BW Diskussion:Stammtisch Bodensee-Oberschwaben/Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/AG Satzung
Inhaltsverzeichnis
Geändert in Mustersatzung
- Dem Vorstand des Kreisegehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Kreisschatzmeister
- Keine Beisitzer, ungerade Zahl für Vorstand soll statt muß.
- Ladungsfrist KVPT drei Wochen
- Delegation Leitung KVPT möglich
- Außengrenze festgelegt
- Gliederungsabhängigkeit festgelegt
Zu klärende Probleme
Zu klären: Name
- siehe Parteiengesetz - aktuell von mir gewählt: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis
- Unser großer KV müßte offiziell heißen: Piratenpartei Deutschland Kreisverband, Großer, Bodensee-Oberschwaben
Das ist irgendwie blöd. Außerdem spiegelt Oberschwaben nicht den LK RV wieder...
Zu klären: Grenzen: Wahlkreise vs Landkreise
Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg sowie ihre nach Bevölkerung mehrheitlich zugehörigen Wahlkreise (Ravensburg, Bodensee, Wangen) oder wie?
- Ich würde vorschlagen: Landkreise. Grund: Wahlkreise werden u.U. schneller als daß es uns lieb ist geändert. D.h. wir hätten ständige Mitgliederwechsel. Ein Landkreis ist genauer definiert.
Eine Möglichkeit wäre imho eine Formulierung "Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist festgelegt durch die gemeinsamen Außengrenzen der Landkreise Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg"--Snnn 21:12, 27. Okt. 2009 (CET)- Das hat aber dann den Nachteil, dass wir Teile des Wahlkreises Wangen nicht direkt bei uns aufnehmen können, da sie in Biberach liegen.--Richard 21:15, 27. Okt. 2009 (CET)
- Das mag richtig sein, nur einen sich geografisch von Wahl zu Wahl verändernden Kreis zu verwalten halte ich für unmöglich.--[[Benutzer:Snnn|Snnn]
- Das klingt einleuchtend, übernehmen wir doch erst mal deinen Vorschlag (trägst du das bitte selbst ein?). Offene Stellen in der Satzung sind mit ?? gekennzeichnet.--Richard
- Das mag richtig sein, nur einen sich geografisch von Wahl zu Wahl verändernden Kreis zu verwalten halte ich für unmöglich.--[[Benutzer:Snnn|Snnn]
- Das hat aber dann den Nachteil, dass wir Teile des Wahlkreises Wangen nicht direkt bei uns aufnehmen können, da sie in Biberach liegen.--Richard 21:15, 27. Okt. 2009 (CET)
Zu klären: Gliederung
Da die Gliederung bis auf Kreisverbandsebene hinunter in der Bundessatzung festgelegt wird, sollten wir uns überlegen, ob wir nicht einfach nur schreiben: "Die Gliederung des Kreisverbandes regelt, die Bundessatzung". Mehr steht ja auch nicht in der Landessatzung, und eine Bezirkssatzung existiert noch nicht, daher können wir uns nicht compliant zu einem nichtexistenten, Dokument erklären.--Snnn 21:28, 27. Okt. 2009 (CET)
- Dann noch das überflüssige Komma raus und rein damit in unsere Diskussionsgrundlage...--Richard
Fehlt in Mustersatzung - erste Diskussionsgrundlage erarbeitet
Mißtrauensvotum gegen Vorstand
Vorschlag (50% Zustimmungsquote in Anlehnung an unsere Stammtischdiskussion vom 30.9.2009):
- (1) Antragsstellung: Jedes Mitglied des Kreisverbandes Ravensburg-Bodenseekreis ist berechtigt, ein kostruktives Mißtrauensvotum gegen jedes einzelne oder alle Mitglieder des Vorstandes des Kreisverbandes einzureichen.
- (2) Damit dieser Antrag auf einem außerordentlichen Parteitag behandelt wird, sind genauso viele Antragsunterstützer notwendig, wie für die Beantragung eines außerordentlichen Parteitags.
- (3) Sofern der Antrag nicht auf einem ordentlichen Parteitag stattfindet, hat er schriftlich (per Brief oder Fax) an den Vorstand zu erfolgen.
- (4) Über den Antrag, sofern er Absatz 2 genügt, ist gegebenenfalls auf dem selben, ordentlichen Parteitag oder andernfalls innerhalb angemessener Zeit (6 Wochen nach Antragserhalt durch den Vorstand) auf einem außerordentlichen Parteitag abzustimmen.
- (5) Eine Amtsniederlegung des oder der durch das Mißtrauensvotum betroffenen Vorstandsmitglieder verhindert die Abstimmung über das Mißtrauensvotum. Sollte der Vorstand anschließend handlungsunfähig sein, so ist satzungskonform zu verfahren.
- (6) Der Erfolg des Mißtrauensvotums ist gegeben, wenn auf einem beschlußfähigen Parteitag mindestens 50% der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.
Außerordentlicher Parteitag
Vorschlag:
- (1) Eine außerordentlicher Parteitag wird einberufen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- (a)Der Vorstand handlungsunfähig geworden ist.
- (b)Mindestens 10% RaBoZ (aufgerundet) der Mitglieder des Kreisverbandes einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellen. Der außerordentliche Parteitag dann innerhalb angemessener Zeit (6 Wochen nach Antragserhalt durch den Vorstand) einzuberufen. Dabei ist die RaBoZ des letzten, regulären Kreisparteitags zugrundezulegen.
- (c)Der Vorstand einstimmig die Einberufung für erforderlich erachtet.
- (2) Die Einladungsfrist beträgt mindestens 10 Tage. Die Einladung hat in satzungskonformer Form zu erfolgen.
Mindestteilnehmerzahl für Beschlussfähigkeit
Vorschlag (analog zu meinem Vorschlag im BZV):
Beschlussfähigkeit:
- (a) Die Anzahl der Mitglieder des Kreisverbandes Ravensburg-Bodenseekreis ist 21 bis 14 Tage vor einem regulären Kreisparteitag einmalig zu ermitteln - spätere Mitgliederfluktuationen werden nicht berücksichtigt. Diese Anzahl sei im folgenden RaBoZ genannt.
- (b) Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens 33% RaBoZ (aufgerundet) der Mitglieder des Kreisverbandes Ravensburg-Bodenseekreis auf dem Kreisparteitag anwesend sind.
- (c) An außerordentlichen Kreisparteitagen genügt für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von 20% RaBoZ (aufgerundet) der Mitglieder des Kreisverbandes Ravensburg-Bodenseekreis. Dabei ist die RaBoZ des letzten, regulären Kreisparteitags zugrundezulegen.
Delegation Schiedsgericht
Der Kreisverband kostituiert kein eigenes Schiedsgericht. Für entsprechende Anfragen sind die Schiedsgerichte der höheren Parteiordnungen anzurufen.
Fehlt noch komplett
Sonderregelungen zu unserer Konstellation: Wann ist die Aufspaltung in 2 KVs möglich
--Richard 27.Okt.2009 20:59 CEST