BY:LV/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Bayerischen Vorstands, beschlossen am 23.10.2009.

§1 Allgemeines

  1. 1Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. 2Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. 1Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. 2Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. 3In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Klaus Mueller, Vorsitzender: 1Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. 2Er vertritt den Landesverband nach außen.
  2. Roland Jungnickel, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und koordiniert zusätzlich die Bündnisarbeit des Landesverbandes.
  3. Michael Florian Schönitzer, Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Landesverbands zu fördern und voranzutreiben, sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Arthur Schibetz, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
  5. Alexander Bock, Generalsekretär: 1Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. 2Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Landesgeschäftsstelle und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen.
  6. Kristian Biss, Beisitzer: 1Zuständig fur die IT des LV Bayern, dies umfasst den Server Wigbold mit den dazugehörigen Diensten sowie die Koordination der AG Bayern IT. 2Unterstützung des Generalsekretärs als Ansprechpartner und Kontaktperson für die Bezirksverbände, hauptsächlich Unter-, Mittel-, Oberfranken und Oberpfalz.
  7. Markus Gerstel, Beisitzer: 1Innerparteiliche Transparenz, Beratung des Vorstands in rechtlicher Hinsicht, ausgenommen Rechtsdienstleistungen nach §2 RDG. 2Unterstützung des Generalsekretärs als Ansprechpartner und Kontaktperson für die Bezirksverbände, hauptsächlich Schwaben, Nieder- und Oberbayern.

§3 Beschlussfassung

  1. 1Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 2Änderungen an der Geschäftsordnung und Abstimmungen im elektronischen Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit.
  2. 1Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. 2Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. 3Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  3. 1Sind Sach- oder Vermögenswerte des Landesverbandes von insgesamt über €50,00 betroffen, so beschließt der gesamten Vorstand über den Antrag. 2In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto).3 Wird das Veto ausgesprochen so gilt der Antrag als abgelehnt.
  4. 1Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär aktenkundig zu machen. 2Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Landesverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  5. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
    1. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland, sowie dessen Mitglieder,
    2. den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
    3. den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie der Jungen Piraten Bayern,
    4. den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
    5. jedem Mitglied des Landesverbandes Bayern einzeln.

§4 Vorstandssitzungen

  1. 1Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. 2Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 7 Tagen, in dringenden Fällen auch kurzfristiger, per E-Mail auf der Koordinationsliste für Belange auf Landesverbandsebene einberufen.
  3. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. 2Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 3In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  5. 1Die Vorstände der nachgeordneten Bezirksverbände und der Landesvorstand der Jungen Piraten Bayern haben das Recht je ein Mitglied aus ihrer Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. 2Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. 3Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  6. 1Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. 2Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. 3Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden.
  7. 1Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. 2Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. 3Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
  8. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. 1Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. 2Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.
  3. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. 2Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.