BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Wahlalter

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wahlrecht ab 16

Diskussion

  • Dadurch dass der Landtag alle 5 Jahre gewählt wird können Erstwähler bis zu 23 Jahre alt werden. In dem Alter haben andere schon Ihr Vordiplom. Gerade junge Menschen sind von Kommunalen und Landesthemen stark tangiert (nicht signierter Beitrag von Eckes (Diskussion | Beiträge) )
    • "Von Politik betroffen sein" und "sich für Politik interessieren" bzw. "sich über Politik informieren" sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die 16-20jährigen, die in die letztere Gruppe fallen, dürften eine deutliche Minderheit darstellen. (Vermutlich prozentual noch weniger als in anderen Altersgruppen, aber ich habe grade keine passende Statistik zur Hand. Allgemein: [1]) Dazu kommt noch, dass sich viele der (wenigen) Politikinteressierten eher der Bundes- als der Kommunalebene zuwenden.
      Daraus folgt direkt, dass die meisten Erstwähler sowieso nur die Partei wählen, die ihre Eltern wählen bzw. die Partei, über die sich ihre Eltern am wenigsten aufregen.[2]
      Die Grenze auf 18 Jahre zu setzen halte ich für genauso willkürlich wie eine Grenze bei 16 oder 21. Aber irgendwo muss man sie ziehen.
      Und dein Argument "im schlechtesten Fall ist man 23" - was ist schlecht daran? Es gibt Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europawahlen - jeder 19jährige war mit Sicherheit schonmal bei einer Wahl. Und auch als Nicht-Wähler können sich Jugentlich politisch engagieren - und damit teilweise mehr Wirkung erzielen als mit einem Kreuz auf dem Wahlzettel. -- Little Joe 14:43, 15. Nov. 2009 (CET)

Einzelnachweise

  1. Erstwähler in den neuen Bundesländern
  2. Bundestagswahl: Generation Erstwähler (6. Absatz, aber der Rest ist auch ganz interessant)