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FRAGE
FRAGE:

In den vergangenen beiden Jahren wurden pro Jahr ca. 800.000 Mal Sanktionen gegen BezieherInnen von ALG II verhängt. Entsprechend § 31 SGB II wurden dabei mindestens 10% des Regelsatzes, oft jedoch die gesamte Leistung und sogar die Kosten der Unterkunft gestrichen. Das normale Elend der Betroffenen wird dadurch ins Unerträgliche gesteigert. Das dringend Lebensnotwenige wird ihnen von der ARGE entzogen. Durch Sanktionen und Schikanen sind in den vergangenen Jahren Menschen verhungert oder in den Selbstmord getrieben worden.

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Rosenheimer - Klaus Brunner 16:25, 18. Jun. 2012 (CEST)

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Klaus Brunner

Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden!

Hartz-IV-Sanktionen bedeuten die Kürzung des Lebensnotwendigen. Sie sind unangemessen und entsprechen nicht unserer demokratischen Gesellschaftsform.

Um faire Lösungen zu schaffen, ist die Anwendung des § 31 SGB II auszusetzen.

Thomas Bierling

Ich bin prinzipiell gegen diese Art von Sanktionen, dies sollte sofort gestoppt werden. Langfristig sehe ich die Lösung des gesamten Problemkomplexes in der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Alexander R. Brehm

Diese Sanktionen sollten aus den ALG Paragraphen gestrichen werden.

Sven Ungerecht

Im Prinzip ist ALG II eine 'freiwillige' Leistung des Staates. Im Grundgesetz gibt es keinen Anspruch, dass der Staat alle Bürger alimentieren muss. Im Prinzip ist ALG II Hilfe zur Selbsthilfe. Ich bin kein Sozialromantiker und manchmal muss den Leuten auch klar gemacht werden, das sie für sich selbst verantwortlich sind. Was wäre die Alternative? Ein moderner Schuldturm?

Natürlich finde ich es nicht gut, das dies gemacht wird. Und in einer perfekten Welt wäre das nicht notwendig. Und manche haben eine eigenwillige Interpretation des Lebensnotwendigen. Im ALG II stecken Posten, die mit Überleben überhaupt nichts zu tun haben, sie dienen nur dem Sozialleben. Es gibt nun mal ein paar die Schindluder in dem System betreiben, das ist sicherlich nur eine kleine Minderheit, aber man muss Sanktionen gegen sie ausführen können. Das 'Erschleichen' von Leistungen muss Konsequenzen haben. Armut darf kein Argument sein um alles durchgehen zu lassen.

Sollte es mal zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen kommen, ist dies alles bedeutungslos.

Lisa Collins

Selbstverständlich muss jede Art Sanktion bei ALG II-Empfängern sofort gestoppt werden!

Es kann nicht angehen, dass man jemandem, der am _Existenzminimum_ lebt, ganz oder auch nur teilweise die Unterstützung streicht. Zumal diese Streichungen oftmals sehr willkürlich und oft nicht vernünftig begründet werden. Als Argument wird angeführt, dass jeder Leistungsbezieher Einspruch einlegen kann - die Bearbeitung des Einspruchs dauert allerdings 6-8 Wochen, die Sanktion tritt derweil schonmal in Kraft.

Fakt ist, diese Sanktionen treffen meistens die Falschen, setzen Leute unnötig unter Druck, sind oftmals an den Haaren herbeigezogen und völlig unfair Menschen gegenüber, die ohnehin einen schweren Stand in unserer Gesellschaft haben und sich tagtäglich vor sich selbst rechtfertigen müssen.