BY:Bezirksverband Oberbayern/Plakatierung BTW09/Altötting

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Altöttinger Verantwortungsbereich - BTW 09

Die Seite dient zur Koordinierung der Plakatierung im Umland. Wir planen bis zum 28. Juli alle Informatinoen eingeholt zu haben und die entsprechenden Genehmigungen zu haben und ab dem 1. Sep dann mit der Plakatierung zu beginnen.


Altötting - BTW 09

Burghausen
Einwohnerzahl 18.171 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Die Plakatierung wurde beantragt, und heute 01.08. ist die "Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bzw. von Flächen des Gemeindegrundes" mit der Post bei mir eingetroffen. 
  2.) Wir dürfen somit 3 (in Worten: drei) Plakatständer in Burghausen aufstellen, soweit mindestens 2,5m Gehwegbreite übrigbleiben. 
  3.) Die Erlaubnis gilt vom 24.08. bis zum 28.09.2009.
Genehmigung Ja. Vorhanden.


Burgkirchen
Einwohnerzahl 10.619 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie
  Die Gemeinde Burgkirchen stellt ab Ende August an 6 Standorten Plakatwände auf. Die Plakatierung auf diesen Wänden erfolgt ohne Antrag. Die Standorte der Plakatwände werden mir per email mitgeteilt.
Genehmigung Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich.


Marktl
Einwohnerzahl 2.695 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Die Plakatierung wurde per email beantragt. 
  2.) Es gilt eine Plakatiersatzung. Auf vier Großplakatwänden darf je Wahlvorschlag je ein Plakat angebracht werden. 
  3.) Die Erlaubnis gilt befristet, Zeitraum lt. Antwortemail.
Genehmigung Ja Plakatiert werden darf ab 16. August, die Plakate müssen bis 1 Woche nach der Wahl wieder weg.

Standorte:

  • Bahnhofstraße 14
  • Bahnhofstraße gegenüber von Simbacher Straße 10
  • Innstraße 11
  • Bürgerhausparkplatz (Poststraße) Rückseite der Schaukastenanlage (ist in Vorbereitung)


Stammham
Einwohnerzahl 1.049 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie: Eine Plakatierungsrichtlinie existiert nicht.
Genehmigung nein Nicht erforderlich lt. telephonischer Auskunft vom 17.08.2009, 13.50 Uhr - Nähere Informationen per email wurden mir zugesagt, ich habe diese noch nicht erhalten.


Kirchweidach
Einwohnerzahl 2.330 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
Zeitpunkt Sobald die Wände aufgestellt sind
Genehmigung Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich.


Halsbach
Einwohnerzahl 945 Einwohner
Gemeindeverwaltung Kirchweidach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
Zeitpunkt Sobald die Wände aufgestellt sind
Genehmigung Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich.


Feichten
Einwohnerzahl 1.233 Einwohner
Gemeindeverwaltung Kirchweidach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden.
Zeitpunkt Nochmals Nachfragen
Genehmigung Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich


Tyrlaching
Einwohnerzahl 1.001 Einwohner
Gemeindeverwaltung Kirchweidach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden.
Zeitpunkt Nochmals Nachfragen
Genehmigung Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich


Winhöring
Einwohnerzahl 4.758 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  1. Telefonat: Keine Satzung zu diesen Thema, Plakatierung an Laternen benötigt Absprache mit den Stadtwerken Mühldorf. Ansonsten ist zu beachten: Im gemäßigten Rahmen und nicht sichtbehindernd an Einmündungen und Kreuzungen, kein Anbringen an Straßenschildern.
Zeitpunkt vier Wochen vorher
Genehmigung Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich. sollte eine dochnoch benötigt werden, werde ich nochmals kontaktiert.


Garching
Einwohnerzahl 8.632 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden. Auf das übliche wie Sichtbehinderung, etc. achten.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein Laut telefonischer Auskunft wird keine Genehmigung benötigt


Emmerting
Einwohnerzahl 4.080 Einwohner
Gemeindeverwaltung Emmerting
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat:Informationen werden per Email zu geschickt.
  Status: warte auf Email.
Zeitpunkt
Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich, mehr infos morgen.


Mehring
Einwohnerzahl 2.232 Einwohner
Gemeindeverwaltung Emmerting
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat:siehe Emmerting
Zeitpunkt
Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich, mehr infos morgen.


