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FRAGE
FRAGE:

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden?
Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenen positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen,
kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?


Bei der Frage braucht ein Verteidigungsfall auf einen erfolgten kriegerischen Angriff nicht in Betracht gezogen zu werden.

Phil-Wendland

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Bernd Kasperidus aka Brummel1

Eine sehr schwierige Frage ... wie alle Fragen, bei denen man als Politiker wissentlich und willentlich andere Menschen in Gefahr bringt.

Zuerst: Ich bin kein Pazifist. Ein kluger Mann hat einmal gesagt: "Ein Pazifist ist ein Schmarotzer, der die Vorteile eines gesellschaftlichen Systems ausnutzt aber nicht bereit ist, dieses System zu verteidigen und dann auch noch einen Heiligenschein für seine Fahnenflucht verlangt"

Verteidigen heißt aber nicht unbedingt, dass man gleich zu Waffen und Armeen greifen muss.

Würden wir in einer perfekten Welt leben mit perfekten Menschen, würden wir Armeen und Polizei nicht benötigen.

Vielfach muss man auch betrachten, dass viele der Situationen, in denen der Einsatz von Militär diskutiert wird hausgemacht sind.

Wo Ich z. B. der Meinung war, dass sogar viel zu spät eingegriffen wurde, war das ehemalige Jugoslawien. Dort sieht man auch die Krux im System. Dort wurde viel zu spät eingegriffen, weil Jugoslawien kein Öl oder andere wichtige Rohstoffe hat.

In Afganistan oder Irak wurde sofort zugeschlagen, weil einerseits wirtschaftliche Interessen betroffen waren, andererseits die Gefahr Bestand, dass westliche Einflussnahme zu offensichtlich enthült wurde (Irak z. B. mit der massiven Unterstützung von Hussein durch die USA)

Es müßte ein wirklicher humanitärer Notfall sein bei dem es wirklich keine andere Lösung gibt als die Armee zu schicken.

Was die Entscheidung der Partei anbelangt ... In diesem Falle würde Ich von meinem Recht auf Gewissensentscheidung gebrauch machen. Würde die Partei auf den Fraktionszwang bestehen, würde Ich mich, wenn die Entscheidung gegen mein Gewissen verstößt, mich entweder der Stimme enthalten oder wenn nichts anderes mehr hilft, mein Mandat niederlegen.

So einfach wie es von außen aussieht, ist diese Situation nämlich nicht. Zusammen mit meinen Mitabgeordneten würde mein Name unter der Entscheidung stehen und nicht der von X Leuten aus LiquidFeedback. Ich muss in diesem Falle morgens noch in den Spiegel schauen können oder z. B. einer Mutter erklären, warum ihr Sohn/ihre Tochter nicht mehr aus dem Einsatz zurück kommt. Ich müßte im Zweifel einer Flüchtlingsfamilie erklären, warum wir durch nichtstun den Tod ihrer Angehörigen begünstigt haben.

Beate Kesper

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsetzen eingesetzt werden?

Die Rechtslage ist für mich eindeutig: " Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994, wonach Auslandseinsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind, jeder Einsatz jedoch der - im Normalfall vorherigen - konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfe ("konstitutiver Parlamentsvorbehalt"), hat das Bundesverfassungsgericht den besonderen Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee betont und dem Deutschen Bundestag eine im wahrsten Sinne des Wortes entscheidende Rolle bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte zugebilligt. Das Verfahren zur Beteiligung des Parlaments wurde Ende 2004 mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, nachdem es zuvor eine entsprechende zehnjährige Parlamentspraxis gegeben hatte". (Deutscher Bundestag)

Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenden positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen, kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?

Bundestag der Fraktionen oder Bundestag der Abgeordneten des Volkes, das ist immer wieder die Frage. Die Abgeordneten erscheinen oft als eine undifferenzierte Masse. Die Stimmbürger melden sich nirgends zu Wort, sie wählen Abgeordnete, die die Klappe halten sollen, so scheint es. Das Tollste ist, das es eine Verpflichtung der Abgeordneten, sich der Mehrheitsmeinung der Fraktion anzuschließen, nicht gibt. Im Grundgesetz sind die Fraktionen nicht einmal erwähnt. Natürlich werde ich meinem Gewissen folgen. Freies Mandat bedeutet mich mich, dass der gewählte Abgeordnete sein Mandat im Parlament frei ausübt und dafür niemandem gegenüber verantwortlich ist. Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder seiner Fraktion gebunden. Tatsächlich müssen aber auch Mehrheiten geschaffen werden.

