BW:Plakatierung Albstadt
Vorgaben während des Wahlkampfes
Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung - Straßenverkehrsbehörde (Tel.: 07431/160-2203).
Umfassende Plakatierungsinformationen werden mir noch zugeschickt. --ASPePeX 11:28, 10. Aug. 2009 (CEST)
- keine Kosten
- freie Standortwahl
- Anzahl nicht begrenzt (?)