BW:Plakatierung Albstadt

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Vorgaben während des Wahlkampfes

Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung - Straßenverkehrsbehörde (Tel.: 07431/160-2203).

Umfassende Plakatierungsinformationen werden mir noch zugeschickt. --ASPePeX 11:28, 10. Aug. 2009 (CEST)

  • keine Kosten
  • freie Standortwahl
  • Anzahl nicht begrenzt (?)