BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00004
| Dies ist ein sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Transparenzordnung zur Ergänzung von Geschäftsordnungen
- Antrag
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern möge beschließen, nachfolgende Transparenzordnung für alle Gliederungen ergänzend zu bereits bestehenden Geschäftsordnungen einzuführen:
Transparenzordnung zur Ergänzung von Geschäftsordnungen im Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland
Präambel
Transparenz ist einer der höchsten Werte der Piraten.
Die Piratenpartei Deutschland erachtet die innerparteiliche Transparenz daher als grundlegend für ihre politische Willensbildung und für die innerparteiliche Demokratie.
Ziel dieser Transparenzordnung ist es, die Leitlinien für die innerparteiliche Transparenz festzulegen.
§1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
(1) Diese Transparenzsordnung gilt verpflichtend für alle Vorstände, Parteitage und sonstigen gewählten Organe, nachfolgend VERSAMMLUNG genannt, der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern, nachfolgend PIRATEN genannt.
Es wird empfohlen, diese Transparenzordnung auch für untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes anzuwenden. Sie kann auch für Fachgruppen, Interessengruppen, Servicegruppen sowie für Stammtische, Treffen und Veranstaltungen genutzt werden. Ob die Transparenzordnung bei einer dieser genannten, nicht gewählten VERSAMMLUNGEN zur Anwendung kommt, entscheiden die PIRATEN, die an dieser VERSAMMLUNG teilnehmen.
(2) Für alle VERSAMMLUNGEN mit eigener Geschäftsordnung gelten die hier geregelten Punkte vorrangig und ergänzend. Für VERSAMMLUNGEN ohne eigene Geschäftsordnung gilt diese ausschließlich.
(3) Diese Transparenzordnung regelt die interne Arbeits- und Verfahrensweise der PIRATEN. Alle Regelungen dieser Transparenzordnung, die für einzelne VERSAMMLUNGEN nicht in der angegebenen Form angewandt werden können, gelten sinngemäß.
(4) STIMMBERECHTIGTE im Sinne dieser Transparenzordnung sind die Mitglieder der PIRATEN der jeweiligen VERSAMMLUNG.
§2 Gültigkeit und Veröffentlichung
(1) Diese Geschäftsordnung wird durch den Parteitag der PIRATEN beschlossen. Sie kann nur durch Beschluss eines Parteitags der PIRATEN geändert werden.
(2) Die Transparenzordnung ist ab ihrer Beschlussfassung gültig und wirksam.
(3) Die Transparenzordnung wird auf geeigneten Wegen den STIMMBERECHTIGTEN und über die Webseite der PIRATEN allgemein zugänglich gemacht. Darüber hinaus ist die Transparenzordnung den PIRATEN mindestens im Wiki der Piratenpartei Deutschland, nachfolgend WIKI genannt, zu veröffentlichen.
§3 Das Amt des Transparenzpiraten
(1) Auf jedem Parteitag der PIRATEN an dem Wahlen zum Vorstand stattfinden, wird durch die PIRATEN aus ihrer Mitte ein Transparenzpirat gewählt. Seine Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Vorstands.
(2) Der Transparenzpirat darf nicht Mitglied des Vorstands, sonstiger Amtsträger und sollte nicht Koordinator oder Sprecher einer Interessengruppe, Fachgruppe oder Servicegruppe der PIRATEN sein.
(3) Sollte der Transparenzpirat zurücktreten, so übernimmt dessen Aufgaben kommissarisch der Transparenzpirat der nächsthöheren Gliederung oder falls auch diese Position nicht besetzt ist, ein Vorstandsmitglied der nächsthöheren Gliederung. Dieses Mitglied darf keine Position gemäß §3(2) ausüben.
(4) Der Transparenzpirat ist der Verschwiegenheit und dem Datenschutz verpflichtet. Der Transparenzpirat leistet nach Ernennung umgehend sofort eine unterzeichnete Datenschutzerklärung.
§4 Die Aufgaben des Transparenzpiraten
(1) Aufgaben:
- Der Transparenzpirat sorgt für die Einhaltung der Transparenzordnung und motiviert die PIRATEN ihre politische Arbeit und Willensbildung im Geist der Transparenz zu verrichten.
