BW:Stammtisch Reutlingen-Tübingen/Plakatplanung

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Planung der Plakatverteilung des Stammtisch_Reutlingen-Tübingen

Gruppen

Tragt euch hier bitte in Gruppen von 2-6 Personen zusammen - jede Gruppe übernimmt selbstständig Gemeinden, erhält die Plakate für diese Gemeinden, bereitet die Plakate vor, hängt sie auf - und nach der Wahl (innerhalb von SIEBEN Tagen!) wieder ab.
Die Anmeldung aller Gruppen bzw. Plakate übernimmt Tirsales - die Modalitäten sind bereits geklärt, ich komme nur aktuell nicht dazu, das übersichtlich ins Wiki einzutragen. Kommt noch rechtzeitig vorm aufhängen!
Der Gruppenzuständige (wo nicht angegeben die Nummer 1, ansonsten bitte angeben) gibt bitte im Wiki oder hier seine Kontaktdaten an.

  • Gruppe 2
  • Gruppe 3
    • Florens
    • Jonas M. mit Auto aber weg bis 13.08.
    • Benutzer:Largo la Grande leider vom 26.08.09 an nicht da
    • -Sven- stehe erst ab dem 17.8. Abends zur Verfügung, vorher weg. Kenne mich in Nehren aus + halbwegs in Mössingen.
    • Simon leider auch nur abends (so ab 20:00 Uhr), hab aber ein Auto und kenne mich im Steinlachtal (Dußlingen, Gomaringen, Nehren, Mössingen und Ofterdingen) relativ gut aus
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  • Gruppe 4
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Prinzipielles

Alle Gemeinden wurden angefragt - wo noch nicht angegeben wurde auch noch kein Antrag auf Genehmigung gestellt, das erledige ich aber noch rechtzeitig.

Alle Plakate müssen 7 Tage nach der Wahl entfernt sein (04.10.2009) - und zwar spurlos, sonst wird es teuer! Wo nicht anders angegeben, dürfen Verkehrszeichenmasten nicht verwendet werden und eine Plakatierung ist ab dem 16.08.2009 möglich. Als Muster die Auflagen aus Bodelshausen.

  1. Die Gemeinde kann eine Plakatierung für Wahlwerbezwecke an Straßenbeleuchtungsmasten nur dann dulden, wenn die Werbeplakate so angebracht werden, dass dadurch keine Schäden, Verunreinigungen oder Verunstaltungen an den betreffenden Masten zurückbleiben. Aus diesem Grunde sind bei der Aufhängung entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, wie z.B. die Verwendung von Mastenmanschetten oder das Unterlegen von Schaumstoffen oder ähnlichen Materialen, die geeignet sind, ein Zerkratzen des Mastenuntergrundes zu verhindern. Keinesfalls dürfen Klebebänder oder scharfkantiges Halterungsmaterial wie z.B. Draht und dergleichen in direkter Berührung mit dem Masten verwendet werden.
  2. An Masten oder Rahmen für Verkehrszeichen und der innerörtliche Beschilderung ist das Anbringen von Wahlwerbeplakaten strikt untersagt.
  3. Die Werbeplakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen wieder zu entfernen. Sämtliche Klebereste müssen beseitigt werden. Sollten trotzdem Verunreinigungen oder Kratzspuren zurückbleiben, behalten wir uns eine Kostenersatzrechung ausdrücklich vor.
  4. Im Buswartehäuschen dürfen keine Plakate angebracht werden.
  5. Durch die Plakatwerbung darf keine Gefährdung der Verkehrssicherheit entstehen. Vor allem dürfen die Sichtwinkel an den Straßenkreuzungen und Straßenkurven nicht beeinträchtigt werden.
  6. Unabhängig von dieser ortspolizeilichen Erlaubnis muss jeweils noch die Zustimmung der betreffenden Grundstückseigentümer eingeholt werden, sofern die Plakatierung auf Privateigentum bzw. bei privaten Grundstücken und Gebäuden vorgesehen ist.

