BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Mandatstraegerabgaben
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Aktuell wird ja teilweise in der Presse eine parteiinterne Debatte der Piraten breitgetreten. Die Frage, ob Mandatsträger ihrer Partei „freiwillig“ einen Teil ihrer Diäten spenden sollen oder eben nicht. Die Parteikassen sind leer, aber aktuell beziehen 45 Piraten dank ihrer Partei ein im Vergleich zum Durchschnittslohn nicht ganz so schlechtes Gehalt. Bislang ist deren Bereitschaft, sich aber etwas stärker als der Normalpirat an der Finanzierung zu beteiligen, nicht sonderlich ausgeprägt. Das wirft natürlich die Frage auf wie sich da unsere zukünftigen Bundestagsabgeordneten verhalten wollen. Was ist deine Meinung dazu?
Benutzer:Denker74
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Sven Krohlas
Aktuell wird ja teilweise in der Presse eine parteiinterne Debatte der Piraten breitgetreten. Die Frage, ob Mandatsträger ihrer Partei „freiwillig“ einen Teil ihrer Diäten spenden sollen oder eben nicht. Die Parteikassen sind leer, aber aktuell beziehen 45 Piraten dank ihrer Partei ein im Vergleich zum Durchschnittslohn nicht ganz so schlechtes Gehalt. Bislang ist deren Bereitschaft, sich aber etwas stärker als der Normalpirat an der Finanzierung zu beteiligen, nicht sonderlich ausgeprägt. Das wirft natürlich die Frage auf wie sich da unsere zukünftigen Bundestagsabgeordneten verhalten wollen. Was ist deine Meinung dazu?
Aktuell läuft eine Verfassungsbeschwerde von UNS gegen die derzeit geltende Berechnung der Parteienfinanzierung.[1] Die zentralen Punkte darin, die zu prüfen sind:
- Ausschüttung der von uns nicht abgerufenen Anteile an andere Parteien
- staatlich bezuschusste, aber parteinahe Stiftungen und
- Abgaben von Mandatsträgern, die ja praktisch direkt vom Staat zu den Parteien fließen
Die letzten beiden Punkte können dafür sorgen, dass eine Partei zu mehr als 50 % vom Staat finanziert wird und somit finanziell nicht mehr als unabhängig angesehen werden kann.
Meine Meinung dazu: Verpflichtende Mandatsträgerabgaben sind nichts anderes als versteckte Parteienfinanzierung. Aber es dürfte selbstverständlich sein, dass jeder Pirat sich auch freiwillig (!) finanziell an der Parteiarbeit beteiligt, insbesondere wenn er ein gesichertes Einkommen hat. Das schließt natürlich auch Mandatsträger mit ein. Und wer mich kennt weiß auch, dass ich das tun werde.
Andreas Lotter
Ein Bundestagsabgeordneter bezieht Diäten in Höhe von ca. 7.500 Euro brutto monatlich. Wenn er (wie die meisten von uns) in Steuerklasse 1 eingestuft ist verbleiben davon netto ca. 4.000 Euro. Dann legt der Staat nochmals ca. 4.000 Euro an einer steuerfreien Kostenpauschale drauf. Von diesem Geld soll der Abgeordnete in der Lage sein seinen häufig notwendigen zweiten Wohnsitz in Berlin, sein Wahlkreisbüro nebst dessen Ausstattung als auch die bestimmt höheren Mobilitätskosten als der Normalbürger bestreiten. Wenn wir nun großzügig sind so können wir in den Raum stellen der Abgeordneten verfügt monatlich netto über ca. 8.000 Euro. Die Piratenpartei erhebt den Anspruch dass jedes Mitglied möglichst 1% des Nettolohns spenden soll, das wären dann 80 Euro. Da ein Abgeordneter aber doch Vorbildfunktion hat können wir diesen Betrag großzügig auf 100 Euro aufrunden. Das wären dann jährlich 1.200 Euro. Diesen Betrag würde ich persönlich, sollte ich über die Piraten ein Mandat erringen, an regelmäßiger Spendensumme aufbringen, aufgeteilt auf Bezirks-, Landesverband und Bundespartei. Mehr geht meiner Meinung nach aber nicht, da die Kosten und Aufwendungen auch nicht ohne sein werden. Der von unserer Bundesschatzmeisterin Goetze ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/geiz-gate-debatte-um-mandatstraegerabgabe-wirbelt-piratenpartei-auf-a-847638.html ) genannte Wunschbetrag von durchschnittlich 2.500 Euro pro Abgeordneten halte ich dagegen für utopisch und solche Forderungen werde ich auch nicht unterstützen.
