BY:Bundestagswahllistenkandidaten/Kandidatengrill/ALG II
Neue Antwort erstellen
In den vergangenen beiden Jahren wurden pro Jahr ca. 800.000 Mal Sanktionen gegen BezieherInnen von ALG II verhängt. Entsprechend § 31 SGB II wurden dabei mindestens 10% des Regelsatzes, oft jedoch die gesamte Leistung und sogar die Kosten der Unterkunft gestrichen. Das normale Elend der Betroffenen wird dadurch ins Unerträgliche gesteigert. Das dringend Lebensnotwenige wird ihnen von der ARGE entzogen. Durch Sanktionen und Schikanen sind in den vergangenen Jahren Menschen verhungert oder in den Selbstmord getrieben worden.
Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?
Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster,
dort geben die Kandidaten bitte als Betreff: ~~~ ein (erzeugen damit eine Verlinkung zum Benutzerprofil),
um Euren realen Namen mit einem Link auf Euer Profil zu setzen, gebt ihn bitte im Schema
Mustervorlage: [[Benutzer:Euer Nickname|bürgerlicher Name (aka Kaptain)]]
in den Betreff ein und in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite auf speichern klicken!
Hinweis: "Dabei ist die Angabe des realen Namens ausdrücklich erwünscht."
Klaus Brunner
Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden!
Hartz-IV-Sanktionen bedeuten die Kürzung des Lebensnotwendigen. Sie sind unangemessen und entsprechen nicht unserer demokratischen Gesellschaftsform.
Um faire Lösungen zu schaffen, ist die Anwendung des § 31 SGB II auszusetzen.
Thomas Bierling
Ich bin prinzipiell gegen diese Art von Sanktionen, dies sollte sofort gestoppt werden. Langfristig sehe ich die Lösung des gesamten Problemkomplexes in der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Alexander R. Brehm
Diese Sanktionen sollten aus den ALG Paragraphen gestrichen werden.