Reischach
Einwohnerzahl 2.566 Einwohner
Gemeindeverwaltung Reischach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: sechs Wochen vor der Wahl, gemäßigt und allgemeine Richtlinen einhalten, wie Sichbehinderung etc. ansonsten freie Plakatierung
Zeitpunkt sechs Wochen zuvor
Genehmigung Nein


Erlbach
Einwohnerzahl 1.222 Einwohner
Gemeindeverwaltung Reischach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat mit Bürgermeister: gemäßigt Plakatieren, jedoch nur mit Aufstellern und die Entfernung kurz nach der Wahl muss gewährleistet sein
Zeitpunkt vier Wochen zuvor
Genehmigung Nein


Töging
Einwohnerzahl 9.316 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  An den acht Plakatwänden, solange Platz ist (Platz für andere Parteien lassen) (Standortliste liegt bei Hippy)
  Des weiteren dürfen die teilnehmenden Parteien im Ortsgebiet auf öffentlichem Grund voraussichtlich frühestens 5-6 Wochen vor der Wahl Plakatständer im Format bis zu DIN A 2 aufstellen.
  Kosten werden dafür nicht berechnet. Entfernen kurz nach der Wahl der Aufsteller.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein Laut telefonischer Auskunft nicht erforderlich


Tüßling
Einwohnerzahl 3.134 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Es darf frei Plakatiert werden mit der Einschränkung: Plakatieren auf dem Marktplatz ist nicht erlaubt.
Zeitpunkt vier-sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein Laut telefonischer Auskunft nicht erforderlich


Altötting
Einwohnerzahl 12.681 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Man muss eine Genehmigung stellen mit den Standorten und dem Zeitraum der Plakatierung. Der Rahmen steht bei max. 20-25 Plakaten. Am Stammtisch in AÖ werden die Stellplätze festgelegt und anschließend via Email bantragt.
Zeitpunkt vier-sechs Wochen vorher
Genehmigung JA siehe Richtlinie


Neuötting
Einwohnerzahl 8.476 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Anfrage via Email mit der Anzahl, Art, Größe und Standorten an den Zuständigen schicken. Dieser ist jedoch bis Montag im Urlaub
Zeitpunkt vier-sechs Wochen vorher
Genehmigung JA siehe Richtlinie


Haiming
Einwohnerzahl 2.464 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Keine Einschränkung, Es ist nur darauf zu achten, dass alle Plakate innerhalb des Ortsbereiches sind. Ansonsten die üblichen Sachen wie Sichtbehinderung etc.
Zeitpunkt sechs Wochen vorher
Genehmigung Nein laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung nötig


Pleiskirchen
Einwohnerzahl 2.354 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat geführt und dann eine formlose Anfrage gestellt (email) nun warte ich auf die Antwort des Zuständigen der mir bisher keine Auskunft geben konnte, da in Pleiskirchen nicht Plaktiert wird :)
Zeitpunkt
Genehmigung


Unterneukrichen
Einwohnerzahl 3.027 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Plakatwand ist zu nutzen. Desweiteren können drei Aufsteller aufgestellt werden. Genehmigung benötigt man keine, jedoch musste ich es via EMail kurz mitteilen, was ich am 12.08 gegen 11:15 gemacht habe mit der Bitte um eine Bestätigung. Wenn diese da ist, trage ich es als fertig ein.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Jein Email mit Wunsch auf Plakatierung, jedoch keine offizielle Genehmigung erforderlich


Kastl
Einwohnerzahl 2.648 Einwohner
Gemeindeverwaltung Unterneukirchen
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Habe leider erst im Nachhinein gesehen dass auch Unterneukirchen zuständig ist. Habe in der Email nach Kastl gefragt, siehe Unterneukirchen für mehr Infos
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung '


