BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern.
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Titel = Zusammenschlüsse von Untergliederungen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung Landesverband Bayern / §7
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, an §7 der Satzung folgenden Satz anzuhängen: "Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig."

Begründung

Über die Auslegung der Bundessatzung bezüglich der Zulässigkeit gemeinsamer Verbände hat sich bisher keine Meinung durchsetzen können. Da wir in Bayern mit Erlangen/ERH und Fürth/Fürth-Land bereits zwei gemeinsame Kreisverbände haben, und München/München-Land in Vorbereitung ist, sehe ich hier den Landesverband in der Pflicht eine schützende Regelung zu schaffen. Meiner Ansicht nach ist die hier vorgestellte Variante dank §7 I 2 Bundessatzung und §6 I 2, 2. Halbsatz PartG ausreichend und rechtlich haltbar falls es irgendwann zu einem Streit kommen sollte.

Bisherige Fassung:

Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung.

Bundessatzung (Auszug):

(1) Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. (2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Haide F.S.
  2. Se Guter Patch
  3. Astrid Steinmann
  4. Pingu
  5. ValiDOM
  6. Ralph mag die Formulierung so nicht, weil sie direkt der Bundessatzung widerspricht und sie nicht ergänzt, ist aber wohl zu pingelig von mir.
  7. riegeros
  8. Gerd Fleischer
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  1. hab erst ein paar Fragen, da ich kein MG bin.:-)

1. § 7 (1) PartG letzter Satz Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig. Wie gesagt, gibt der das doch von haus aus her. Wozu dann Satzungsregelung, wenn Gesetz?--Thomas-BY ->talk2me 15:23, 9. Jul. 2010 (CEST)

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2. Was ist, wenn die Bundessatzung geändert wird? Warum hier der Bezug auf die Bundessatzung, und nicht gleich eine eindeutige Regelung für eines der wenigen Bundesländer, die überhaupt noch Bezirke als Verwaltungsebene haben.--Thomas-BY ->talk2me 15:14, 9. Jul. 2010 (CEST)

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3. Ebenen auslassen? Da wir schon am "nachsteuern" sind: Wollen wir es bewusst nicht regeln, ob auch Ebenen weggelassen werden können? z.B. Ortsverein XY kann sich auch unterhalb des BzV AB gründen, wenn kein entsprechender KV existiert. (Bei dieser Möglichkeit wäre natürlich obere Anfrage hinfällig) --Thomas-BY ->talk2me 15:14, 9. Jul. 2010 (CEST)

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  • Argument 3
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