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Version vom 12. November 2012, 20:50 Uhr von MönchA (Diskussion | Beiträge)
Status: Programmantrag zum BzPt 29.07.12, unter Diskussion im Pad, eingebracht als Meinungsbild in PF, zugehöriges Pad https://bezirkspolitik-obb.piratenpad.de/10
Die Piratenpartei Oberbayern setzt sich dafür ein, dass, wie bei anderen Kommunalwahlen auch, zu den Wahlen der Bezirkstage den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht zu gewähren ist. Sobald der Bezirkstagspräsident direkt gewählt werden kann, gilt dies natürlich auch für dessen Wahl.
Info:
- Das Wahlrecht für EU-Bürger wurde mit den Vertrag von Maastricht Art. 22 geregelt. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i. V. m. Artikel 22 Landeswahlgesetz (LWG) verweisen hinsichtlich des passiven Wahlrechts auf die Regelungen zum aktiven Wahlrecht in Artikel 1 LWG; das schließt EU-Bürger bei den Bezirkswahlen aus. Thomas G. Weigert 17:50, 8. Okt. 2012 (CEST)