Ansonsten noch Allgemeines:

  • 20m Abstand von Ampeln und Zebrastreifen
  • nicht in Fußgängerzonen oder auf Brücken
  • immer so, dass LKWs nicht behindert werden und freie Sicht herrscht, Radwege befahrbar lassen
  • Keine Massierung von Plakaten in einer Straße
  • 30cm Abstand vom Fahrbahnrand, Fußweg muss min 1.2m breit bleiben
  • Keine Plakatierung an Bäumen oder städtischen Infosäulen.
  • Keine Plakate auf Glas, an andere Plakate oder in Bushaltestellen
  • Wenn ihr auf Privatgrundstücken oder an Privatbesitz plakatiert: Vorher um Erlaubnis fragen! Die städtische Genehmigung greift hier nicht!
  • Seid fair

Flyer dürfen überall ohne Genehmigung verteilt werden.

Tübingen

Ort Gruppe Vorschriften/Gebühren Geplante Anzahl
Ammerbuch 3 Nichts besonderes, ist raus 20
Bodelshausen - Anmeldungsfrei (6 Wochen) 2
Dettenhausen 2 - 5
Dusslingen - Ab 03.08., Antrag ist raus 10
Gomaringen - Ab 16.08, Antrag ist raus 8
Hirrlingen - Ab 30.08., Antrag ist raus 3
Kirchentellinsfurt 2 Ab 16.08., Genehmigung liegt vor 5
Kusterdingen 2 - 6
Mössingen - - 10
Nehren - - 6
Neustetten - - 2
Ofterdingen - Antrag ist raus 4
Rottenburg - Ab 27.08., Antrag ist raus 20
Starzach - - 2
Tübingen 1 Ab 29.08., Entfernung bis 30.09. Keine Neckarbrücke, nicht Bebenhausen. Genehmigung liegt vor 35

Reutlingen

Ort Gruppe Vorschriften/Gebühren Geplante Anzahl
Bad Urach - Genehmigung ist da. In der Burgstraße (B 28 – Ortsumgehung) dürfen zwischen a.) der Kreuzung B 28 / Hochhaus und der Einmündung Seltbachstraße (Fa. Profi Winkler) b.) zwischen der Einmündung der Seltbachstraße und dem Omnibusbahnhof (ZOB) jeweils maximal 2 Plakate aufgestellt werden, nichts auf/um Marktplatz 6
Dettingen/Erms - Keine Besonderen, Antrag ist raus 4
Engstingen - - 5
Eningen - Genehmigung liegt vor, über Gehweg: 2,50m Raum 2
Gomadingen - Genehmigung liegt vor, max. 2 Plakate pro Gemeindeteil, Abbau bis 29.09.2009 2
Grabenstetten - Ab 30.08., 20m Abstand zum Rathaus, Genehmigung liegt vor 2
Grafenberg - - 2
Hayingen - - 3
Hohenstein - - 2
Hülben - Antrag ist raus, Kosten: 10€ 2
Lichtenstein - Antrag ist raus 8
Mehrstetten - - 2
Metzingen - 17.08 bis 29.09., Genehmigung liegt vor 10
Münsingen - - 8
Pfronstetten - Genehmigung liegt vor 2
Pfullingen - Ab 16.08., Antrag ist raus 10
Pliezhausen 2 - 3
Reutlingen - Noch keine infos aber beantragt 30
Riederich - - 2
Römerstein - - 7
St. Johann - Nur Innerortsstraßen!, Litfasssäulen ohne Genehmigung möglich, max 5 Plakate pro Ortsteil, Genehmigung erteilt 10
Sonnenbühl - Nicht besonderes, Antrag ist raus 6
Trochtelfingen - Genehmigung erteilt 2
Walddorfhäslach 2 Ab 16.08.2009, Antrag ist raus 6
Wannweil 2 - 4
Zwiefalten - - 6
Gutsbezirk Münsingen - - 1