BY:Kaufbeuren-Ostallgäu/KV/Kreisparteitag 2015.1

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Der Kreisparteitag 2015.1 wird am
22.03.2015
stattfinden. Veranstaltungsort ist das
Vereinszimmer im Gablonzer Haus.

Wann und Wo

Wann:

22.03.2015 um 14:00 Uhr
Akkreditierung ab 13:30 Uhr

Wo:

Vereinszimmer des Gablonzer Haus
Bürgerplatz 1
87600 Kaufbeuren-Neugablonz

TO/GO/Versammlungsämter

Tagesordnung (vorläufig)

  1. Eröffnung des Parteitages
  2. Beschluss der Geschäftsordnung
  3. Wahl des Versammlungsleiters
  4. Wahl der Protokollanten
  5. Wahl des Wahlleiters
  6. Bestimmung der Wahlhelfer durch den Wahlleiter
  7. Beschluss der Tagesordnung
  8. Besprechung und Abstimmung der Satzungsänderungsanträge

Geschäftsordnung

  • Vorschlag: Auf eine Geschäftsordnung wird verzichtet
  • weitere Vorschläge:

Parteitagsämter

  • Versammlungsleiter:
  • Wahlleiter:
  • Wahlhelfer:
  1. Franz Lauer
  • Protokollführer: (mehrere sind sinnvoll zur Entlastung des Einzelnen)

Anträge

Satzungsänderungsanträge

SÄA 001 - Virtualisierung

ALT: 
§ 11 – Auflösung und Verschmelzung

1    Auflösung oder Verschmelzung des Kreisverbandes regelt die Landessatzung

NEU: 
§11 Auflösung, Verschmelzung oder Virtualisierung

§11.1    Auflösung des Kreisverbands regelt die Landessatzung

§11.2    Verschmelzung des Kreisverbands regelt die Landessatzung

§11.3    Virtualisierung des Kreisverbands

(1)   Sollte der Kreisverband auf einem ordentlichen Kreisparteitag
keinen neuen Vorstand wählen können, so kann der Kreisparteitag mit
einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschliessen,
den Kreisverband für die nächste Amtsperiode zu virtualisieren,

(2)  Dieser Beschluß muss bereits in der Einladung als Möglichkeit
genannt worden sein.

(3)   Ohne diesen Beschluß oder dessen Ankündigung lädt der Vorstand
der nächst zentraleren Gliederung zu einem außerordentlichen
Kreisparteitag ein, auf dem erneut ein Vorstand gewählt, bzw. über die
Virtualisierung abgestimmt werden kann. Satz (2) bleibt dabei bestehen.

(4) Der virtualisierte Kreisverband wählt bis zu drei, mindestens aber
einen Piraten als Sprecher des virtualisierten Kreisverbands.

(5) Die Sprecher sind gewählt bis zum nächsten nach §6(2) einberufenen
Kreisparteitag.

(6) Der virtualisierte Kreisverband besitzt keine Kassenhoheit, die
nächst zentralere Gliederung verwaltet die vorhandenen Gelder. Sie ist
angehalten dem virt. KV für die laufende Amtsperiode ein Budget in
Höhe der Mitgliedsbeitragsanteile einzuräumen.

(7) Die Sprecher können beim Vorstand der nächst zentraleren
Gliederung Gelder aus diesem Budget beantragen.

(8)  In der Außenwirkung ist der virtualisierte Kreisverband dem
Kreisverband gleichgestellt. Er handelt in wirtschaftlichen Dingen
jedoch immer nur im Auftrag der nächst zentraleren Gliederung.

(9) Die Einbindung in parteiinterne Strukturen, wie
Vorstandsmailinglisten und anderer Kommunikationsstrukturen, Zugang zu
Mitgliederdaten zur Einladung von Mitgliederversammlungen oder zum
Versand von Mitteilungen erledigt die nächste zentralere Gliederung.

Kandidaturen

  • Vorsitzender
  • stellvertrender Vorsitzender
  • Schatzmeister
  • weitere Ämter

Teilnehmer

  • feste Zusagen
    • Franz Lauer
  • komme vielleicht
  • Gäste

Media

Aufzeichnung

Fotos

Protokoll