BY:Antragsfabrik 2010/Vorstandszusammensetzung
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| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Titel = Vorstandszusammensetzung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Satzung Landesverband Bayern / §9a Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Die Satzung des Landesverbands Bayern ist zu verändern: §9a (1) Dem Vorstand gehören sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, vier stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Generalsekretär.
- Begründung
Das Amt des pol. Geschäftsführers ist weitgehend frei interpretierbar und somit muss nicht explizit gewählt werden. Die "Beisitzer" stehen als "Vorstände 2. Klasse" dar - ohne dass es dafür irgendeine Notwendigkeit gibt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- WolfgangP
- Das-leben-ist-schoen
- Ralph der stellvertretende Vorsitzende hat eine ganz bestimmte Aufgabe, diesen mehrfach zu haben bringt Kompetenzprobleme mit sich. die "sonstigen" umzubenennen, ok, aber nicht so.
- riegeros
- Gerd Fleischer
- Haide F.S.
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Ein Vorstandsmitglied wird für eine bestimmte Position und Aufgabenbereich gewählt. So würde ich eine bestimmte Person als GenSek wählen, aber nicht als polGF, als Beisitzer, aber nicht als Schatzmeister, usw. Wenn ich bei einem Kandidaten davon ausgehen muss, dass er _jede_ Aufgabe übernehmen können muss, wird mein persönliche Auswahl an wählbaren Kandidaten deutlich kleiner. Eine klare Aufgabentrennung ist imho bereits zum Zeitpunkt der Wahl wichtig. Daher bin ich gegen diesen Antrag. --WolfgangP 08:34, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Bei GenSek und Schatzmeister stimme ich dir komplett zu, deshalb sind diese zwei Posten auch gesondert ausgewiesen. Wo allerdings der prinzipielle Unterschied zwischen "Stellvertretender Vorsitzender" und "Beisitzer" liegt, ist mir nicht wirklich klar, und der genaue Aufgabenbereich des "politische Geschäftsführers" wird auch von der Vorstands-GO stärker geregelat als von der Postenbeschreibung. -TurBor 09:56, 10. Jul. 2010 (CEST)
- der stellvertretende Vorsitzende ist die Person, die Vorsitzender ist, wen der Vorsitzende ausfällt (dauerhaft oder kurzzeitig). Wenn dieser Antrag durchgeht haben wir bei so einem Ausfall plötzlich 4 Vorsitzende. Ralph 18:44, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Das Argument gab es und ich hatte es auch unter die Lupe genommen bevor ich den Antrag stellte. Unsere Satzung sieht keine klare Nachfolgeregulng vor, ein "automatisches" (also satzungsmäßig geregeltes) Nachrücken des Stellvertretenden Vorsitzenden findet also schon jetzt nicht statt, und wenn die Regelung über die GO des Vorstands getroffen wird kann man es auch bei 4 Stellvertretern so machen. -TurBor 02:16, 13. Jul. 2010 (CEST)
- der stellvertretende Vorsitzende ist die Person, die Vorsitzender ist, wen der Vorsitzende ausfällt (dauerhaft oder kurzzeitig). Wenn dieser Antrag durchgeht haben wir bei so einem Ausfall plötzlich 4 Vorsitzende. Ralph 18:44, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Bei GenSek und Schatzmeister stimme ich dir komplett zu, deshalb sind diese zwei Posten auch gesondert ausgewiesen. Wo allerdings der prinzipielle Unterschied zwischen "Stellvertretender Vorsitzender" und "Beisitzer" liegt, ist mir nicht wirklich klar, und der genaue Aufgabenbereich des "politische Geschäftsführers" wird auch von der Vorstands-GO stärker geregelat als von der Postenbeschreibung. -TurBor 09:56, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Argument 2
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