Klaus Brunner

Die Bundeswehr sollte nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden mit einer Ausnahme NATO Partner im Kriegsfall militärisch zu unterstützen in der Landesverteidigung. Die Bundeswehr soll und darf sich nach meiner Meinung in keinen Angriffskrieg mit einbeziehen lassen. Auch die Freiheit Deutschlands muss nicht am Hindukusch verteidigt werden.

Henning Bocklage

Im Rahmen unserer NATO Verträge sollten wir keine Möglichkeit ausschließen. Was nicht geht sind nicht legitimierte Einsätze. Wir haben in den letzten 11 Jahren viele nicht legitimierte Einsätze gesehen die Tausende Menschen das Leben gekostet haben (Weltweit).

Hartmut Giessler aka Pirat91093

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden?

  • Im Bereich eines NATO Mandates.

Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenen positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen,

  • ja

kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?

  • ja

Jozef Omelka

Prinzipiell was Krieg und Einsaetze angeht, sollte man nach UNO-Charta vorgehen. Da stehen, interessanterwise, 3 Beschreibungen des ungerechten Krieges. "1, Der fuehrt einen ungerechten Krieg, der ihn anfaengt. 2, Der fuehrt einen ungerechten Krieg, der die Regierung in einem anderen Land absaezt und durch eine Andere ersaetzt. 3, Der fuehrt einen ungerechten Krieg, der Gebiete von anderen Besetzt und dauerhaft behalten will. Wer einen ungerechten Krieg fuehrt, ist, mitsammt seiner Helfern, zu sankzionieren." Und jetzt kann sich jeder sein Reim darauf machen fuer welche Laender und Kriege dies zutrifft.... Somit ist auch klar fuer welche Kriege ich stimmen wuerde und fuer welche nicht...

Hermann Klie

Krieg und Frieden ist ein sehr gewichtige Frage.

Ich kann mir grundsätzlich eine Zustimmung zum Krieg als kleiners Übel vorstellen um noch größeres Unheil von Menschen abzuwehren. Eines von wenigen Beispielen wäre ein Vernichtungskrieg gegen die Bevölkerung oder Minderheiten eines Landes. Zum Beispiel halte ich es für gerechtfertigt, das dem Wüten der Roten Kmer Einhalt geboten wurde, leider in diesem Fall viel zu schwer.

Meistens wird aber versucht durch Krieg irgend welche Macht oder Wirtschafsinteressen abzusichern. Das ist abartig.

Ein Parteibeschluss ist laut Grundgesetz für gewählte Abgeordnete in keiner Weise bindend. Allein das Gewissen entscheidet. Ich bin dafür das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, die eine direkte Demokratie ermöglicht. Dann müßte sich jeder Bürger mit dieser untragbaren Gewissenentscheidung selbst herum plagen.

Michael Hartrich

Ich halte es für falsch Auslandseinsätze der Bundeswehr generell abzulehnen. Die Bundeswehr ist eine Armee des Parlaments. Dieses darf sie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die auch vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet wurden, in Auslandseinsätze entsenden. Ich mir durchaus Gründe vorstellen, die mich dazu bringen würden einem Einsatz der Bundeswehr zuzustimmen. Allerdings muss dies sorgfältig abgewogen werden und an Bedingungen und Mandate geknüpft sein. Außerdem darf es nicht als Option zur Lösung aller Probleme dienen. Mein Ziel ist, im Sinne unserer Partei zu entscheiden.

Ronnie Rigl

FRAGE:

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden?

Ich bin für Friedenseinsätze mit humanitärem Hintergrund, so wie es vor Jahren usus war. Beispiel Kosovo. Brunnen bauen, Infrastruktur wieder mit aufbauen, hilfe zur Selbsthilfe. Eben die Hand reichen. Wir sollten uns nicht in kriegerische Auseinandersetzungen einmischen, bzw. dabei teilnehmen. Beispiel terrorbekämpfung, das ist ein Sumpf aus dem man nicht mehr raus kommt. Friedensarme zum Selbstschutz...

Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenen positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen, kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?

Das ist so schwer zu sagen, ich bin als Abgeordneter erst mal meinem Gewissen unterstellt, also ist das so und so denkbar. Es kommt auf die Situation an, wobei, wie oben geschrieben es kein Kampfeinsatz sein darf. Das würde ich, denke ich, immer ablehnen. Wobei dafür eine Ausnahme besteht, nämlich dann, wenn es um den Schutz der eigenen Bevölkerung im eigenen Land geht!

