BW:Kreisverband Calw-Freudenstadt/Bundestagswahl 2013/Plakatierung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Orga-Seite des Kreisverbandes Calw-Freudenstadt zur Bundestagswahl am 22. Sept. 2013
- 2 Link zu "Rechtliche Rahmenbedingungen der Plakatierung im Wahlkampf"
- 3 Anzahl / Art Plakate
- 4 Organisatorisches
- 5 Ortswahl
- 6 Wann und wo darf plakatiert werden?
- 7 Achtung! Die Antworten, Genehmigungen und Auflagen der Gemeinden als Email sind hier
- 8 Orte im Kreis Calw Freudenstadt
Orga-Seite des Kreisverbandes Calw-Freudenstadt zur Bundestagswahl am 22. Sept. 2013
Aktionen und Termine
(Wer macht was? Vorschläge?)
- Pressefrühstück/einladung
- Podiumsdiskussion
- Kneipentouren
- Witzecontest
- ?
- ?
Infostände
(Wer organisiert? Wer hilft mit? Aufbau? Abbau?)
- 27. April Horb - Norbert
- 18. Mai Nagold - Frank
- 18. Mai Calw - Falk
- 01. Juni Calw - Falk
- 22. Juni Freudenstadt - Michael
- 20. Juli Nagold - Frank
- 24. August Freudenstadt - Michael
- 31. August Dornstetten - Haris
- 07. September Altensteig - Frank
- 14. September Nagold - Frank
- 21. September Horb - Norbert
Material für Infostände, Werbematerial, Sonstiges
(Wer hat was, oder kann welches Material beschaffen?)
- Ralf hat eine Aluleiter, 36 Hefte "Grundsatzproramm" und eine Parteifahne (in Horb)
- SD hatte eine dekorative kleine "Schatztruhe für Schokoladenmünzen" als Blickfang am Infostand. Wer hat so etwas?
- Adrian hat alte Flyer(hauptsächlich Landtagswahlflyer)
Link zu "Rechtliche Rahmenbedingungen der Plakatierung im Wahlkampf"
Anzahl / Art Plakate
Plakatmotive
Wir bekommen vom Landesverband bis zu 350 Plakate + Kandidatenplakate die noch in Bearbeitung sind
Organisatorisches
Organisation?
Nach Möglichkeit sollten hier aneinandergrenzende Städte/Gemeinden in einem Zug plakatiert werden (vorausgesetzt es ist zu diesem Zeitpunkt schon erlaubt und wir haben die entsprechenden Plakate schon bekommen).
Jeder Trupp braucht:
- 2 Piraten (Erfahrung aus der Plakatierungsaktion zur LTW11, aber gut ausgestattete Einzelkämpfer kommen auch durch;-)
- Ein Auto zum Abholen und Transportieren der Plakate
- Eine Klappleiter für das Anbringen der Plakate an höheren Stellen
- Messer/Schere, besser noch Kabelschneider
- Kabelbinder zum Befestigen (Gibt's zusammen mit den Plakaten)
- Tapetenkleister (der bessere für 5,50€) für Plakatwände
- Einen oder mehrere Termine zum Plakatieren (und Entplakatieren)
- Vorab einen ungefähren Plan wo man Plakatieren will um die Fahrerei zu reduzieren
- Jemanden, der festhält, wo wieviele Plakate hängen, damit beim Abhängen alle wiedergefunden werden
- Fotoapparat als Plakatierungsnachweis, falls Plakate verschwinden oder verunstaltet werden
Woher Plakate und Kabelbinder
Plakate und Kabelbinder werden irgendwo zentral gelagert*. Weiteres soweit die Teile verfügbar sind. . *Landesplakate kommen zu Frank --> Plakate sind eingetroffen und lagern bei mir; Bei Abholung mich bitte vorab kontaktieren
Ortswahl
Kriterien für gute Orte zum Plakatieren:
- Straßenlaternen o.ä. zum Anbringen der Plakate vorhanden
- Hauptstraße
- Viel Publikumsverkehr
- In Nähe zu gut frequentierten Institutionen wie Supermärkten, wichtigen Haltestellen, Diskotheken, etc.
- ?
Wann und wo darf plakatiert werden?
- Siehe Aufstellung der einzelnen Orte in der Tabelle unten.
