BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Verfahrensordnung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag.
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Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Verfahrensordnung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Bezirksverbands Oberbayern /
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschliessen, der Satzung folgenden neuen Abschnitt hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren:

neuer Abschnitt

Abschnitt ? - Verfahrensordnung

§1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung

Diese Verfahrensordnung regelt alle Versammlungen des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen.

§2 - Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.

§3 - Akkreditierung

(1) Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbands (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst.

(2) Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.

(3) Möchte ein Mitglied die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungsmitgliedern ab und verliert somit sein Stimmrecht.

(4) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.

§4 - Versammlungsleitung

Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstands als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.

§5 - Protokoll

Das Protokoll der Versammlung wird von den Schriftführern angefertigt und unterschrieben.

§6 - Geschäftsordnung

Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung.

Begründung

Die Verfahrensvorschriften sind die Mindestanforderungen gemäß §17 PartG und der Wahlgesetze. Alles weitere wird in den Geschäftsordnungen geregelt und diese in der Satzung verankert.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Früher hießen diese Mitglieder ja mal Piraten. --cmrcx 02:22, 14. Jul. 2012 (CEST)
  • Wo in welchem Wahlgesetz steht, dass man so was braucht? Ein Link wäre hilfreich. --cmrcx 02:22, 14. Jul. 2012 (CEST)

Steht u. a. in § 21 Abs 3,4,5, Bunfdeswahlgesetz,das auch vorschreibt in Abs 5 " Einberufung und Bschlussfähigkeit " regeln Partein in ihren Satzungen sieha auch § 17 Parteiengesetz . Im Wahlprotokoll ist Feststellung de rBeschlussfähigkeit entahlten und muxx am Eides Statt von drei Leuten unterzeichnet werden.

JosefJosef aus Bayern 23:33, 14. Jul. 2012 (CEST)