BY:Antragsfabrik 2010/Vorstandszusammensetzung
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Version vom 9. Juli 2010, 18:52 Uhr von Das-leben-ist-schoen (Diskussion | Beiträge)
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Titel = Vorstandszusammensetzung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Satzung Landesverband Bayern / §9a Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Die Satzung des Landesverbands Bayern ist zu verändern: §9a (1) Dem Vorstand gehören sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, vier stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Generalsekretär.
- Begründung
Das Amt des pol. Geschäftsführers ist weitgehend frei interpretierbar und somit muss nicht explizit gewählt werden. Die "Beisitzer" stehen als "Vorstände 2. Klasse" dar - ohne das es dafür irgendeine Begründung gibt. Die vorgeschlagene Lösung ist ja einfach der MinMax;)
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Ein Vorstandsmitglied wird für eine bestimmte Position und Aufgabenbereich gewählt. So würde ich eine bestimmte Person als GenSek wählen, aber nicht als polGF, als Beisitzer, aber nicht als Schatzmeister, usw. Wenn ich bei einem Kandidaten davon ausgehen muss, dass er _jede_ Aufgabe übernehmen können muss, wird mein persönliche Auswahl an wählbaren Kandidaten deutlich kleiner. Eine klare Aufgabentrennung ist imho bereits zum Zeitpunkt der Wahl wichtig. Daher bin ich gegen diesen Antrag. --WolfgangP 08:34, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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