BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00019
| Dies ist ein sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Beitritt zur PPI
- Antrag
Der Landesparteitag möge über folgenden Antrag diskutieren und befinden.
Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern stellt vor der nächsten Generalversammlung der PPI, spätestens jedoch Ende November 2010, einen Antrag auf Beitritt als beobachtendes Mitglied.
Der Landesparteitag erteilt dem Landesvorstand die Befugnis, selbst über die Fortsetzung der Mitgliedschaft zu befinden, falls daraus Kosten in Form von Beitragsgebühren entstehen.
- Begründung
Der gemeinnützige Verein¹ Pirate Parties International (PPI) unterstützt die Piratenparteien weltweit bei Austausch und Zusammenarbeit. Er fördert die Verbreitung der gemeinsamen Piratenziele und stärkt den Zusammenhalt innerhalb der Piratenbewegung, ohne weisend oder politisch auf die Parteien Einfluss zu nehmen.
Die Piratenpartei Deutschland ist eines von 22 Gründungsmitgliedern der PPI. Da die Satzung (Abschnitt IV, Absatz 2) nur ein ordentliches Mitglied pro Land gestattet, kann der LV Bayern den Antrag auf Aufnahme als beobachtendes Mitglied stellen.
¹Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der deutschen Abgabenordnung wurde noch nicht beantragt (die PPI ist also kein e.V.)
Bedingungen für die Mitgliedschaft
Der Landesverband muss einen Antrag auf Beitritt unter Einsendung folgender Informationen stellen:
- Kontaktinformationen
- Verbandsdokumente (Statuten, Programm, Geschäftsordnung) vorzugsweise auf Englisch
- Hintergrundinformation (Gründungsdatum, Vorstandszusammensetzung, Kennzahlen, Logo)
Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet die Generalversammlung der PPI.
Rechte durch die Mitgliedschaft
- Berechtigung zur Entsendung von Teilnehmern ohne Stimmrecht an die Generalversammlung
- Vorschlagsrecht für Kandidaten für Gremien der PPI
- Antragsrecht an die Generalversammlung
Pflichten durch die Mitgliedschaft
Grundsätzlich entstehen dem LV Bayern keine Verpflichtungen, die durch die Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland nicht ohnehin gegeben sind (vgl. PPI Satzung Abschnitt VI, Absatz 1). Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Satzung der PPI.
Nach dem Willen der PPI Gründungsversammlung von April 2010, wird derzeit weder ein Aufnahme-, noch ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Laut Statuten Abschnitt XVI muss die Generalversammlung jährlich darüber befinden.
Die Mitgliedschaft in der PPI kann auf Wunsch jederzeit beendet werden.
Weitere Informationen
- Satzung der PPI als PDF: http://int.piratenpartei.de/images/a/a6/Statutes_of_the_Pirate_Parties_International.pdf
- Informationsseite zum Mitgliedsantrag: http://int.piratenpartei.de/Membership_application
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
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- ...
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