Nicht plakatieren
z.B. bei Wahllokale
In unmittelbarer Nähe an den Eingängen zu Gebäuden oder Grundstücken, wo sich Wahllokale befinden, ist am Wahltag keine Wahlwerbung zulässig. Dort also keine Plakate aufhängen oder spätestens einige Tage vor der Wahl wieder rechtzeitig entfernen.
Auflagen vom Landratamt Calw Abteilung Straßenbau:
Landratsamt Calw Calw, 26.02.2013 Abteilung Straßenbau Kriterien für das Aufstellen von Wahlplakaten Die Kriterien haben ihre Grundlagen in straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Unter Berücksichtigung der Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Interessen aller Verkehrsteilnehmer geben die nachstehend aufgeführten einzelnen Kriterien dem Aufsteller einen Leitfaden zur Hand, seine Wahlplakate ohne Behinderung oder Gefährdung anderer und dennoch werbewirksam aufzustellen. Folgende Auflagen, Bedingungen und Hinweise sind dabei zu beachten: 1. Vor dem Aufstellen der Wahlplakate hat der Antragsteller die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzuholen. 2. Die Standorte der Wahlplakate müssen sich innerhalb der Ortsdurchfahrten befinden. Das Aufstellen von Wahlplakaten außerorts ist nur möglich, wenn zum Fahrbahnrand von Bundes- bzw. Landesstraßen ein Mindestabstand von 20 m eingehalten wird. Bei Kreisstraßen beträgt der Abstand 15 m. Die Standorte der Wahlplakate sind außerorts mit dem jeweiligen Bürgermeisteramt und der zuständigen Straßenmeisterei des Landkreises Calw festzulegen: Straßenmeisterei Calw Telefon (0 70 51) 96 59 30 Handy 0172 715 64 80 Straßenmeisterei Nagold Telefon (0 74 52) 869 07 30 Handy 0172 715 81 89 oder 0172 715 64 73 3. Im Bereich von Straßenkreuzungen und Einmündungen sind (gemessen vom Tangentenschnittpunkt der Einmündungsbögen) im Abstand von jeweils 20 m davor oder dahinter Wahlplakate unzulässig. Dieser Mindestabstand ist auch bei Signalanlagen und Fußgängerüberwegen einzuhalten. 4. Auf Gehwegen, die schmaler als 1,00 m sind, dürfen Wahlplakate nicht aufgestellt werden. Bei breiteren Gehwegen ist ein Sicherheitsabstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand einzuhalten. Der Gehweg muss für Fußgänger in einer Breite von 1 m benutzbar bleiben. 5. Wahlwerbung über Fahrbahnen ist mit einer Mindesthöhe von 4,50 m anzubringen. Bei Geh- und Radwegen ist eine Mindesthöhe von 2,50 m erforderlich. Eine ausreichende Verankerung ist sicher zustellen. 6. Die für den Kraftfahrer erforderlichen Sichtfelder dürfen durch Wahlplakate nicht eingeschränkt oder abgedeckt werden. 7. Verkehrszeichen dürfen durch Wahlplakate nicht verdeckt werden. - 2 - 8. Es ist unzulässig, Wahlplakate so dicht aneinander zu reihen, dass eine fest geschlossene Kette von Tafeln entsteht. Zur Vermeidung von Beschädigungen an lackierten Masten und Pfosten ist Kunststoffschnur zur Befestigung der Werbeträger zu verwenden. 9. Wahlplakate dürfen nicht an Brückengeländern von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen angebracht werden. 10. Wahlplakate dürfen nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen, d. h. an Pfosten von Verkehrszeichen oder Signalanlagen usw., angebracht oder aufgehängt werden. 11. Die Wahlplakate sind standfest und verkehrssicher aufzustellen, so dass eine Behinderung oder Gefährdung des Straßen- und Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist. Beschädigte oder nicht mehr verkehrssichere Wahlplakate sind unverzüglich zu entfernen oder wieder ordnungsgemäß aufzustellen. Für alle entstehenden Personenund Sachschäden haftet der Aufsteller. 12. In Bäume dürfen keine Nägel eingeschlagen werden. 13. In Schutzgebieten nach dem Naturschutzgesetz und bei besonders geschützten Biotopen gelten weitere Beschränkungen. Hier ist für das Aufstellen von Wahlplakaten eine Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. 