BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Wahlalter
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Version vom 4. November 2009, 02:18 Uhr von Eckes (Diskussion | Beiträge)
Wahlrecht ab 16
Diskussion
- Dadurch dass der Landtag alle 5 Jahre gewählt wird können Erstwähler bis zu 23 Jahre alt werden. In dem Alter haben andere schon Ihr Vordiplom. Gerade junge Menschen sind von Kommunalen und Landesthemen stark tangiert
Quellen
- Kommunales Wahlrecht ab 16 (Konrad-Adenauer-Stiftung)
- Blog Kritik
- Immer mehr Politiker f. Wahlrecht ab 16 (Hamburger Abendblatt)
- http://www.karsten-wenzlaff.de/2007/03/16/stiftung-der-alten-fordert-wahlrecht-fur-junge/
- Verfassungsgerichts-Vize für Senkung des Wahlalters
- Landesjugendring NDS zur Wahlalter ab 14 (PDF) (html) (mit vielen Studien)
- Kommunalwahlrecht ab 16 (Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (www.kinderpolitik.de))
- http://www.kinderwahlrecht.de/ und http://www.kraetzae.de/wahlrecht/ und http://www.ich-will-waehlen.de/index.php
- Argumente der Jusos
- http://www.zeit.de/online/2007/12/wahlrecht-ab-16-kommentar
- http://gesamtrechts.wordpress.com/2009/10/29/land-bremen-fuhrt-wahlrecht-ab-16-bei-landtagswahlen-ein/ (wg. Gefahr Rechtsrutsch)