BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/Vorstand-Handlungsunfähigkeit

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag.
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Titel = Handlungsfähigkeit des Vorstandes
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Bezirksverbandes Oberbayern / §9a Abs. 10
Beantragte Änderungen

§ 9a (10) wird ersetzt durch:

Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn er aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder wenn er sich selbst für handlungsunfähig erklärt oder wenn ihm kein Schatzmeister angehört. Ist eine der genannten Möglichkeiten für eine Handlungsunfähigkeit eingetreten, ist schnellstmöglich vom verbleibenden Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Fehlende Vorstandsmitglieder können vom restlichen Vorstand durch jeweils einen kommissarischen Vertreter erneut besetzt werden, wenn er Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder kein Schatzmeister dem Vorstand angehört oder wenn dies nötig ist, um die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Entlassung durch die Mitgliederversammlung.

Begründung
  • Bisher würde der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds den Vorstand handlungsunfähig machen. Das ist so nicht weiter zu belassen.
  • Diese Regelung ist außerdem so formuliert, dass, falls es andere Gründe als einen Rücktritt geben sollte (z. B. Tod), ebenfalls eine Handlungsunfähigkeit eintritt.
  • Die kommissarische Vertretung wird deutlicher geregelt, da man vorher nicht genau festgelegt hatte, ob nun ein Vorstandsmitglied oder alle durch diese Vertretung ersetzt werden und ob diese Vertretung auch mehrere Personen sein dürfen.
  • zuletzt regelt der Antrag die Frage nach inklusionistischen oder exklusionisten "Oder's".






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Magnus R.
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • "oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann" Das ist für mich unklar. Wer entscheidet, ob der Vorstand seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Falls der Vorstand selbst das entscheidet, kann er sich ja auch (entsprechend dem nächsten Punkt) für handlungsunfähig erklären. Also ist dieser Punkt soweit ich sehe überflüssig. Magnus R. 11:16, 18. Sep. 2011 (CEST)
  • "zuletzt regelt der Antrag die Frage nach inklusionistischen oder exklusionisten "Oder's"." Inwiefern? Magnus R. 11:16, 18. Sep. 2011 (CEST)
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...