- Der Transparenzpirat führt Stichproben bei Protokollen durch und prüft sie auf Inhalt und Form, Vollständigkeit, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sowie Einordnung, Archivierung und Verlinkung im WIKI. Ferner ist er Ansprechpartner für PIRATEN, die Protokolle nicht finden oder denen der Inhalt nichts sagt.
- Er achtet darauf, dass der Vorstand seine PIRATEN zeitnah und umfassend informiert, damit diese ihre Aufgaben kompetent und motiviert wahrnehmen können.
(2) Pflichten
- Der Transparenzpirat ist unabhängiger Ansprechpartner und Moderator bei allen Problemen der innerparteilichen Transparenz und soll aktiv an ihrer Lösung mitwirken.
- Der Transparenzpirat soll konstruktive Kritik üben und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
- Der Transparenzpirat hat eine Berichtspflicht gegenüber Parteitag, dem er einen Tätigkeitsbericht in schriftlicher Form vorzulegen hat.
(3) Der Transparenzpirat sollte auf jede VERSAMMLUNG von deren Teilnehmern eingeladen werden. Ebenso darf er aus eigener Initiative an jeder VERSAMMLUNG teilnehmen.
§5 Einladung und Durchführung von VERSAMMLUNGEN
(1) Alle STIMMBERECHTIGTEN müssen rechtzeitig und in geeigneter Form zu einer VERSAMMLUNG eingeladen werden. Darüber hinaus ist die VERSAMMLUNG den PIRATEN mindestens im WIKI anzukündigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die VERSAMMLUNG mindestens mit Grund der Veranstaltung, Tagesordnung und Teilnehmerkreis angemessen angekündigt wird.
(2) Zu Beginn einer VERSAMMLUNG sind durch die STIMMBERECHTIGTEN ein Versammlungsleiter und eine eine Person zu wählen, die ein Protokoll der VERSAMMLUNG erstellt.
(3) Für Vorstandssitzungen gilt, dass die VERSAMMLUNG nur dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der STIMMBERECHTIGTEN anwesend sind.
(4) Sofern in der Satzung nicht anders geregelt, erfolgen Beschlüsse durch einfache Mehrheit aller STIMMBERECHTIGTEN und sind im Zuge der Transparenz möglichst öffentlich zu fassen. Beschlüsse in Umlauf- oder anderen Verfahren dürfen in ergänzenden Geschäftsordnungen vereinbart werden und sind zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Herleitung der Ergebnisse umfassend nachvollziehbar ist. Diese Beschlüsse sind zeitnah in geeigneter Form zu veröffentlichen und im nächsten Protokoll aufzunehmen.
(5) Die STIMMBERECHTIGTEN legen mit einfacher Mehrheit eine Tagesordnung fest.
(6) Wahlen von Amtsträgern dürfen nur durchgeführt werden, wenn die jeweils STIMMBERECHTIGTEN der PIRATEN unter Angabe des Grundes der Wahlen und der vorgeschlagenen Tagesordnung eingeladen worden sind. Diese Wahlen sind geheim durchzuführen.
(7) In dringenden und begründeten Einzelfällen kann auf eine Ladungsfrist verzichtet werden. Die Begründung ist hierfür ebenfalls zu protokollieren.
(8) Anträge, die diese Transparenzordnung ändern, sind unzulässig, ausgenommen auf den unter §2(1) beschriebenen VERSAMMLUNGEN.
(9) Diese Durchführungsbestimmungen gelten für alle VERSAMMLUNGEN, einschließlich Präsenz-, Online- und fernmündlichen VERSAMMLUNGEN.
§6 Öffentlichkeit von VERSAMMLUNGEN
(1) Die VERSAMMLUNGEN der PIRATEN sind grundsätzlich parteioffen für alle Mitglieder der PIRATEN. Gäste können auf Beschluss der VERSAMMLUNG zugelassen werden.
(2) Eine VERSAMMLUNG kann beschließen, dass einzelne Themen oder Tagesordnungspunkte nicht öffentlich bzw. parteioffen behandelt werden.
