BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Medizinische Forschung
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Die Forschung an embryonalen Stammzellen und an Gentherapien, sowie die Präimplantationsdiagnostik sind politisch heftig umstritten und individuelle Gewissensentscheidungen von Abgeordneten.
Sollten diese Ansätze erlaubt oder aus öffentlichen Mitteln gefördert werden?
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Inhaltsverzeichnis
Andreas Lotter
Ich bin gegen genetische Selektion und Auslese. Da dieser Bereich aber auch helfen kann Krankheiten bereits lebender Menschen zu heilen bin ich gegen dessen komplette Einstellung. Jede Medaille hat zwei Seiten und ich bin dafür das wir nicht jede Medaille ablegen sollten nur weil deren Rückseite nicht schön ist.
Lisa Collins
Nur um das vorweg angesichts dieses heiklen Themas noch einmal zu betonen: Ich bin der Meinung, dass man auch als Bundestagsabgeordnete die eigene Position zurückstellen muss, wenn die Parteibasis in Mehrheit eine andere Richtung vorgibt!
Aber: Ich persönlich finde, dass Präimplantationsdiagnostik in keinster Weise gefördert, oder auch nur erlaubt sein sollte. Für mich geht es hier einerseits um Selektion: Wenn die Möglichkeiten einer Auswahl erstmal gegeben sind, werden sie früher oder später auch genutzt. Heute vielleicht um Behinderungen auszuschließen, morgen für das gewünschte Geschlecht (wie in anderen Ländern schon heute der Fall) und übermorgen dann für ein "Wunschbaby nach Maß". Zum anderen habe ich eine Weile mit Behinderten gearbeitet und empfinde es als unfair, diesen Menschen weniger Recht auf Leben zuzusprechen als Gesunden.
Mindestens diese beiden Gründe führen bei mir zu einer Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik.
Was die Forschung an embryonalen Stammzellen angeht, habe ich mir bisher keine abschließende Meinung gebildet. Ich bin durchaus kritisch, weil ich mir nicht sicher bin, wo embryonales Leben eigentlich beginnt. Auf der anderen Seite steht natürlich der Gedanke, dass dadurch eventuell, in nicht allzu ferner Zukunft, schwere Krankheiten geheilt oder gelindert werden könnten.
Was Gentherapie angeht: Wenn ein erwachsener Mensch für sich entscheidet, sich einer solchen Therapie zu unterziehen, will ich ihm nicht im Weg stehen.
Sebastian Nerz
Das ist ein schwieriges Thema. Gegenfrage: Warum sollte in der PRÄ-Implantation etwas verboten werden, was nach der Implantation dann wieder erlaubt ist? Ich bin gegen eine grundsätzliche Freigabe von PID. Aber eine grundsätzliches Verbot ist hier ebenso wenig zielführend. (Und das hat mit Wunschbabies absolut nichts zu tun).
Die Kombination der Fragen zur PID und zur Gentherapie ist dann auch ein wenig seltsam. Das sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche, die ethisch auch unterschiedlich zu bewerten sind. Es gibt im Bereich "Gentherapie" bspw. ein Asthmaspray mit relativ verheissungsvollen Ergebnissen bisher. Warum sollte man so etwas ausschließen? Die Risiken müssen auch hier im Einzelfall abgewogen werden.
Und eine Parteimeinung entbindet einen Abgeordneten nicht von der Pflicht Entscheidungen zu treffen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Selbst wenn man "nur" die Parteimeinung wiedergibt, die Verantwortung trägt letztlich der Abgeordnete, Befehlsempfänger ist keine gute Ausrede. Und darüber muss man sich auch bei solchen Fragen im klaren sein.
Martin Bartsch
Grundsätzlich muss man hier zwischen Forschung und Anwendung unterscheiden. Dass man Forschung auf einem Gebiet zulässt bedeutet nicht automatisch, dass danach die Anwendung des erlangten Wissens zugelassen wird. Da es erfahrungsgemäß wenig sinnvoll ist Forschung verbieten zu wollen, es wird dann nämlich einfach woanders geforscht, sollten wir uns daran beteiligen und das auch ggf. fördern. Wie die Ergebnisse dann eingesetzt werden ist eine ganz andere Frage und muss im Einzelfall entschieden werden.