Teising
Einwohnerzahl 1.917 Einwohner
Gemeindeverwaltung Unterneukirchen
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  zwei Anschlagtafeln +  Es gibt eine Verordnung welche regelt, dass 15 Aufsteller genehmigt werden. Ob dafür eine genehmigung benötigt wird, kann ich noch nicht sagen, der Zuständige ist im Urlaub und erst ab dem 20. August wieder erreichbar.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung steht noch aus diesen Punkt zu Klären
Perach
Einwohnerzahl 1.223 Einwohner
Gemeindeverwaltung Reischach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Zuständig ist der Bürgermeister, welcher aber erst am Montag wieder zu erreichen ist.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung steht noch aus diesen Punkt zu Klären
Gemeinden
  1. Burgkirchen a.d.Alz (10.619)
  2. Emmerting (4080) (Warten auf Email)
  3. Erlbach (1222)
  4. Feichten a.d.Alz (1233)
  5. Garching a.d.Alz (8632)
  6. Haiming (2464)
  7. Halsbach (945)
  8. Kastl (2648) (warten auf Antwort Email)
  9. Kirchweidach (2330)
 10. Mehring (2232) (siehe Emmerting)
 11. Perach (1223) (Anruf Mo. Nachmittag)
 12. Pleiskirchen (2354) (Warten auf Email)
 13. Reischach (2566)
 14. Stammham (1049) (Anruf Mo Nachmittag)
 15. Teising (1917) (Anruf am Do. 20.08)
 16. Tyrlaching (1001)
 17. Unterneukirchen (3027) (warten auf Antwort Email)
 18. Winhöring (4758)
Städte
  1. Altötting (12.681) (genehmigung ist zu beantragen)
  2. Burghausen (18.171)
  3. Neuötting (8476) (genehmigung ist via Email zu beantragen)
  4. Töging a.Inn (9316)
Märkte:
  1. Marktl (2695)
  2. Tüßling (3134)

Mühldorf - BTW 09

Mühldorf
Einwohnerzahl 17.706 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy, AltF4, fxdx
Plakatierungsrichtlinie
  Informationen wurde via Email am 13.08 12.00 Uhr angefordert
Zeitpunkt
Genehmigung


Neumarkt St. Veit
Einwohnerzahl 6.126 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
  2 Plakate je Straßenzug.
  An den 2 großen Plakatwänden (ab 4 Wochen vor der Wahl) je 2 Plakate.
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl erlaubt.
Genehmigung


Egglkofen
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft mit Neumarkt St. Veit
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  wie Neumark St. Veit --Roland Hautz 14:38, 19. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Waldkraiburg
Einwohnerzahl 24.147 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Wir haben detaillierte Regeln zur Plakatierung per Brief von der Stadt Waldkraiburg erhalten. 
Der Brief befindet sich bei mir und ich werde ihn kopiert an das für Waldkraiburg zuständige 
Team weitergeben. 
Waldkraiburg stellt Plakatwände zur Nutzung bereit. Die Piraten haben fest zugewiesene 
Flächen auf diesen Wänden. Eigene Plakatständer können im Stadtbereich aufgestellt werden. 
Dazu gibt es eine Liste der möglichen Aufstellorte. Die Größe der Plakate darf max. 1,0 qm betragen! 
Es werden für die Piratenpartei max. 30 Plakatständer zugelassen. 
Plakatständer an unzulässigen Stellen bzw. unsachgemäß aufgestellte Plakatständer (Verkehrssicherheit) 
werden KOSTENPFLICHTIG von der Stadt entfernt. 
Ein Anbringen von Plakatständern an Lichtmasten (!) und Stromkästen ist nicht erlaubt! 
Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit.
Nach der Wahl sind die Plakate und Plakatständer bis spätestens den 04.10.09 zu entfernen. 
Wahlwerbung die nicht bis zu diesem Tag entfernt wurde, wird durch die Stadt Waldkraiburg, 
oder in ihrem Auftrag KOSTENPFLICHTIG für die Piratenpartei entsorgt! 
Zeitpunkt ab 6 Wochen vor der Wahl (also ab dem 16.08.09)
Genehmigung Erteilt durch Schreiben vom 19.08.09 mit detaillierten Regeln, von Herrn Hanesch (Leiter des Wahlamtes Waldkraiburg).


