BY:Bundestagswahllistenkandidaten/Kandidatengrill/Lebenspartner
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- Sollte die Ehe, wie sie im BGB definiert ist, auch für Schwule und Lesben gelten oder sollte es bei einem eigenständigen Lebenspartnerschaftsgesetz bleiben?
- Wenn es beim LPartG bleib, wie sollte dann die Differenzierung der Rechte und Pflichten im Vergleich zur Ehe aussehen?
Begründe deine Meinung und gib, falls notwendig die Differenzen an.
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Martin Schwarz
Die Ehe sollte auch für Schwule und Lesben gelten, wenn das nicht so wäre, würde das Grundgesetz verletzt werden. Die Ehre des Menschen ist unantastbar, hier die Ehe zu verweigern ist eine diskriminierung.
Den Rest kann ich leider nicht ausreichend beantworten, da diese Thematik bis jetzt für mich persönlich nicht die Priorität hat.
Lebensgemeinschaften sollten mit der Ehe gleichgestellt werden, mit Ausnahme der Steuerklasse....(jetzt mach ich mich unbeliebt)....
Sebastian Jung aka Ganesh
Die Ehe ist ein religiöses Ritual, das in einem laizistischen Staat keine Amtshandlung darstellen sollte. Das staatliche Eintragen von Lebenspartnerschaften mit der Begründung von gegenseitigen Versorgungsansprüchen und der Möglichkeit der Namensangleichung sollte allen ermöglicht werden (ja, auch den transsexuellen Eichhörnchen!). Steuerliche Vorteile sollten aber nur aus der Betreuung und Erziehung von Kindern erwachsen, um so den Dienst an der Gesellschaft zu kompensieren.
Bernd Kasperidus aka Brummel1
Betrachten wir uns doch einmal, warum das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland kam:
Es waren nicht die Proteste der LGBT oder die recht plakativen Prozesse einiger Prominenter. Diese verliefen alle ins Leere.
Das LParG wurde eingeführt weil die EU Druck machte, dass in Deutschland die Ehen und Partnerschaften anerkannt werden müßten, die in anderen EU-Ländern geschlossen wurden.
Es wäre erst einmal wichtig, dafür zu sorgen, das ein umdenken in Politik und Gesellschaft statt findet. Eine einfache Umwidmung eines Titels wird daran wohl kaum etwas ändern.