Alexander Brandt
Forschung und Anwendung sind verschiedene Aspekte. Ersteres ist fast immer zu fördern, letzteres zu prüfen. Dies gilt sowohl für die Gentherapie als auch die PID.
Die Suche nach Heilmitteln rechtfertig zwar nicht alles, aber vieles und wenn bei der PID der Befund besagt, dass die Überlebenschancen gleich Null ist es sinnvoll auf das Einpflanzen zu verzichten; Selketion jedweder Art ist natürlich abzulehnen.
Sven Krohlas
Die Forschung an embryonalen Stammzellen und an Gentherapien, sowie die Präimplantationsdiagnostik sind politisch heftig umstritten und individuelle Gewissensentscheidungen von Abgeordneten.
Sollten diese Ansätze erlaubt oder aus öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Hier sind wir in Gebieten, in denen meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Grundlagenforschung auf diesen Gebieten sollte meiner Meinung nach erlaubt und gefördert werden, ähnlich wie bereits in meinen Antworten zu anderen umstrittenen Technologien erwähnt[1].
Ich tendiere stark zur Meinung, dass zu der Entwicklungsphase, in der embryonale Stammzellen gewonnen werden, noch nicht von menschlichem Leben gesprochen werden kann. Dementsprechend habe ich auch nichts gegen deren Einsatz in Therapien. Ein mulmiges Gefühl aber bleibt.
Mit Gentherapien habe ich mich bisher zu wenig auseinander gesetzt, um ein fundiertes Statement abgeben zu können.
Die Präimplantationsdiagnostik sehe ich kritischer. Dies könnte dazu führen, dass nur noch "Wunschbabys" eine Chance zur Entwicklung erhalten. Daher sollte sie meiner Meinung nach eingeschränkt sein auf die Erkennung schwerster Erbkrankheiten.
Marco Hauke
Da ich selbst an einer unheilbaren Krankheit leide und bei meinem eigenen Kind schon vor der Entscheidung stand die Geräte abschalten zu lassen bin ich in dieser Frage sehr voreingenommen, habe mich jedoch auch sehr intensiv damit beschäftigt. Mein Schluss ist, dass solche Forschungen gerechtfertigt sind und auch gefördert werden sollten. Das Potenzial der Gentechnik in der Medizin ist enorm. Von überragender Wichtigkeit ist jedoch, dass es zum Vorteil der Menschen eingesetzt wird. Jeder Mensch, egal ob Gesund oder nicht, ist wertvoll, doch wenn ich zum Beispiel bei einer künstlichen Befruchtung 4 Eizellen habe, aufgrund von Erbschäden der Eltern statistisch jedoch davon ausgehen muss dass 1 davon einen Genschaden hat, wieso soll ich es dem Zufall überlassen welche davon eingesetzt und welche 3 Anderen (potenzielle Menschen) vernichtet werden?
Es ist ein zweischneidiges Schwert und wir werden noch vor so manches Problem gestellt werden, doch die Antwort zum jetzigen Zeitpunkt DARF meiner Ansicht nach nicht lauten die Augen zu verschließen und aus Angst vor dem was noch kommen könnte alles zu verbieten. Die Gentechnik kann Millionen von Leben retten, auch das ist ein Punkt der moralisch ins Gewicht fällt.
Haukemar 15:09, 3. Jun. 2012 (CEST)
Jan Lüdtke-Reißmann
Wie bereits dargestellt, befürworte ich die rote Gentechnik für den therapeutischen Bereich.