Markt Kraiburg am Inn
Einwohnerzahl 4.001 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Aus dem Schreiben vom Markt Kraiburg geht nicht hervor, ob es dort Plakatwände gibt. 
Wir haben die Genehmigung bewegliche Plakatständer aufzustellen. 
Die beweglichen Wahlplakatständer dürfen nur an solchen Orten (z.B. auf Gehsteigen, außerhalb von 
Verkehrsflächen liegenden Grundstücken u. dgl.) aufgestellt werden, wenn dadurch weder der 
Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird. 
Die 
Plakate dürfen weder durch Form, Farbe und Größe noch durch Art und Ort der Anbringung Anlass zu 
Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geben oder deren Wirkung 
beeinträchtigen. 
Zeitpunkt 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche danach.
Genehmigung Ausnahmegenehmigung gilt zur Wahl für politische Parteien lt. Mail von Fr. Ingrid Wastlhuber


Markt Buchbach
Einwohnerzahl 3.133 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Fxdx
Plakatierungsrichtlinie
In Buchbach gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist KEINE Plakatwand vorhanden.
Plakatierung nur durch eigene Plakatständer. Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen.
Verkehrssicherheit ist zu beachten. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. 
Für die Kreis-, Staats- und  Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt ab 6 Wochen vor der Wahl (16.08.09)
Genehmigung keine erforderlich


Gars a. Inn
Einwohnerzahl 3.823 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Stadtverwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:28, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Unterreit
Einwohnerzahl 1.736 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:28, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Haag in Oberbayern
Einwohnerzahl 6.337 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:43, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Ampfing
Einwohnerzahl 6.066 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Wir haben detaillierte Regeln zur Plakatierung per Brief von der Gemeinde Ampfing erhalten. 
Der Brief befindet sich bei mir und ich werde ihn kopiert an das für Ampfing 
zuständige Team weitergeben. 
Ampfing stellt keine Plakatwände zur Nutzung bereit! Eigene Plakatständer können 
im Gemeindebereich aufgestellt werden. 
Plakatständer an unzulässigen Stellen bzw. unsachgemäß aufgestellte Plakatständer 
(Verkehrssicherheit) werden KOSTENPFLICHTIG von der Gemeinde entfernt. 
Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit. Kreuzungen, Ampeln und dergleichen 
sind zu meiden. 
Nach der Wahl sind die Plakate und Plakatständer bis spätestens den 11.10.09 zu entfernen. 
Wahlwerbung die nicht bis zu diesem Tag entfernt wurde, wird durch die Gemeinde Ampfing, 
oder in ihrem Auftrag KOSTENPFLICHTIG für die Piratenpartei entsorgt! 
Zeitpunkt ab 22.08.09 bis max. 11.10.09
Genehmigung Erteilt durch Schreiben vom 20.08.09 durch Herrn Hell, Gemeinde Ampfing


Schwindegg
Einwohnerzahl 3.495 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:43, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Aschau am Inn
Einwohnerzahl 2.836 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Gemeinde Aschau a. Inn hat keine eigene öffentliche Werbefläche für Wahlwerbeplakate.
Wir können an der Hauptstraße selbst Plakatständer aufstellen, soweit Sie keine Sichtbehinderung 
darstellen. Die Werbung muss spätestens eine Woche nach der Wahl wieder ordnungsgemäß 
entfernt werden!
Für Infostände stehen öffentliche Plätze zur Verfügung.
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung Nicht erforderlich


Erharting
Einwohnerzahl 910 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern 
angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), 
zu beachten.
Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig.  
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl.
Genehmigung Nicht erforderlich


Niederbergkirchen
Einwohnerzahl 1.246 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern 
angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), 
zu beachten.
Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig.  
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl.
Genehmigung Nicht erforderlich


Niedertaufkirchen
Einwohnerzahl 1.344 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern 
angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), 
zu beachten.
Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig.  
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl.
Genehmigung Nicht erforderlich


Heldenstein
Einwohnerzahl 2.389 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein & Rattenkirchen
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
In Heldenstein gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist eine Plakatwand vorhanden
(Kirchstraße/Einmündung Schulstraße). Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer
aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt ca. 3 - 4 Wochen vor dem Wahltag
Genehmigung Nicht notwendig, bzw. per Mail vom 18.08.09 durch Frau Anna Staudinger erteilt.


Rattenkirchen
Einwohnerzahl 949 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein & Rattenkirchen
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
siehe Heldenstein
Zeitpunkt ca. 3 - 4 Wochen vor dem Wahltag
Genehmigung Nicht notwendig, bzw. per Mail vom 18.08.09 durch Frau Anna Staudinger erteilt.


