BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/Anhang Satzung Kreisverband

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Diskussion

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  • "Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland „Kreisverband ...“ und die Kurzbezeichnung „PIRATEN ...“ (unter Hinzufügung ihrer Gebietsbezeichnung). Die Verwendung des verkürzten Namens „Piratenpartei ...“ ist zulässig." ist wohl nach §6 (2) 1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei, Parteiengesetz kritisch, weil ja Anhang C keine Mustersatzung ist, in der man das einsetzt, sondern als Anhang eine gültige Satzung darstellen soll und dann wäre der Name des Kreisverbandes Kreisverband Punkt Punkt Punkt und die Kurzbezeichnung lautete Piraten Punkt Punkt Punkt, es müsste schon irgendetwas in der Satzung definieren, dass der Name der Gliederung oder der Name des Landkreises Punkt Punkt Punkt ersetzt. --ArnoldSchiller 17:50, 21. Feb. 2010 (CET)
    • Mit dem Teil bin ich auch noch nicht zufrieden. Das hier ist ein erster Entwurf, der als Diskussionsgrundlage dienen soll. -- rxl 18:20, 21. Feb. 2010 (CET)
    • Im Übrigen ist nach deiner Argumentation die Landessatzung der Linken in Bayern nicht mit dem PartG konform. Dort §12 (2): "Die Kreisverbände führen den Namen DIE LINKE. Kreisverband… (unter Hinzufügung ihrer Gebietsbezeichnung)." -- rxl 18:40, 21. Feb. 2010 (CET)
  • Alternative zu §1 (4) : Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis und dessen zugehörige Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen. -- rxl 19:17, 21. Feb. 2010 (CET)
    • entsprechend §12 (2) : Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen. -- rxl 19:17, 21. Feb. 2010 (CET)
  • Alternative zu §10 (10) : Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mindestens 40% der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Bezirksvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Bezirksvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand. -- rxl 19:17, 21. Feb. 2010 (CET)
  • Alternative zu §14 : Die Finanzordnung des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland findet entsprechend Anwendung. -- rxl 19:17, 21. Feb. 2010 (CET)
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