BW:Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg/Geschäftsordnung des Vorstands
Inhaltsverzeichnis
Der Vorstand
Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt, offizieller Schriftverkehr etc.) unverzüglich an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
- Vorsitzender: Hannes Koderisch
- Stellvertretende Vorsitzende: Andreas Hahn, Stevan Cirkovic, Wolf Marvin Weidner, Markus Stiller, Jürgen Gottschling
- Schatzmeister: Nathanael Bienia
Stellvertretender Vorsitzende gemäß Art. 22.1, 23.2 und 24.1 der Satzung ist der von der Mitgliederversammlung gewählte stellvertretende Vorsitzende, der den höchsten prozentualen Stimmenanteil auf sich vereinen konnte. Bei Gleichheit der Stimmenanteile entscheidet das Los.
Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
- Hannes Koderisch (Vorsitzender):
- Vertretung der Partei nach außen, Schwerpunkt Heidelberg (Medien und externe Gruppen) (2)
- Leitung und Koordination des Vorstands
- Einberufung der Vorstandssitzungen, Erstellung der Tagesordnungen, Leitung der Vorstandssitzungen
- Ansprechpartner innerparteilicher und piratennaher Gruppen
- Vernetzung des Kreisvorstandes mit den Gliederungen (4)
- Moderation, Schlichtung
- Öffentlichkeitsarbeit (6)
- Terminpflege (1)
- Andreas Hahn (Stellvertretender Vorsitzende gemäß Art. 22.1, 23.2 und 24.1 der Satzung):
- Vertretung der Partei nach außen, Schwerpunkt Rhein-Neckar (Medien und externe Gruppen) (2)
- Vernetzung des Kreisvorstandes mit den Gliederungen (4)
- Wahlkampforganisation und Vorbereitung (4)
- Ansprechpartner von und zu den Stammtischen im Rhein-Neckar-Kreis (Wiesloch)
- Ansprechpartner Technische Infrastruktur
- Verbindung nach Karlsruhe-Land
- Öffentlichkeitsarbeit (6)
- BasDeM (2)
- Twitteraccount (3)
- Stevan Cirkovic (Stellvertretender Vorsitzende):
- Verbindung zu den Piraten in Mannheim (1)
- Funkfeuer
- Parteiinterne Meinungsbildung (politische Geschätsführung)
- Verbindung zu den Piraten im Neckar-Odenwald-Kreis (1)
- Vernetzung des Kreisvorstandes mit den Gliederungen (4)
- Wahlkampforganisation und Vorbereitung (4)
- Parteiinterne Meinungsbildung (politische Geschäftsführung)
- Ansprechpartner von und zu den Stammtischen im Rhein-Neckar-Kreis (Weinheim, unterstützend )
- Inhaltliche Vorbereitung der Kreismitgliederversammlung
- Öffentlichkeitsarbeit (6)
- Wolf Marvin Weidner (Stellvertretender Vorsitzende):
- Vernetzung des Kreisvorstandes mit den Gliederungen (4)
- Spendenwesen (2)
- Mahnwesen (2)
- Mitgliederverwaltung (3)
- Mitgliederwerbung (3)
- Kassenführung (2)
- Organisatorische Vorbereitung der Kreismitgliederversammlungen (2)
- Wahlkampforganisation und Vorbereitung (4)
- Öffentlichkeitsarbeit (6)
- Mitgliederwerbung (3)
- Postfach (1)
- Archiv, Protokolle und Innere Verwaltung des Kreisverbands (1)
- Markus Stiller (Stellvertretender Vorsitzende):
- Organisatorische Vorbereitung der Kreismitgliederversammlungen (2)
- Vernetzung des Kreisvorstandes mit den Gliederungen (4)
- Ansprechpartner von und zu den Stammtischen im Rhein-Neckar-Kreis - (Neckarhausen, Schwetzingen)
- Öffentlichkeitsarbeit (6)
- Ansprechpartner für Neumitglieder (Erklär-Bär) (1)
- BasDeM (2)
- Material & Inventar (2)
- Jürgen Gottschling (Stellvertretender Vorsitzende):
- Vertretung der Partei nach außen, Schwerpunkt Heidelberg (Medien und externe Gruppen) (2)
- Vernetzung des Kreisvorstandes mit den Gliederungen (4)
- Wahlkampforganisation und Vorbereitung (4)
- Öffentlichkeitsarbeit (6)
- Mitgliederwerbung (3)
- Twitteraccount (3)
- Nathanael Bienia (Schatzmeister)
- Kassenführung (2)
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Spendenwesen (2)
- Mahnwesen (2)
- Mitgliederverwaltung (2)
- Vertretung der Partei nach außen, Schwerpunkt Rhein-Neckar (Medien und externe Gruppen) (2)
- Verbindung nach Ludwigshafen
- Mitgliederwerbung (3)
- Twitteraccount (3)
- Material & Inventar (2)
Aufgabenverteilung außerhalb des Vorstands
Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit widerruflich Tätigkeitsbereiche auf Mitglieder des Kreisverbandes außerhalb des Vorstandes delegieren. Bislang wurden folgende Tätigkeitsbereiche delegiert:
- Peter Gottinger
- Technische Infrastruktur und deren Koordination
- Martin Worret
- leeren des Postfachs
- Annahme von Sendungen, welche an eine Hausanschrift gesendet werden müssen
- Materialverwaltung/-Lagerung für den Kreisverband
Regelung zu Ausgaben aus KV-Mitteln
Jedes Vorstandsmitglied kann in dringenden Fällen einmalig (bis zum Beschluss des Vorstands) eine Ausgabe bis zu einer Höhe von 50,- Euro selbstständig beschließen. Sollte sich der Vorstand dieser Ausgabe nicht anschließen, so kommt das Vorstandsmitglied, welches die Ausgabe getätigt hat, für diese Ausgabe aus eigenen Mitteln auf.