Kirchdorf am Inn
Einwohnerzahl 1.303 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Maitenbeth
Einwohnerzahl 1.897 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Mettenheim
Einwohnerzahl 3.362 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 18:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Obertaufkirchen
Einwohnerzahl 2.403 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
In Obertaufkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist eine Plakatwand vorhanden
(bei der Schule). Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten 
ist nur für Verkehrszeichen zulässig, die den ruhenden Verkehr regeln.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Plakattafeln dürfen nicht mit Draht an Lichmasten oder Verkehrsschildpfosten 
befestigt werden. Kabelbinder verwenden!
Bepflanzung darf durch Plakatständer nicht beschädigt werden. 
Abbau nach der Wahl innerhalb von max. 7 Tagen. 
Zeitpunkt ab 6 Wochen vor der Wahl
Genehmigung keine erforderlich


Rechtmehring
Einwohnerzahl 1.746 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:20, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Reichertsheim
Einwohnerzahl 1.687 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:28, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Oberbergkirchen
Einwohnerzahl 1.659 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Lohkirchen
Einwohnerzahl 707 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Schönberg
Einwohnerzahl 921 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Zangberg
Einwohnerzahl 1.065 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:50, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Polling
Einwohnerzahl 3.417 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Polling & Oberneukirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Gemeinde Polling besitzt leider keine öffentlichen Werbeanlagen,
die zur Verfügung gestellt werden könnten.
Wir müssen einen Antrag auf Sondernutzung einer Gemeindestraße (bzw. Gehweg)
zur Aufstellung von Plakatständern beantragen. Dafür benötigen wir einen Lageplan
mit den genauen Standorten. Die Gemeinde genehmigt pro Partei bis zu 10 Plakatständer.
Zeitlich können wir den Antrag bereits jetzt stellen.
Es ist zu beachten dass es sich bei der Ortsdurchfahrt in Polling nicht um eine
Gemeindestraße sondern um eine Kreisstraße handelt, für die von der Gemeinde Polling
keine Genehmigung erteilt werden kann.
Zeitpunkt Ab erteilter Genehmigung
Genehmigung Wird benötigt! Dazu müssen wir einen Lageplan der Plakatständer einreichen.
FRAGE: Wer kann einen Lageplan der Plakatständer für die Gemeinde Polling anfertigen?


Oberneukirchen
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Polling
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 19.08.09 per Email bei der Verwaltungsgemeinschaft Polling für Oberneukirchen angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 17:05, 19. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Jettenbach
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  unsere Anfrage an Kraiburg wird weitergeleitet --Roland Hautz 15:18, 19. Aug. 2009 (CEST)
Regeln für Kraiburg erhalten, wir müssen noch klären oob dies so auch für Jettenbach gilt.
Zeitpunkt
Genehmigung


Taufkirchen
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  unsere Anfrage an Kraiburg wird weitergeleitet --Roland Hautz 15:18, 19. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Gemeinden
  1. Ampfing (6066)
  2. Aschau am Inn (2836)
  3. Egglkofen (1233)
  4. Erharting (910)
  5. Heldenstein (2389)
  6. Jettenbach (717) (Informationen beantragt)
  7. Kirchdorf am Inn (1303) (Informationen beantragt)
  8. Lohkirchen (707) (Informationen beantragt)
  9. Maitenbeth (1897) (Informationen beantragt)
 10. Mettenheim (3362) (Informationen beantragt)
 11. Niederbergkirchen (1246)
 12. Niedertaufkirchen (1344)
 13. Oberbergkirchen (1659) (Informationen beantragt)
 14. Oberneukirchen (827) (VG mit Polling, Informationen beantragt)
 15. Obertaufkirchen (2403) 
 16. Polling (3417) (Genehmigung muss noch beantragt werden!)
 17. Rattenkirchen (949)
 18. Rechtmehring (1746) (Informationen beantragt)
 19. Reichertsheim (1687) (Informationen beantragt)
 20. Schönberg (921) (Informationen beantragt)
 21. Schwindegg (3495) (Informationen beantragt)
 22. Taufkirchen (1348) (Informationen beantragt)
 23. Unterreit (1736) (Informationen beantragt)
 24. Zangberg (1065) (Informationen beantragt)
Städte
  1. Mühldorf am Inn (17.706) (Informationen beantragt)
  2. Neumarkt-Sankt Veit (6126)
  3. Waldkraiburg (24.147)
Märkte
  1. Buchbach (3133)
  2. Gars am Inn (3823) (Informationen beantragt)
  3. Haag in Oberbayern (6337) (Informationen beantragt)
  4. Kraiburg am Inn (4001)

Sonstiges