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Version vom 29. Januar 2013, 00:24 Uhr von Fatomke (Diskussion | Beiträge)
Status: Programmantrag zum BzPt 29.07.12,
PirateFeedback: Oberbayern: https://feedback.piratenpartei-bayern.de/initiative/show/357.html Bayern: https://feedback.piratenpartei-bayern.de/initiative/show/358.html zugehöriges Pad https://bezirkspolitik-obb.piratenpad.de/10
Die Piratenpartei Oberbayern setzt sich dafür ein, dass - wie bei anderen Kommunalwahlen auch - bei der Bezirkstagswahl den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht gewährt wird. Sobald das Amt des Bezirkstagspräsidenten direkt gewählt wird, gilt dies natürlich auch für diese Wahl.
Info:
- Das Wahlrecht für EU-Bürger wurde mit den Vertrag von Maastricht Art. 22 geregelt. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i. V. m. Artikel 22 Landeswahlgesetz (LWG) verweisen hinsichtlich des passiven Wahlrechts auf die Regelungen zum aktiven Wahlrecht in Artikel 1 LWG; das schließt EU-Bürger bei den Bezirkswahlen aus. Thomas G. Weigert 17:50, 8. Okt. 2012 (CEST)