BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Titel = Erweiterung der Aussprechung von Ordnungsmaßnahmen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung Landesverband Bayern / §6
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt dem §6 der Landessatzung folgenden Satz hinzuzufügen:

Des Weiteren wird das Schiedsgericht ermächtigt, begleitend im Rahmen eines Antrages, Ordnungsmaßnahmen auszusprechen.
Begründung

Geht beim Schiedsgericht ein Antrag ein und muß das Schiedsgericht über diesen Antrag entscheiden, so kann es bei einer groben Verfehlung nur dem Vorstand berichten und diesen bitten eine Ordnungsmaßnahme auszusprechen. Mit dieser Änderung wäre dies direkt möglich. Indirekt hat das Schiedsgericht sowieso schon die Kompetenz über Ordnungsmaßnahmen zu entscheiden, wenn sich ein Mitglied über die vom Vorstand verhängte Ordnungsmaßnahme beschwert.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Haide F.S.
  2. Apple
  3. Gerd Fleischer
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Ich halte den Antrag für sinnvoll, bin mir aber nicht ganz sicher inwieweit inwieweit der Rest das für ne gute Idee hält. Das ganze sollte erst mal diskutiert werden. Robert Franz
Ich halte das erstmal für keine gute Idee, weil ich einheitliche Regelungen bei Schiedsgerichten innerhalb der Piratenpartei für sinnvoll erachte. Ich bin aber nicht abgeneigt, mich von guten Argumenten vom Gegenteil zu überzeugen. Diesen Antrag könnte ich mir jedoch aus dem genannten Grund auf Bundesebene vorstellen. --Haide F.S. 01:59, 18. Jul. 2010 (CEST)
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...