BY:Kaufbeuren-Ostallgäu/KV/Kreisparteitag 2015.1
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Version vom 22. März 2015, 09:01 Uhr von BastianH (Diskussion | Beiträge)
22.03.2015
stattfinden. Veranstaltungsort ist das
Vereinszimmer im Gablonzer Haus.
Inhaltsverzeichnis
Wann und Wo
Wann:
22.03.2015 um 14:00 Uhr
Akkreditierung ab 13:30 Uhr
Wo:
Vereinszimmer des Gablonzer Haus
Bürgerplatz 1
87600 Kaufbeuren-Neugablonz
TO/GO/Organisatorisches
Tagesordnung (vorläufig)
- Eröffnung des Parteitages
- Beschluss der Geschäftsordnung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Wahl der Protokollanten
- Wahl des Wahlleiters
- Bestimmung der Wahlhelfer durch den Wahlleiter
- Beschluss der Tagesordnung
- Besprechung und Abstimmung der Satzungsänderungsanträge
Geschäftsordnung
- Auf eine Geschäftsordnung wird verzichtet
- weitere Vorschläge...
Parteitagsämter
Versammlungsleiter:
Wahlleiter:
Wahlhelfer:
- Franz Lauer
Protokollführer: (mehrere sind sinnvoll zur Entlastung des Einzelnen)
Rechenschaftsberichte des aktuellen Vortands
- Tätigkeitsbericht Vorsitzender 2015
- Rechenschaftsbericht stellv. Vorsitzender 2014/15
- Rechenschaftsbericht Schatzmeister 2014/2015
Anträge
Satzungsänderungsanträge
SÄA 001 - Virtualisierung
ALT: § 11 – Auflösung und Verschmelzung 1 Auflösung oder Verschmelzung des Kreisverbandes regelt die Landessatzung NEU: §11 Auflösung, Verschmelzung oder Virtualisierung §11.1 Auflösung des Kreisverbands regelt die Landessatzung §11.2 Verschmelzung des Kreisverbands regelt die Landessatzung §11.3 Virtualisierung des Kreisverbands (1) Sollte der Kreisverband auf einem ordentlichen Kreisparteitag keinen neuen Vorstand wählen können, so kann der Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschliessen, den Kreisverband für die nächste Amtsperiode zu virtualisieren, (2) Dieser Beschluß muss bereits in der Einladung als Möglichkeit genannt worden sein. (3) Ohne diesen Beschluß oder dessen Ankündigung lädt der Vorstand der nächst zentraleren Gliederung zu einem außerordentlichen Kreisparteitag ein, auf dem erneut ein Vorstand gewählt, bzw. über die Virtualisierung abgestimmt werden kann. Satz (2) bleibt dabei bestehen. (4) Der virtualisierte Kreisverband wählt bis zu drei, mindestens aber einen Piraten als Sprecher des virtualisierten Kreisverbands. (5) Die Sprecher sind gewählt bis zum nächsten nach §6(2) einberufenen Kreisparteitag. (6) Der virtualisierte Kreisverband besitzt keine Kassenhoheit, die nächst zentralere Gliederung verwaltet die vorhandenen Gelder. Sie ist angehalten dem virt. KV für die laufende Amtsperiode ein Budget in Höhe der Mitgliedsbeitragsanteile einzuräumen. (7) Die Sprecher können beim Vorstand der nächst zentraleren Gliederung Gelder aus diesem Budget beantragen. (8) In der Außenwirkung ist der virtualisierte Kreisverband dem Kreisverband gleichgestellt. Er handelt in wirtschaftlichen Dingen jedoch immer nur im Auftrag der nächst zentraleren Gliederung. (9) Die Einbindung in parteiinterne Strukturen, wie Vorstandsmailinglisten und anderer Kommunikationsstrukturen, Zugang zu Mitgliederdaten zur Einladung von Mitgliederversammlungen oder zum Versand von Mitteilungen erledigt die nächste zentralere Gliederung.
Kandidaturen
- Vorsitzender
- stellvertrender Vorsitzender
- Schatzmeister
- weitere Ämter
Teilnehmer
- feste Zusagen
- Franz Lauer
- komme vielleicht
- Gäste