BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/meinung

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Meinungsfreiheit
FRAGE:


Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Jonas M.

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Andreas Lotter

Dort wie die persönliche Würde anderer Menschen anfängt.

Martin Bartsch

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Anstiftung zu Straftaten, Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung werden nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. (Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.)

Sebastian Nerz

Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Meinungsfreiheit deckt also bspw. keine Volksverhetzung, keine Hassreden, keine Beleidigungen oÄ ab.

Harry Botzenhardt

DIE GEDANKEN SIND FREI! Meinungsfreiheit ist grenzenlos, nicht aber die Freiheit, diese öffentlich und gegenüber Dritten zu äußern. Hier zieht auch der Gesetzgeber sinnvolle Grenzen, trotz unscharfen Übergangs zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung bzw. übler Nachrede. Morgan le Fay 16:15, 23. Mai 2012 (CEST)

Lisa Collins

Denken darf jeder, was er will, ohne Einschränkung. Wenn er es auch äussert, hört es da auf, wo es die Freiheit eines Anderen einschränkt. Z.B. wird die Leugnung des Holocaust oder der Aufruf zu einer Straftat nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Marco Geupert

Eine Meinung öffentlich zu äussern endet genau an dem Punkt, an dem man jemand anderes angreift (z.B. durch Beleidigung). Hierzu gibt es sinnvolle Grenzen, die der Gesetzgeber gezogen hat.

Alexander Brandt

Art 5 GG

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

und natürlich

Art 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Schwierig ist natürlich die Frage danach, wann die Grenze überschritten ist. Wenn mir jemand glaubhaft versichert, eine meiner Aussage habe ihn beleidigt, entschuldige ich mich und versuche dies beim nächsten Mal zu vermeiden.

Jan Lüdtke-Reißmann

Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen wo sie andere Menschen in irgendeiner Form einschränkt. Niemand kann sich jedoch von Gedanken freimachen, die andere Menschen einschränken. Hier muss aus meiner Sicht jeder Einzelne an sich arbeiten diese Gedanken zu erkennen und auf ihren logischen Gehalt abklopfen. Dann werden einschränkende Gedanken auch weniger geäußert. Dies ist aus meiner Sicht keine Schere im Kopf, sondern ein permanenter Prozess in der Persönlichkeitsentwicklung.

Sven Krohlas

Welche Grenzen sollte die Meinungsfreiheit haben?

Auch bei der Meinungsfreiheit gilt: Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo die von anderen beginnt. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Holocaustleugnung und die Verbreitung offensichtlicher Falschaussagen müssen und dürfen wir nicht tolerieren.

Marco Hauke

Meinungsfreiheit sollte genau da enden, wo das Strafgesetzbuch beginnt. Allerdings ist es gerade das Meinungsstrafrecht das in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen geführt hat. Als Beispiel seien die §§ der "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" oder die "Volksverhetzung" genannt. Ich finde, wir sollten die Meinungsfreiheit so weit fassen, wie es unsere Gesellschaft aushält.

Haukemar 14:09, 3. Jun. 2012 (CEST)

Stevan Cirkovic

An der Stelle ist ein Verweis auf das große und sehr komplexe Themenfeld angebracht. Was z.B. das Bundesverfassungsgericht in der Länge von mehreren Hundert Seiten dazu geurteilt hat, vermag man nicht zu verkürzen. Ungesagt möchte ich jedoch nicht lassen, dass Volksverhetzung oder Anstiftung zum Verbrechen nicht mit Freiheit zu tun hat.

Matthias Weiss

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ – Art. 5 Abs. 2 GG

Julia Rott

Aus dem Grundgesetz wurde ja schon zur Genüge zitiert und Meinungsäußerungsfreiheit ist die treffendere Bezeichnung, sofern es um Einschränkungen geht. Ergänzend noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention:

Freiheit der Meinungsäußerung

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Tobias Zawisla

Die Menschenwürde ist ihre natürliche Grenze.

Dee Kay

Geltende Gesetze und die Würde des Menschen, eigentlich eine klare Sache.
Für mich zählt aber auch Respekt, Höflichkeit, Freundlichkeit und Vertrauen mit zu dieser Grenze. Zumindest bin ich nicht bereit mich mit Menschen auseinanderzusetzen, die diese Attribute des Umgangs miteinander, einfach vergessen.

Volker Dyken

Die Grenzen liegen dort, wo der Einzelne oder eine Gesamtheit von Menschen durch eine Meinungsäußerung so angegriffen werden, dass sie in ihrer Menschenwürde verletzt werden.

Alexander R. Brehm

Die im Grundgesetz bereits definierte Grenze ist ganz gut: solange man mit seiner Meinung niemand anderen beleidigt, ausgrenzt oder diskriminiert.