BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Medizinische Forschung
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Die Forschung an embryonalen Stammzellen und an Gentherapien, sowie die Präimplantationsdiagnostik sind politisch heftig umstritten und individuelle Gewissensentscheidungen von Abgeordneten.
Sollten diese Ansätze erlaubt oder aus öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Wie stehst du zu diesen Themen?
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Lisa Collins
Nur um das vorweg angesichts dieses heiklen Themas noch einmal zu betonen: Ich bin der Meinung, dass man auch als Bundestagsabgeordnete die eigene Position zurückstellen muss, wenn die Parteibasis in Mehrheit eine andere Richtung vorgibt!
Aber: Ich persönlich finde, dass Präimplantationsdiagnostik in keinster Weise gefördert, oder auch nur erlaubt sein sollte. Für mich geht es hier einerseits um Selektion: Wenn die Möglichkeiten einer Auswahl erstmal gegeben sind, werden sie früher oder später auch genutzt. Heute vielleicht um Behinderungen auszuschließen, morgen für das gewünschte Geschlecht (wie in anderen Ländern schon heute der Fall) und übermorgen dann für ein "Wunschbaby nach Maß". Zum anderen habe ich eine Weile mit Behinderten gearbeitet und empfinde es als unfair, diesen Menschen weniger Recht auf Leben zuzusprechen als Gesunden.
Mindestens diese beiden Gründe führen bei mir zu einer Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik.
Was die Forschung an embryonalen Stammzellen angeht, habe ich mir bisher keine abschließende Meinung gebildet. Ich bin durchaus kritisch, weil ich mir nicht sicher bin, wo embryonales Leben eigentlich beginnt. Auf der anderen Seite steht natürlich der Gedanke, dass dadurch eventuell, in nicht allzu ferner Zukunft, schwere Krankheiten geheilt oder gelindert werden könnten.
Was Gentherapie angeht: Wenn ein erwachsener Mensch für sich entscheidet, sich einer solchen Therapie zu unterziehen, will ich ihm nicht im Weg stehen.
Sebastian Nerz
Das ist ein schwieriges Thema. Gegenfrage: Warum sollte in der PRÄ-Implantation etwas verboten werden, was nach der Implantation dann wieder erlaubt ist? Ich bin gegen eine grundsätzliche Freigabe von PID. Aber eine grundsätzliches Verbot ist hier ebenso wenig zielführend. (Und das hat mit Wunschbabies absolut nichts zu tun).
Die Kombination der Fragen zur PID und zur Gentherapie ist dann auch ein wenig seltsam. Das sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche, die ethisch auch unterschiedlich zu bewerten sind. Es gibt im Bereich "Gentherapie" bspw. ein Asthmaspray mit relativ verheissungsvollen Ergebnissen bisher. Warum sollte man so etwas ausschließen? Die Risiken müssen auch hier im Einzelfall abgewogen werden.
Und eine Parteimeinung entbindet einen Abgeordneten nicht von der Pflicht Entscheidungen zu treffen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Selbst wenn man "nur" die Parteimeinung wiedergibt, die Verantwortung trägt letztlich der Abgeordnete, Befehlsempfänger ist keine gute Ausrede. Und darüber muss man sich auch bei solchen Fragen im klaren sein.
Martin Bartsch
Grundsätzlich muss man hier zwischen Forschung und Anwendung unterscheiden. Dass man Forschung auf einem Gebiet zulässt bedeutet nicht automatisch, dass danach die Anwendung des erlangten Wissens zugelassen wird. Da es erfahrungsgemäß wenig sinnvoll ist Forschung verbieten zu wollen, es wird dann nämlich einfach woanders geforscht, sollten wir uns daran beteiligen und das auch ggf. fördern. Wie die Ergebnisse dann eingesetzt werden ist eine ganz andere Frage und muss im Einzelfall entschieden werden.