BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/I-Voting

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern.
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Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern.

Titel = I-Voting (Abstimmung übers Internet)
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des BzV Oberbayern / § 11
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 1 die Formulierung: "nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit" in "nur mit einer 2/3 Mehrheit von einem Bezirksparteitag oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet)" zu ändern und den Absatz "Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde." nach dem Absatz 2 und vor dem dann 4. Absatz einzufügen.

Alte Version:

§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.

(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.

Neue Version:

§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur mit einer 2/3 Mehrheit von einem Bezirksparteitag oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet) beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.

(3) Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde.

(4) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.
Begründung

Dies ist der erste Schritt, um online Abstimmungen zu ermöglichen, damit die Partizipation an SÄA größer und nicht davon abhängig ist, dass man Zeit und die Möglichkeit hat, am Parteitag anwesend zu sein






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Gerhard
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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