14. Alle Wahlplakate sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen und die Benutzungsflächen in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Hinweise: Auf Verlangen der Straßenmeisterei, der Polizei oder Polizeibehörde müssen Wahlplakate sofort entfernt werden. Kommt der Verpflichtete dem Verlangen nicht binnen 24 Stunden nach, werden die betreffenden Plakate im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Aufstellers entfernt. Bei akuter Verkehrsgefährdung erfolgt die Beseitigung durch die Straßenmeisterei, Polizei oder Polizeibehörde unmittelbar. Verstöße gegen die Auflagen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Aufgestellt: gez. Roland Nothacker
Achtung! Jede Gemeinde macht andere Auflagen, an die wir uns halten müssen. Dieses sind einige Beispiele:
- Nicht außerhalb geschlossener Ortschaften
- Keine Verkehrsampeln
- vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen, wenn der Blick auf den bevorrechtigten Verkehr beeinträchtigt ist
- Verkehrszeichen allgemein dürfen in der Wirkung nicht beeinträchtigt werden
- Mit weniger als 0,5m Abstand zu Straße oder Fahrradweg
- Wo durch das Plakat der Fußweg auf weniger als 1,2m verengt würde
- In unmittelbarer Nähe zu Wahllokalen
- Nicht im Weg bei Benutzung des Gehwegs
- Keinen Müll (abgeknippste Kabelbinder) zurücklassen
- Mindesthöhe bei Gehwegen 2,25m oder 2,5m
- Es darf keine geschlossene Kette von Plakaten aufgestellt werden.
- Keine Lichtmasten mit gelben Aufklebern! Die sind für Kommerzielles reserviert.
- Keine lackierten Lichtmasten.
- Der erste Lichtmast nach dem Ortsschild muss jeweils frei bleiben.
- Lichtmasten dürfen nicht doppelt belegt werden.
- Rot-weiße Bänder auf Lichtmasten dürfen nicht verdeckt werden.
- Zum Befestigen nur Plakattaschen oder Kabelbinder.
- "Sofern Plakate an Lichtmasten befestigt werden, ist dies lediglich an den technisch markierten Leuchten (d. h. Kofferleuchten bzw. Peitschenmasten) und nur noch mit Kabelbindern gestattet. An den farbig lackierten Laternenpfosten ist die Plakatierung grundsätzlich untersagt." Es darf nicht für "Alkoholmissbrauch" geworben werden, wie z.B. "Flatrate-Saufen, Saufen bis der Arzt kommt, Wodka-Time etc.". Kein Scheiß, das ist wörtlich zitiert. ;)
Achtung! Die Antworten, Genehmigungen und Auflagen der Gemeinden als Email sind hier
Genehmigung liegt als Brief vor:
- Enzklösterle
- Pfalzgrafenweiler
Orte im Kreis Calw Freudenstadt
| Stadt/Gemeinde | Genehmigung zum Plakatieren von - bis | Anzahl vom Vorstand zugeteilte Plakate | Ansprechpartner Aufhängen | Helfer Aufhängen | Wieviel Plakate sind wo aufgehängt? +++++WICHTIG+Teilortsnamen+Strassennamen+Hausnummer+++++ oder Lagebeschreibung oder (kurz)URL von (Google)Maps | Anzahl aufgehängt | Ansprechpartner Abhängen | Helfer Abhängen | Anzahl abgehängte Plakate |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Horb Kernstadt, Nordstetten, Rexingen | (12.08.2013 bis zum 22.09.2013) | (z.B.) 13 | Ralf | Adrian | Genehmigt per Brief. Pro Stadteil 5 Plakate. In der Kernstadt 10. Plakate A1. Übliche Auflagen. Keine Lichtmasten mit Aufkleber! 2,5m über Fußweg, 4,4m über Straße.
Keine Plakate in:
|
?? | Ralf | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Horb-Hohenberg, Bildechingen | (xx.xx.2013) | (z.B.) 4 | Ralf | Adrian | oder so: 2x Kreisverkehr bei der Rundhalle (Hohenb.), 2x gegenüber Gaststätte Sonne (Bilde.) | ?? aufgehängt/gestellt | Ralf | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Baiersbronn | ab 15.8. bis zum 24.9.2103 | ?? | Du? | Du? | Genehmigt per Email aber undurchschaubar: Achtung ein Wahlbegrenzungsabkommen der Stadt ist einzuhalten, siehe die Email! ....würden wir auch zusätzliche Plakatwerbung in der Ruhesteinstraße bzw. Murgtalstraße zulassen....