Auch den Bereich der PID sehe ich technisch und befürworte sie. Einschränken möchte ich dies jedoch auf schwere Erbschäden sowie den Bereich von Trisomien. Wir reden hier von künstlich herbeigeführten Befruchtungen außerhalb des Körpers der späteren Mutter sowie über die Fragestellung, ab wann ist ein Mensch ein Mensch. Aus meiner Sicht ist eine befruchtete Eizelle, also das wieder zusammen führen eines ganzen Chromosomensatzes, nicht der Beginn des Menschseins. Ich sehe dies auch noch nicht nach den ersten Zellteilungen als gegeben an. Es ist aus meiner Sicht somit noch kein Individuum entstanden, dessen Freiheiten zugunsten der Eltern eingeschränkt werden könnten.
Völlig unberührt hiervon ist die Situation der Menschen zu betrachten, die auf natürlichem Wege gezeugt wurden und die entweder mit einer Erbschädigung oder gar einer Trisomie konfrontiert sind. Hier ist die Gemeinschaft, aber auch jeder Einzelne gefordert, zu unterstützen und zu helfen, je nach dem in welchem Umfange dies notwendig ist.
Julia Rott
Ein Verbot von PID halte ich für falsch, das muss die Entscheidung der jeweils Betroffenen sein. Risiken und Gefahren muss durch gesetzliche Einschränkungen begegnet werden, was ja auch getan wird und ich finde nicht, dass pauschal behauptet werden kann, der Weg würde zu Wunschbabys führen, wenn die technische Voraussetzung erst einmal gegeben ist. Darum geht es in meinen Augen bei PID nicht.
Bei der Stammzellenforschung sehe ich das ähnlich und zu Gentherapien kann ich gar nichts sagen, weil ich keine Ahnung habe. :)
Harry Botzenhardt
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind niemals nachteilig. Insofern kann man, so finde ich, nichts gegen die Forschung an sich haben. Natürlich dürfen diese Erkenntnisse nicht zu unethischen, unmoralischen und unlauteren Zwecken missbraucht werden. Man muss jedoch sehen, dass neue Möglichkeiten der Diagnose und Therapie ungeborenen Lebens viel Segen bedeuten kann.
Deshalb: Förderung der Forschung mit öffentlichen Geldern? Ja, wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse als geistiges Gemeingut gelten und der Allgemeinheit zugute kommen Morgan le Fay 18:12, 8. Jun. 2012 (CEST)
Dee Kay
Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn an dieser Stelle eine hypothetische Aussage zu einem möglichen zukünftigen Abstimmungsverhalten zu machen auf der Basis von relativ allgemein gehaltener Medienberichterstattung.
Eine Abstimmung basiert, so will ich es gerne halten, auf einem konkreten Fall, auf Informationen, Ausarbeitungen und Arbeitsergebnissen. Meine Aufgabe ist es diese zu prüfen und mir auf dieser Basis eine Meinung zu bilden und entsprechend abzustimmen.
Forschung, Methoden oder Produktionsmittel die unter dem Verdacht stehen, Gefahren zu erzeugen, sollten nicht nur bezüglich der möglichen Risiken sondern auch der möglichen Chancen betrachtet werden. Prinzipielle Technikfeindlichkeit lehne ich ab, letztendlich gilt es grundsätzlich Risiken gegen Chancen abzuwägen um eine Entscheidung zu finden. Ein piratig politisches Stilmittel ist es in solchen Fällen zu verfolgen welche Gruppierung hier den größten Nutzen erzielt.
Alexander R. Brehm
Ein sehr emotionales und schwieriges Thema.
Erste Ansätze sind bereits erlaubt. Wenn man jedoch mit ungeborenem Leben bestehendes Leid lindern oder ausmerzen kann, bevor es abgetrieben wird, dann widerspricht es meiner Meinung nach keinem ethischen Grundsatz.
Anders sehe ich dies jedoch, wenn Kinder ausschließlich als „humanes Ersatzteillager“ gezeugt und verwendet werden sollen oder Eltern sich das Wunschkind aussuchen würden. Das kann ich keinesfalls mit meinem Gewissen verantworten.