Was mir sein Monaten zu denken gibt, ist der Umgang mit dem arabischen Frühling. ich denke da werden Menschen von den eigenen Regierungen sinnlos abgeschlachtet. Menschen, die einfach nur für demokratische Staatsformen und Mitbestimmung eintreten. Da schaut die Welt schon viel zu lange zu. Die Freiheitskämpfer sollten unterstützt werden. Wie? Mit logistischer Unterstützung, Blockade der Aggressoren (analog Tunesien?), Asyl, Medizinischer Unterstützung. Aber das ist verdammt schwer zu entscheiden...

Bei der Frage braucht ein Verteidigungsfall auf einen erfolgten kriegerischen Angriff nicht in Betracht gezogen zu werden.

Perikles aka Dr. Bernd Simon

Ich bin für Bundeswehreinsätze nur unter sehr restriktiven Bedingungen, z.B. zu rein humanitären Zwecken, bei Völkermord, oder einem tatsächlichen Verteidigungsfall, der auch gegeben sein kann, wenn kriegsähnliche Angriffe einer Terrorgruppe von einem Land ausgehen, dessen Staat diese Angriffe duldet und sich weigert, sie zu unterbinden, wie es bei al-Quaida und der Taliban-Regierung 2001 in Afghanistan der Fall war.

Als Einsatzgrund nicht in Frage kommt für mich ein Schutz von Handelsinteressen, wie das der ehemalige Bundespräsident Köhler in Missinterpretation des "Weissbuches zur Sicherheitspolitik" angedeutet hat.

Daher kann ich mir nicht vorstellen in solchen Fragen gegen Beschlüsse der Piratenpartei zu stimmen.

Harry Botzenhardt aka Morgan le Fay

Nur im Bündnisfall oder bei großen Naturkatastrophen. Ansonsten haben wir kein Recht, uns in anderer Länder Angelegenheiten zu mischen. Vor allem dann nicht, wenn man nicht konsequent ÜBERALL hilft, wo Ethnien unterdrückt oder schikaniert oder ermordet werden. Wenn Kosovo, warum nicht auch Tibet? Wenn Libyen, warum nicht auch Dafur oder Belarus?

MaHo

In "Bundeswehr" steckt das Wort "Wehr" und das ist meiner Meinung nach auch der Sinn des Militärs von einem demokratischen Staat, sich wehren zu können, wenn man selbst oder Verbündete angegriffen werden. Gründe für Kriege sollten deshalb genauer hinterfragt werden und die Bundeswehr sollte nur zur Verteidigung bei akuter Bedrohung eingesetzt werden. Den jetzigen Krieg in Afghanistan halte ich für falsch.

Davon hängt es ab, ob einen Kriegseinsatz befürworte oder nicht, auch wenn andere in der Partei anders entscheiden sollten.

Marco Horchler

Claudius Roggenkamp

Der einfachste Fall ist der, der Selbstverteidigung gegen einen Angriff auf die Bundesrepublik oder einen Verbündeten. In diesem Fall ist einem solchen Angriff zuzustimmen.

Der zweite Fall ist der des Beschlusses des UN-Sicherheitsrats. In einem solchen Fall sollte sich die Bundesrepublik auch militärisch einbringen, so sie gefragt wird und es im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt.

Der dritte Fall ist mit Sicherheit der Schwierigste. Sollte die Bundesrepublik militärisch eingreifen um ein Verbrechen gegen die Menschheit (häufig inkorrekt als "gegen die Menschlichkeit" übersetzt) zu verhindern, wenn kein Beschluss des UN-Sicherheitsrats vorliegt? Eine solche Entscheidung muss von Fall zu Fall getroffen werden. Meine grundsätzlichen Maßstäbe in solchen Fragen ergeben sich wie folgt:

Europa stellt (wie der Westen als solcher) ein Versprechen an die Menschheit auf Freiheit, Recht und Frieden da. Ein Versprechen, dass all zu oft nicht eingelöst wurde und nicht selten in sein Gegenteil verkehrt wurde. Sollte, letztlich in Sichtweite Europas ein solches Verbrechen von unglaublicher Schrecklichkeit unmittelbar bevorstehen und nur militärisch zu verhindern sein, so würde Untätigkeit in Täterschaft umschlagen. In einem solchen Fall würde ich einem militärischen Einsatz zustimmen.

Zur Frage ob ich mich in solchen Fällen an Partei- und Fraktionsdisziplin gebunden fühlen würde, muss ich mit nein antworten. Die Frage ob man in einer konkreten Situation bereit ist zum Schutz Vieler selbst die Weisung zu einem militärischen Einsatz zu geben, also letztlich die Weisung zum Töten ist immer eine Gewissenentscheidung. Eine Gewissensentscheidung muss ein Abgeordneter stets allein und für sich selbst treffen. Er muss auch alleine für die Folgen seiner Entscheidung stehen und darf sich dabei nicht hinter Fraktion oder Partei verstecken.