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Alpirsbach | Keine Angaben | ?? | Du? | Du? | 10 Plakate per E-Mail Genehmigt.
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Seewald | keine Angaben | ?? | Du? | Du? | Ohne Auflagen per Brief genehmigt.
Wahllokale: http://goo.gl/maps/YMrxJ
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Freudenstadt | 8. Wochen vor der Wahl | ?? | Du? | Du? | genehmigt per e-MAIL: verantwortlicher hat Handynummer am Rathaus zu hinterlegen! Siehe Genehmigung!
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Lombach, Loßburg | 3. Wochen vor bis 1. Woche nach Wahl | ?? | Falk | Adrian | Genehmigt per Email, keine besonderen Auflagen, Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Dornstetten, Aach, Hallwangen | 6. Wochen vor Wahl bis direckt nach d. Wahl | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Email, keine besonderen Auflagen, Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Glatten | (xx.xx.2013) | ?? | Adrian | Falk | Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Schopfloch | KW 31/2013 bis KW 39/2013 | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt sin 10 Werbetafeln per Email, übliche Auflagen,
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Grömbach | ab KW 27. 4. Wochen vor der Wahl bis 1. Woche nach der Wahl | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Brief, 5. Plkakate A1. Wahllokal:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
, XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Pfalzgrafenweiler, Herzogsweiler, Durrweiler, Bösingen, Edelweiler, Kälberbronn, Neu-Nuifra | ?.?.2013 bis 1. Woche nach Wahl | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt(Brief) max 3. in Pfgrw. und 1.je Ortsteil, Nicht im Kreisverkehr, Vorsicht bei lackierten Masten.
Wahllokale:
Die Plakate hängen wo? |
Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt | |
| Bittelbronn ? Kreis Tübingen glaube ich (Adrian) | (xx.xx.2013) | ?? | Du? | Du? | Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Eutingen | ohne Angaben | ?? | Du? | Du? | Genehmigt per Brief ohne Mengenbegrenzung. ACHTUNG! Gemeinde hat eine Stadtkarte mitgeschickt, mit Markierungen wo Plakatieren verboten ist, diese beachten. Die liegt bei Ralf in Horb.
Wahllokale:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Empfingen, | Keine Angaben | ?? | Du? | Du? | Genehmiht per E-Mail. Bitte beachten Sie: Plakate in "Maßvoller" Zahl.
Die Plakatierung an den Straßenlampen in Fahrtrichtung BAB A81 entlang der Haigerlocher Straße ist nach dem Ortsschild Empfingen (das befindet sich in Höhe des Pflegeheims Rosengarten) nicht mehr zulässig! Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Waldachtal, Cresbach, Hörschweiler, Lützenhardt, Salzstetten, Tumlingen | 6-8. Wochen vor bis ca.1. Woche nach Wahl | ?? | Falk | Adrian | 30 St. sind für Gesammtgemeinde genehmigt. Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Altensteig | 05.08.2013 bis 03.10.2013 | ?? | Frank | Du? | Genehmigt per Email, Wichtig: Nicht auf dem Marktplatz in Altensteig! Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Frank | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Bad Herrenalb | 4. Wochen vor Wahl bis 1. Woche nach Wahl | ?? | Du? | Du? | Genehmigt per Email, Achtung! Genemigte Plakate müssen einen Aufkleber der Gemeinde tragen, Auflagen wie mindestabstände genau einhalten, siehe Email!
Die Wahllokale befinden sich in:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Bad Liebenzell | 12.08.2013 bis unmittelbar nach der Wahl | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Brief insgesammt 40 Plakate. 16. im Stadtgebiet, je 4. in den Stadtteilen. Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Bad Teinach Zafelstein | 4-6. Wochen vor bis in der Woche nach der Wahl | ?? | Adrian | Falk| | Genehmigt per Email, keine besonderen Auflagen, Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Bad Wildbad | (12.08.2013 bis zum 22.09.2013 also am Wahlabend muß bereits abgehängt werden! Geht gar nicht! Unbedingt wiederspruch am Bürgermeisteramt Bad Wildbad einlegen!) | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt sind 25 Plakate per Brief. Nicht im Bereich Tunnel, Olgastraße, Araltankstelle, Tunnelmund Süd entlang L351, und Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Calw | 12.08.2013 bis zum 25.09.2013 | ?? | Falk | Adrian | 60. Plakate sin per Brief genehmigt.
