamten hätte (analog dem Landrat bzw. Oberbürgermeister), anstatt von einem ernannten Staatsbeamten alias "Regierungspräsident" nur "verwest" zu werden (im Juristendeutsch heisst das wirklich so!), dann wär' dem Zentralismus nach Franzjosefsart ein Riegel vorgeschoben. Verwaltungstechnisch wär' das ziemlich einfach (Teile des Steueraufkommen stünde direkt den Bezirken zu, anstatt als "Fördermittel" erst frei gegeben oder als "Umlage" den Landkreisen abgepresst zu werden) und würd' die Verwaltung mindestens genau so verbilligen wie die Kommunalreform der 70er. Würden die bay. Bezirke dagegen als Gebietskörperschaften ganz abgeschafft, dann würde auch die theoretisch mögliche Mitwirkung der Bürger abgewürgt, also genau das Gegenteil von dem bewirkt, was der Antragsteller zu beabsichtigen vorgibt. --Oliver T. Vaillant 12:19, 8. Feb. 2012 (CET)
  • Argument 2
    • ...
      • ...