Bei Beträgen von über 100,- Euro müssen grundsätzlich drei Angebote eingeholt werden. Ausgenommen hiervon sind Reisen oder eine besondere Dringlichkeit. Diese besondere Dringlichkeit wird nachträglich mit einer 2/3-Mehrheit per Beschluss durch den Vorstand festgestellt.
Die Genehmigung von Ausgaben ist per Umlaufbeschluss möglich.
Diese Regelungen gelten nicht für die Ausgaben von bis zu 50,- Euro, die in den Haushaltsposten Vorstandsarbeit fallen.
Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch jeden Monat, eine Vorstandssitzung ab. Vorstandssitzungen finden in erster Linie über Telefon- oder Audiokonferenzen statt, reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.
Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen. Anstelle einer Einladung per persönlicher E-Mail kann auch eine E-Mail an die Mailingliste rhein-neckar[ätt]lists[punkt]piratenpartei[punkt]de erfolgen.
Sobald der Termin und der Ort feststehen, werden diese zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte Personen können ohne gesonderte Zulassung der Sitzung des Kreisvorstandes als Gäste beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben Piraten bei Anträgen, die sie selbst gestellt haben beziehungsweise für die sie als Ansprechpartner für den Vorstand bestimmt wurden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Personen, die die Vorstandssitzung stören, können nach erfolgloser Ermahnung der Sitzungsleitung aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge und Beschlüsse im Wortlaut, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt und ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung in digitaler Form zu veröffentlichen.
Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter sowie dem Protokollanten und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern beim nächsten persönlichen Treffen zu unterzeichnen, mindestens aber von vier Vorstandsmitgliedern. Sofern kein Sitzungsleiter bestimmt war, unterschreibt an seiner Stelle das nach dem Tätigkeitsbereiche zuständige Vorstandsmitglied oder der Vorsitzende.
Alle unterzeichneten Originale der Protokolle sind beim Vorstandsmitglied mit dem Tätigkeitsbereich "Archiv" zu lagern.
Gemäß §4 Absatz (2) der Bundessatzung können Beschlüsse des Vorstandes durch eine Vorstandsmehrheit als Interna gekennzeichnet werden. Diese werden - zusammen mit der Begründung des Verschlusses - protokolliert, der entsprechende Protokollabschnitt wird nicht veröffentlicht. In dem veröffentlichten Protokoll ist auf die Existenz von Interna hinzuweisen.
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.
Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich entweder mindestens vier Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben oder genug Mitglieder des Vorstandes der Entscheidung zugestimmt oder abgelehnt haben (Umlaufverfahren). Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert, auf der nächsten Vorstandssitzung vorgestellt und dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können bis zwei Tage vor der Vorstandssitzung an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
- Die Mitglieder des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Piratenpartei
- Die Mitglieder des Bezirksvorstandes Karlsruhe der Piratenpartei
- Die Mitglieder des Kreisverbandes Rhein-Neckar/Heidelberg der Piratenpartei
Piraten der aus dem Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg untergeordneten Gebietsverbänden sind gehalten sich zunächst an den Vorstand ihres Gebietsverbandes zu wenden.
Jeder Antrag muss den vollständigen, endgültigen Antragstext im Wortlaut enthalten (keine Links) und einen Antragsteller benennen. Anträge können per E-Mail an den Vorstands-Verteiler, per Post an die Adresse des Kreisverbandes gesendet oder einem Vorstandsmitglied persönlich übergeben werden.
Kreismitgliederversammlungen
Kreismitgliederversammlungen werden gemäß Artikel 11 der Kreisverbandssatzung einberufen.
Mitgliederverwaltung
Aufnahme neuer Mitglieder
Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (den Mitgliedsantrag) entscheidet der Vorstand per Umlaufbeschluss. Gibt es von einzelnen Vorstandsmitgliedern hierbei Bedenken wird dies unverzüglich dem gesamten Vorstand angezeigt. Bei Versammlungen mit Akkreditierung besteht kein Anspruch auf Aufnahme vor Ort (und dem daraus eventuell resultierende Stimm- oder Wahlrecht).
Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Kreisverbands Rhein-Neckar/Heidelberg haben die mit der Mitgliederverwaltung betrauten Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliedsdaten gewähren. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein, protokolliert werden und ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.
Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch unberechtigte Personen auszuschließen.
Tätigkeitsbericht
Die Mitglieder des Kreisvorstandes erstatten einzeln und als Gruppe bei jeder Kreismitgliederversammlung Bericht. Mindestens eine Woche vor der Kreismitgliederversammlung ist der Tätigkeitsbericht im Wiki und über die Mailingliste rhein-neckar[ätt]lists[punkt]piratenpartei[punkt]de zu veröffentlichen.
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Der Tätigkeitsberichts des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über
- wichtige Entscheidungen des Vorstandes
- über die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
- über die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
- eine statistische Auswertung von Art, Anzahl und ungefährer Bearbeitungsdauer der Anträge an den Vorstand
- die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Tätigkeitsbereiche, wobei jedes Vorstandsmitglied den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen hat
- Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation
Sonstiges
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 30.09.2012 in Kraft.