Die Stadt Calw hat 11. Werbetafeln aufgestellt, auf jeder ist ein 85cm x 92cm großer Platz für uns reserviert. Dieser ist auf der unteren hälfte, 155cm vom rechten Rand bzw. 170cm vom linken Rand. Über uns die "FDP" links die "Grünen", rechts die "Sonstigen" Diese sind:
Verboten sind in Calw:
Wahllokale:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Haiterbach | 6. Wochen vor Wahl bis ? | ?? | Adrian | Falk | Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Nagold | 01.07.2013 bis zum 23.09.2013 | ?? | Du? | Frank | Nicht im Kreuzungsbereich Vorstadt!
Nicht an den neuen Lichtstelen in der Innenstadt! Zu meidende Wahllokale:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Frank | XX abgehängt/eingesammelt |
| Neubulach | 05.08.2013 bis 3.10.2013 | ?? | Du? | Du? | Genehmigt per Brief 15. Plakate.
|
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt
|
| Wildberg | 22.07.2013 bis 29.09.2013 | ?? | Claudio Schäl | Frank | Besonderheit: Verantwortlicher Plakatierer hat sich bei Stadtverwaltung zu melden, mit Adresse Telefonnummer! Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Frank | XX abgehängt/eingesammelt |
| Althengstett | 22.07.2013 bis 4. Tage nach Wahl | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Email, Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Dobel | 4. Wochen vor der Wahl bis unmittelbar nach der Wahl | ?? | Du? | Du? | Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Ebhausen | 23.08.2013 bis zum 22.09.2013 | ?? | Frank | Du? | Genehmigt sin Max. 10 Tafeln A0. ACHTUNG! Der Genehmigung wurden Aufkleber der Gemeinde in Briefmarkengröße beigelegt. Diese sind wohl zu verwenden. Die liegen bei Ralf in Horb. Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Frank | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Egenhausen | 12.08.2013 bis zum 22.09.2013 | ?? | Frank | Du? | Genehmigt sind 10 Werbeträger. Nur Plastik-Kabelbinder verwenden!
Wahllokal:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Frank | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Enzklösterle | 05.08.2013 bis 23.09.2013 | ?? | Adrian | Du? | Genehmigt(Brief)6. St. im Gesammtort,
nicht im Umkreis v. 20m:
Die Plakate hängen wo: |
XX aufgehängt/gestellt. | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Gechingen | Keine Angaben | ?? | Adrian | Du? | Genehmigt ohne Begrenzung.
Nicht am Wahllokal:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Höfen an der Enz | 01.08.2013 bis zum 27.09.2013 | ?? | Adrian | Falk | Es sind 10. Plakate genehmigt. Achtung! Die Gemeinde hat Aufkleber mitgeschickt die verwendet werden müsse. Die liegen bei Ralf in Horb. Das Rathaus will wissen ab wann.
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Neuweiler | (xx.xx.2013) | ?? | Adrian | Du? | Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Oberreichenbach | 6. Wochen vor der Wahl bis unmittelbar nach der Wahl | ?? | Adrian | Falk | Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Ostelsheim | 12.08.2013 bis eine Woche danach zum 22.09.2013 | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Brief, Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Rohrdorf | Ohne Vorgabe, schnellstmögliche Entfernung | ?? | Frank | Du? |
Genehmigt per Email, ohne besondere Auflagen, Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Frank | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Schömberg | 05.08.2013 bis Wahl, dann unverzügliche Entfernung | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Brief, 50 Plakatträger, 18. in Schömberg, rest auf Gemeinden verteilen.Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Simmersfeld | 01.07.2013 bis zum 22.09.2013, dann Kostenpflichtig! | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Brief. Ohne Mengenangaben. Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Simmozheim | 05.08.2013 bis zum 30.09.2013 | ?? | Adrian | Falk | Wahllokale:
Die Plakate hängen wo? Orte? |
XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |
| Unterreichenbach | Keine Angaben | ?? | Adrian | Falk | Genehmigt per Email ohne besoindere Auflagen, Die Plakate hängen wo? Orte? | XX aufgehängt/gestellt | Du? | Du? | XX abgehängt/eingesammelt |