BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Vorstand 7 + 2

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag.
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Titel = Vorstand 7 + 2
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung BzV Obb / § 9a Abs 1
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 9a Abs. 1 der Satzung vor "stellvertretenden Vorsitzenden" das Wort "dem" durch "den 2" zu ersetzen und nach "Schatzmeister," " dem stellvertretenden Schatzmeister," einfügen

Begründung
neuer Absatz 1 im § 9a

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den 2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert u.V. siehe Anmerkung
  2. Daniel Seuffert
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1

Allgemein fehlende Begründung zum Satzungsänderungsantrag. Um eine ungerade Zahl der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten, reicht 1 stellv. Vorsitzendender aus und optional 3 Beisitzer. Gleiche Satzungsänderung muss für den Abschnitt C; § 10 Der Kreisvorstand (1) und (2) übertragen werden bzw. als Satzungsänderung zusammengefasst werden, da sonst weiterhin auf Kreisebene das "Schatzmeisterproblem" bestehen würde, wie bisher auf Bezirksebene. Thomas Weigert

    • es gibt keinen Grund für eine ungerade Anzahl von Vorstandsmitgliedern
    • in den KVs mit wenigen Mitgliedern, ist sehr leicht möglich beim Rücktritt des Schatzmeisters eine kurzfristige Mitgliederversammlung einzuberufen, um eine Neuwahl zu machen
    • bisher nutzt die Satzung in Abschnitt C kein Verband --Ron 23:43, 26. Jun. 2012 (CEST)
      • Antwort zu 1.1

Dein Vorschlag: 7+2=9 (ungerade Zahl). Grund für ungerade Anzahl von Vorstandsmitglieder, wäre z.B. um eine Pattsituation bei Abstimmungen zu vermeiden. Die Mustersatzung in teilweise abgeänderter Form und mit Ergänzungen findet sich in allen KV-Satzungen wieder, mit Verweis auf Bezirkssatzung als übergeordnetes Organ. Thomas Weigert 16:35, 27. Jun. 2012

    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...