BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Beschluesse
Umlaufbeschlüsse des Kreisvorstandes Reutlingen Tübingen
Verwarnung und Verweis in die GO des KV RT-TÜ aufnehmen
- Text:
- Verwarnung und Verweis in die GO des KV RT-TÜ aufnehmen
: Jasenka 01:38, 25 Apr 2012 (CEST), Paul 08:43 25 Apr 2012 (CEST), Ivi 08:43, 25 Apr 2012 (CEST),
Christian 16:30, 25 Apr 2012 (CEST)
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Durch die aktuellen Ereignisse des Hypertrollings auf der Mailingliste des Kreisvernbandes Reutlingen-Tübingen erachten wir die
Erweiterung der GO des KVs um den Punkt Verwarnung-Verweis bei Zuwiderhandlung gegen die Netiquette nach rfc 1855 für die Internetkommunikation als notwendig an.
Die Abstufung bis zum Verweis für 1 Monat von der Mailingliste sieht wie folgt aus:
Der Betroffene wird erst auf der ML von mindestens 2 Mitgliedern und einem Vorstandsvertreter auf sein Fehlverhalten gegen die Netiquette aufmerksam gemacht.
Reagiert der Betroffene nicht und verstößt erneut mehrfach (mindestens 2x) oder absichtlich auch weiterhin gegen die Netiquette,
wird in Folge die Verwarnung ausgesprochen auf die Konsequenz des nächsten Schrittes : den Verweis hingewiesen.
Diese Verwarnung gilt für alle Anmeldealiasse die die angemahnten Mitglied verwenden oder in Zukunft verwenden werden.
Bleibt auch die Verwarnung ohne Wirkung und verstößt der Betroffene erneut gegen rfc 1855, tritt der Verweis für einen Monat mit entsprechendem transparentem Hinweis an alle Mitglieder auf der Mailingliste für das verwarnte Listenmitglied, ohne weitere Vorwarnung in Kraft.
Sollte sich ein verwarntes, verwiesenes Mitglied erneut nach dem Verweis für einem Monat ebenfalls wieder gegen die Partei, einzelne Mitglieder oder Inhalte der Piratenpartei schädigend, verletzend oder verleumdend äußern, egal auf welcher Kommunikationsplattform wird der Betroffene auf Dauer von der Mailingliste verwiesen.
Sollte sich das schädigende Verhalten auch auf anderen Ebenen der Kommunikation im Kreisverband ausweiten, kann der Kreisvorstand beschließen den Verweis auf weitere Medien und Plattformen auszudehnen.
Rein erklärender Text zu §7 unserer Satzung:
Der Text wird als Erklärung zum Vorgehen zu Ordnungsmaßnahmen, als reine Erläuterung zu §7 der Satzung in die GO hinzugefügt.
Bei Verstößen eines Mitglieds im KV RT-TÜ gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei wird der Sachverhalt des Verstosses unter Weitergabe der Protokolle/Mitschnitte Kommunikationsarchive des Vorfalls an den Landesvorstand und/oder das nächsthöhere Schiedsgericht weitergeleitet.
Dieses entscheidet dann nach der geltenden Satzung über Ordnungsmaßnahmen oder die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens (PAV) für dieses Mitglied.