BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00017

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern.
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Titel = Umformulierung der LPT-relevanten Fristen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung Landesverband Bayern / §9b Abs 2, 3, §11 Abs 2
Beantragte Änderungen

In §9b Absatz 2 der Satzung soll mindestens 4 Wochen vorher ein.. durch spätestens am neunundzwanzigsten Tag vor Beginn des Parteitags ein. Es gilt das Datum des Poststempels. ersetzt werden, die Worte spätestens 4 Wochen vor dem Landesparteitag gestrichen werden, und die Worte 1 Wochen durch am achten Tag ersetzt werden. In §9b Absatz 3 der Satzung soll von mindestens zwei Wochen durch spätestens am fünfzehnten Tag vor Beginn des Parteitags ersetzt werden. In §11 Absatz 2 der Satzung soll mindestens zwei Wochen durch spätestens am fünfzehnten Tag ersetzt werden.

Begründung

Beim letzten Landesparteitag gab es die Frage wie eine Frist in die Vergangenheit auszulegen ist, insbesondere im Falle von Wochenenden und Feiertagen kann es da spannend werden. Die Formulierung nach Tagen sollte eigentlich jedem einleuchten, und ist unabhängig von Wochenenden und Feiertagen.

Aktuelle Fassungen:

§9b Abs 2: Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief mindestens 4 Wochen vorher ein.. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so soll vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Landesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

§9b Abs 3: (..) Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.

§11 Abs 2: Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.

Neue Fassungen:

§9b Abs 2: Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief spätestens am neunundzwanzigsten Tag vor Beginn des Parteitags ein. Es gilt das Datum des Poststempels. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so soll vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail (..) bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens am achten Tag vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

§9b Abs 3: (..) Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist spätestens am fünfzehnten Tag vor Beginn des Parteitags eingeladen werden.

§11 Abs 2: Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens am fünfzehnten Tag vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.



Unterstützung / Ablehnung

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  9. Johannes Müller
  10. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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