BY:Bezirksverband Niederbayern/Geschäftsordnung des niederbayerischen Vorstands

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1.) Die Sitzungen des Bezirksvorstands finden entweder im Rahmen einer Telefonkonferenz oder physisch statt.

2.) Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen.

3.) Die Einladung erfolgt auf der Niederbayern-Mailingliste oder in anderer geeigneter Form (Email) spätestens am vorherigen Tag.

4.) In der Einladung soll die beabsichtigte Tagesordnung angegeben werden.

5.) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. An Umlaufbeschlüssen – gleich in welcher Form gefaßt – sind sämtliche Vorstandsmitglieder zu beteiligen. Durch ihre Mitwirkung an einem als solchen bezeichneten Umlaufbeschluss erklären die Vorstandsmitglieder ihr Einverständnis mit dieser Art der Abstimmung.

6.) Unbeschadet entgegenstehender Regelungen dieser Geschäftsordnung, der Bezirksverbandssatzung oder übergeordneten Satzungen fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In Angelegenheiten, die den Bezirksverband oder seine Organe finanziell verpflichten könnten hat der Schatzmeister ein Vetorecht.

7.) Faßt der Vorstand einen Beschluß, der mit der Einladung nicht auf der Tagesordnung angegeben war gilt Ziff. 5. Satz 2 entsprechend. Die Genehmigung von bei der Beschlußfassung abwesenden Vorstandsmitgliedern ist in diesem Fall einzuholen. Diese Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem abwesenden Vorstandsmitglied das vollständige Protokoll der betreffenden Sitzung per Email oder in sonstiger Textform übermittelt wird und dieses der Art der Beschlußfassung nicht innerhalb von 48 Stunden gegenüber dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter widerspricht. In diesem Fall ist der gegenständliche Beschluß unwirksam. Andernfalls ist die ausdrückliche oder fingierte Genehmigung des betreffenden Vorstandsmitglieds im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung zu dokumentieren.

8.) Zu Beginn jeder Vorstandssitzung wird festgelegt, wer das Protokoll führt. Im Regelfall erfolgt dies über das Piratenpad, Abweichungen hiervon sind vorab zu beschließen. Am Ende jeder Vorstandssitzung wird der Inhalt des Protokolls beschlossen, Der vom Vorstand beauftragte Pirat überarbeitet das Protokoll anschließend und macht es öffentlich zugänglich auf der Wikiseite/Homepage des BzV Niederbayern.

9.) Die sich aus dem Protokoll ergebenden Beschlüsse sind zusätzlich in der Beschlusssammlung des Bezirksvorstandes im Wiki/Homepage des BV Niederbayern einzustellen und zu veröffentlichen.

10.) Die internen Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder werden unbeschadet einer vom Vorstand im jeweiligen Einzelfall zu beschließenden anderweitigen Beauftragung wie folgt geregelt:

  • Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter laden zu den Vorstandssitzungen ein und leiten diese. Sie vertreten den Vorstand im Rahmen der Bezirkverbandssatzung nach aussen und innen.
  • Der Schatzmeister (Schatzi) ist zuständig für die Finanzverwaltung und – in Abstimmung mit dem Generalsekretär - die Verwaltung der Mitgliedsdaten. Der Schatzmeister ist berechtigt, ohne vorherigen Vorstandsbeschluß im Einzelfall über Beträge bis zu 30 € zu verfügen.
  • Der Generalsekretär (GenSek) ist zuständig für die interne Organisation und Mitgliederverwaltung innerhalb des Bezirksverbands
  • Der politische Geschäftsführer (PolGF) ist zuständig für die Koordinierung politischer Positionen und die Öffentlichkeitsarbeit.

11.) Diese Geschäftsordnung wurde am 10. Juli 2012 mit den Stimmen aller fünf Vorstandsmitglieder beschlossen und tritt mit Amtsantritt des nachfolgenden Vorstands außer Kraft, es sei denn er beschließt dessen Fortgeltung.