BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/meinung
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Inhaltsverzeichnis
Martin Bartsch
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Anstiftung zu Straftaten, Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung werden nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. (Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.)
Sebastian Nerz
Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Meinungsfreiheit deckt also bspw. keine Volksverhetzung, keine Hassreden, keine Beleidigungen oÄ ab.
Harry Botzenhardt
DIE GEDANKEN SIND FREI! Meinungsfreiheit ist grenzenlos, nicht aber die Freiheit, diese öffentlich und gegenüber Dritten zu äußern. Hier zieht auch der Gesetzgeber sinnvolle Grenzen, trotz unscharfen Übergangs zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung bzw. übler Nachrede. Morgan le Fay 16:15, 23. Mai 2012 (CEST)
Lisa Collins
Denken darf jeder, was er will, ohne Einschränkung. Wenn er es auch äussert, hört es da auf, wo es die Freiheit eines Anderen einschränkt. Z.B. wird die Leugnung des Holocaust oder der Aufruf zu einer Straftat nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.