BY:Bezirksverband Oberpfalz/Bezirksparteitag 2013.3

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Der 3. ordentliche Bezirksparteitag 2013 der Oberpfalz findet am 10. November 2013 statt. Die Ausschreibung läuft bis zum 6. Oktober.

hashtag bei twitter.com: #bzptOPF

Veranstaltungort

  •  ???
  • Am Neuland 42
  • 92666 Bad Gateway


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Hier gehts zum BzPT Fahrgemeinschaftspad -> https://oberpfalz.piratenpad.de/FahrgemeinschaftenBzPT2013-3

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Tagesordnung

Parteitagsämter

Versammlungsleiter

  1. Du?

Wahlleiter

  1. Du?

Schriftführer

  1. Du?

Vorstandskandidaten

Tragt euch hier ein, wenn ihr kandidieren wollt. Genauso könnt ihr hier Vorschläge für Kandidaten machen.

Vorsitzender

  • Markus Frey steht nicht zur Verfügung. Aber danke @_Belze_
  • Manuel Ziegler

Stellv. Vorsitzender

Schatzmeister

Politischer Geschäftsführer

  • Markus Frey steht nicht zur Verfügung. Aber danke @_Belze_
  • Manuel Ziegler
  • Tobias Leißner

Generalsekretär

Beisitzer

  • Tobias Stenzel
  • Penny Möller
  • Mirko Mohr
  • Stefan Körner
  • Marius Brey

Anträge

  1. Hiermit beantrage ich(Mirko Mohr) für den Bzpt13 eine Abstimmung darüber, dass Aktionen von Orts- und Kreisverbänden, die in der Öffentlichkeit stattfinden, in Zukunft von mindestens 3 Mitgliedern des Bezirksvorstandes genehmigt werden müssen.

2. Hiermit beantrage (Matthias Rauch) ich eine Diskussion der Verfahrensweise: Satzung für den Bezirksverband Oberpfalz der Piratenpartei Deutschland vom 09.06.2013,

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt. (2) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

Sowie übergeordnet: Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland Abschnitt B: Finanzordnung

(Was da aussagt) § 7 Verzug (1) Ein Mitglied befindet sich im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht zur Fälligkeit entrichtet wurde. (2) Ein Mitglied, das sich mit seinem Beitrag um mehr als 12 Monate im Verzug befindet, kann aus der Mitgliederdatenbank gestrichen werden und verliert dadurch seine Mitgliedschaft in allen Gliederungen der Piratenpartei. Vor der Streichung ist das Mitglied mindestens zweimal zu mahnen. Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von mindestens 30 Tagen liegen. (3) Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband. (4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig.

Da die Zahlungsmoral der Mitglieder scheinbar sehr schlecht ist, unsere finanziellen Mittel begrenzt sind, sollte man diskutieren ob wir nicht von oben angegeben Satzungen Gebrauch machen sollten.

Es wäre zu prüfen wer hier noch aktiv ist/sein will um die Piratenpartei zu unterstützen.

Teilnehmer

feste Zusagen

  1. Matthias Rauch
  2. Klaus Möller
  3. Schmetti
  4. Tobias 'EscaP' Stenzel
  5. Penny Möller
  6. Andreas Hartl
  7. Jörg Abdinghoff
  8. Mirko Mohr
  9. Marius

komme vielleicht

  1. Belze
  2. Du?

Gäste

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  2. Du?