BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00032
| Dies ist ein sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Meinungsbild Notstandsrecht
- Antrag
Meinungsbild: Ist Artikel 48 der Bayerischen Verfassung ein Piratenthema?
- Begründung
Artikel 48 Notstandsrecht
(1) Die Staatsregierung kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Recht der öffentlichen
freien Meinungsäußerung (Artikel 110), die Pressefreiheit (Artikel 111), das Brief-, Post-, Telegraphen- und
Fernsprechgeheimnis (Artikel 112) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 113) zunächst auf die Dauer einer Woche
einschränken oder aufheben.
(2) Sie hat gleichzeitig die Einberufung des Landtags zu veranlassen, ihn von allen getroffenen Maßnahmen unverzüglich
zu verständigen und diese auf Verlangen des Landtags ganz oder teilweise aufzuheben. Bestätigt der Landtag mit der
Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl die getroffenen Maßnahmen, so wird ihre Geltung um einen Monat verlängert.
(3) Gegen die getroffenen Maßnahmen ist außerdem Beschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof zulässig;
dieser hat innerhalb einer Woche wenigstens eine vorläufige Entscheidung zu treffen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Was willst Du durch dieses Meinungsbild des LPT erreichen, also wohin magst Du mit der offiziellen Aussage des LPT segeln? Oder anders: Wieso bedarf es eines Meinungsbildes des LPT, reicht die Aktive ML nicht auch dafür aus? PiratNEA
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- Argument 2
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- ...
- ...
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