(3) Es können weitere Personen zu einzelnen Themen oder Tagesordnungspunkten eingeladen werden.
(4) Für alle nicht parteioffen behandelten Themen/Tagesordnungspunkte ist im Protokoll ein begründeter Vermerk zu machen.
§7 Verhalten bei Interessenskonflikten
(1) Vor Beratungen jeglicher Art über Themen, aus denen ein Teilnehmer einer VERSAMMLUNG selbst oder ein Angehöriger entweder direkt oder indirekt einen persönlichen Vorteil erlangen kann, sind diese Interessenskonflikte von sich aus, sowie nach bestem Wissen und Gewissen offenzulegen.
(2) Diese Person sollte an der Diskussion und darf an der Abstimmung über dieses Thema nicht partizipieren. Im Zweifel entscheidet der Versammlungsleiter.
§8 Protokollierung von VERSAMMLUNGEN
(1) Für alle VERSAMMLUNGEN ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das auch die Abstimmungsergebnisse einschließt.
- a. Darin muss die Herleitung von Ergebnissen für alle nachvollziehbar und verständlich dargestellt werden.
- b. Für Vorstandssitzungen gilt, dass alle offenen Abstimmungen mit Nennung des Abstimmungsverhaltens jedes teilnehmenden STIMMBERECHTIGTEN zu protokollieren sind.
(2) Für Aufzeichnungen von VERSAMMLUNGEN gilt: Diese sind zu veröffentlichen oder im Original beim zuständigen Transparenzpiraten zu hinterlegen, sofern die Mehrheit der STIMMBERECHTIGTEN der Veröffentlichung widerspricht.
- a. Bei Widerspruch darf die Aufzeichnung nicht kopiert und nur bei Streitfällen für die Erstellung des Protokolls durch die Teilnehmer der VERSAMMLUNG oder zur Weiterleitung an das zuständige Schiedsgericht genutzt werden.
- b. Die Aufzeichnung ist spätestens drei Monate nach Verabschiedung des Protokolls oder nach Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zu löschen.
(3) Die Protokolle, sowie die zu veröffentlichenden Aufzeichnungen, aller VERSAMMLUNGEN sind zeitnah an den Transparenzpiraten und das Vorstandsmitglied, das mit dem Dokumentationswesen der PIRATEN beauftragt ist, zu übermitteln, sowie in das WIKI einzupflegen.
(4) Ein Mitglied des Vorstands stellt die Veröffentlichung der Protokolle im WIKI und regelmäßig als Übersicht per Benachrichtigungs-Email an alle PIRATEN sicher.
§9 Verantwortlichkeiten bei VERSAMMLUNGEN
(1) VERSAMMLUNGEN können für Ihren Aufgabenbereich konkrete Aufgaben delegieren. Die Versammlungsleitung bzw. der Vorstand/die Koordinatoren bleiben jedoch in der Rechenschaftspflicht für diese Aufgaben.
(2) Um die Mitglieder der PIRATEN über die Aktivitäten zu informieren, findet regelmäßig jeweils vor einem Aktiventreffen oder Stammtisch der PIRATEN eine parteioffene Sitzung statt, bei der die Mitglieder des Vorstands über die Aktivitäten in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen berichtet und für ein Gespräch mit den anwesenden PIRATEN zur Verfügung steht. Bei diesem Anlass sollten auch andere PIRATEN, insbesondere die Sprecher von Interessengruppen, Fachgruppen und Servicegruppen und der Transparenzpirat, über ihre Tätigkeiten informieren.
- Begründung
Wie bereits in der Präambel geschrieben, sehen die Piraten die Transparenz als hohen Wert an. Ziel der AG Transparenz war und ist es, den Transparenzbegriff zu vereinheitlichen und auch zu verdeutlichen, damit Transparenz gelebt werden kann. Beginnend mit dieser Transparenzordnung wollen die Antragssteller eine Ergänzung zu den üblichen Geschäftsordnungen geben, damit diese Leitlinien bei jeder Versammlung einheitlich gelten. Nur so erreichen wir ein Maß an Transparenz, dass damit verbunden die Willensbildung und Demokratie in unserer Partei nachhaltig stärkt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...