BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/selbstbestimmung

Aus Piratenwiki
Version vom 16. Juni 2012, 08:14 Uhr von Smutje1982 (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Alexander R. Brehm)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zurück zur Fragenseite

Neue Antwort erstellen




Emblem-question.svg
Sexuelle Selbstbestimmung
FRAGE:

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Jonas M.

Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster,
dort geben die Kandidaten bitte als Betreff: ~~~ ein (erzeugen damit eine Verlinkung) und
in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite auf speichern klicken!
Hinweis: "Dabei ist die Angabe des realen Namens ausdrücklich erwünscht."



Andreas Lotter

In gesellschaftlichen Fragen bin ich grundsätzlich für die höchstmögliche Toleranz und Offenheit, auch seitens der staatlichen Behörden. Das die in unserem Lande bis 2011 über 58 Jahre andauernde konservative Herrschaft z.B. gleichgeschlechtliche Ehen auf der Kfz-Zulassungsstelle hat schließen lassen war in meinen Augen ein Unding!

Martin Bartsch

Ist jetzt nicht unbedingt mein Thema, aber grundsätzlich: alternative Lebensmodelle sollten, soweit sie niemandem schaden, dem heterosexuellen Lebensmodell gleichgestellt werden.

Sebastian Nerz

Verschärfung von Gesetzen ist ein schwieriges Thema, in weiten Teilen werden, wenn es Probleme gibt, existierende Gesetze nicht angewendet. Eine Verschärfung würde das aber nicht lösen. Ansonsten halte ich es für legitim, wenn zustimmungsfähige Erwachsene so miteinander leben, wie sie das eben wollen. Der Staat sollte sich da mMn weitgehend raushalten und unterschiedliche Modelle gleichstellen. Interessant wird dies übrigens für polygame Beziehungen bzw n:m Verhältnisse (also nicht 'Eine Frau, viele Männer' oder andersrum, sondern mehrere Personen die jeweils Beziehungen zu mehreren Personen unterhalten). Das ist was bspw. Unterhalt oder Versicherungen angeht, nicht trivial zu lösen.

Harry Botzenhardt

Ich glaube, Mängel in diesem Bereich sind weniger ein rechtliches, vielmehr ein gesellschaftliches und kulturelles Problem. Ich sehe da im Moment keinen Handlungsbedarf für einen Politiker. Morgan le Fay 16:48, 23. Mai 2012 (CEST)

Lisa Collins

Ein sehr komplexes Thema.

Erstmal bin ich der Meinung, dass "Geschlecht" kein Merkmal sein sollte, dass staatlich erfasst wird. Jeder darf von Anfang an entscheiden, welchem Geschlecht er sich zugehörig fühlt und darf das auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder revidieren, wenn es nicht mehr auf ihn passt und das auch ohne irgendwelche geschlechtsumwandelnden Operationen.

Genauso darf jeder für sich entscheiden, mit wievielen Menschen er was-auch-immer tut. Dabei ist es auch völlig egal, ob er mit diesen Personen verwandt ist, solange es einvernehmlich zwischen erwachsenen Menschen geschieht. Ich würde daher in diesem Zug auch "Beischlaf zwischen Verwandten" nicht länger unter Strafe stellen.

Alexander Brandt

Jeder wie er mag solange er niemanden (und keine Tiere) auf egal welche Weise schädigt.

Sexualstraftäter die nicht als psychisch krank gelten kommen meiner Meinung nach oft mit zu geringer Strafe davon, wenn man bedenkt, dass sie einen Schaden angerichtet haben, der sich ein Leben lang auswirkt (oft liegt es nur daran, dass der Richter das Strafmaß nicht ausreichend ausschöpft).

Sven Krohlas

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Auch wenn ich zuerst skeptisch war: Unser Positionspapier "Abschaffung des Paragraphen § 173 Beischlaf zwischen Verwandten" [1] macht Sinn. Für mich hat das aber keine hohe Priorität.

Davon abgesehen stehe ich hinter unserem Geschlechter- und Familienprogramm.[2]

Für Verschärfungen sehe ich aktuell keinen Anlass, bin jedoch auch kein Experte auf diesem Rechtsgebiet.

Jan Lüdtke-Reißmann

Die Notwendigkeit für Gesetzesverschärfungen kann ich nur im Zusammenhang mit den §§ 176, 176a und 176b StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern, Schwerer, Mit Todesfolge) erkennen. In diesem Bereich verstehe ich keinen Spaß und habe vielfach das Empfinden, dass konsequentere Urteile besser wären. Eine Abschreckung wird hierdurch zwar nicht erreicht werden, da es sich aus meiner Sicht regelmäßig um krankhaft Ursachen handelt. Der Schutz weiterer Opfer muss jedoch besser gewährleistet sein.

Ich möchte, dass sich jedes Individuum nach seiner sexuellen Orientierung mit anderen Individuen zusammenfinden kann wie es möchte. Dem Positionspapier zum § 173 StGB stehe ich nach wie vor sehr kritisch gegenüber, da ich den Nachweis von Selbstbestimmung gegenüber der versteckten Anwendung von Zwang als problematisch ansehe.

Marco Hauke

Da bin ich im Moment völlig überfragt da ich die Problemstellungen auf die du hinaus willst nicht kenne.

Grundsätzlich ist mal jeder erwachsene Mensch für sich verantwortlich und was zwischen 2 Erwachsenen passiert geht den Staat nichts an. Wie das mit sexuellen Aktivitäten zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen in unserem Staat geregelt ist, das halte ich grundsätzlich mal nicht für verkehrt.

Nennt mir ein konkretes Beispiel und ich gebe eine konkrete Antwort.

Haukemar 14:43, 3. Jun. 2012 (CEST)

Julia Rott

Reden wir über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexueller Missbrauch, Kinder- oder Tierpornografie, Zuhälterei etc.), sehe ich keinen Anlass zur Lockerung und kenne mich zu wenig aus, um eine Verschärfung forden zu können.

Änderungsbedarf besteht in der Familienpolitik, zum Beispiel bei der Schließung von Lebenspartnerschaften, überhaupt der überflüssigen Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaften oder dem Ehegattensplitting. Da bietet unser Programm auch schon einige vorbildliche Ansätze.

Dee Kay

Ich bin zu wenig vertraut mit Gesetzen zu diesem Themenkomplex um eine vernünftige Aussage treffen zu können.

Prinzipiell geht es hier um die Privatsphäre von Mitbürgern aus der sich der Staat raushalten soll.

Bezogen auf Lebensgemeinschaften bedeutet das konsequenterweise, dass alle gleich behandelt werden sollten und somit niemand mehr subventioniert werden sollte. Die negative Bevölkerungsentwicklung zeigt sowieso schon die Unsinnigkeit auf. Hier gilt es neue Vorschläge zu machen (z.B. kein Betreuungsgeld sondern flexible Betreuungsangebote).

Alexander R. Brehm

Die sexuelle Selbstbestimmung, wie sie in Deutschland geregelt ist, ist so wie sie ist in Ordnung. Sie räumt jedem seine freie sexuelle Entfaltung ein, solange diese legal ist.