^^
Mariotti - Ich bin kein Politiker, sondern nur ein Bürger mit Rechte.
Ich habe mich zu dem Thema schon weiter oben und auf meiner Wiki Seite[2] geoutet. 50% meiner Einnahmen werde ich zum einen einer Treuhändergesellschaft der Partei zur Verfügung geben, welche mich nach einer Art Vertrauens und Leistungsbewertung entsprechend wieder auszahlen kann.Der Rest behält die Partei! Zu diesem Modell fordere ich jeden Abgeordneten der Piratenpartei auf teilzunehmen. Der nachfolgend 2te Teil ist von meiner Seite aus freiwillig. Diese Rückerstattung werde ich wiederum in die Partei zweckgebunden zurückführen. Somit werden 50% meiner gesamten Einnahmen auf jeden Fall der Partei übergeben.
Volker Dyken
Jeder Abgeordnete ist allein seinem Gewissen verpflichtet. Nichts an die Partei zu spenden wäre mit meinem Gewissen nicht vereinbar, denn wir alle werden unsere Mandate über Landeslisten der Partei erhalten. Nur gemeinsam sind wir so stark geworden, weshalb auch ein Teil meiner Mandatsbezüge an Gliederungen der Partei zurückfließen wird. Wieviel das sein wird, kann ich erst nach Berechnung der Höhe der Abtretung (siehe Abschnitt 3.8. meiner Kandidatenvorstellung) und der gestiegenen Unterhalsansprüche sagen. Ich vertraue darauf, dass die Rechtsabteilung der Bezügestelle des Bundestags die Höhe der ausgezahlten Bezüge korrekt berechnen wird. Ich habe aber jetzt auch einmal selbst eine Berechnung angestellt. Laut Pfändungstabelle verbleiben mir 3154,15 €; Kindesunterhalt für 3 Kinder (dann Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle bei Alter 14, 13 und 10, Gesamt 1558 €) und etwaigen Geschiedenenunterhalt abgerechnet (3/7 des zum Selbstbehalt von 950 € verbleibenden Betrags von 646,15 €, also 276,92 €) abgerechnet, verblieben 1319,22 €, von denen ich sicher nicht nur 1% spenden kann, sondern monatlich 50 € anstrebe, was sicherlich übrig bleibt, da ich derzeit - ohne meine Einnahmen aus dem Nebengewerbe wegen Sommerferien - auch mit weniger als ALG II auskomme.
Nach Restschuldbefreiung im Herbst 2014, also nach einem Viertel der Legislaturperiode, wird sich die gesamte Sachlage nochmals ändern; hierfür habe ich aber noch keine Berechnungen angestellt. Sicher ist nur, dass ich dann einen erheblichen Teil des zuvor abgetretenen Betrags problemlos an Parteigliederungen spenden kann - und ich finde es richtig, dass man allgemein über vierstellige Beträge spricht. Mein Beispiel zeigt zugleich, dass es eine allgemeine Richtlinie für Spenden von Mandatsträgern gar nicht geben kann.
Alexander R. Brehm
Ich sehe das ganze liberal:
Mandatsträger erhalten die Abgeordnetenentschädigung für ihre Arbeit im Bundestag. Das Geld ist nicht für die Parteienfinanzierung bestimmt. Deshalb spreche ich mich klar gegen einen Zwang aus, bei dem Mandatsträger, egal ob kommunal-,landes- oder bundesebene, zur Kasse gebeten werden.
Auf freiwilliger Basis spende ich persönlich gerne der Partei etwas, das mach ich so auch schon, ohne das mich jemand dazu zwingen muss.
Frank Schröder
Für den Fall, dass ich zum Abgeordneten gewählt werde, halte ich es für meine eigene, moralische Verpflichtung einen großzügigen Teil meines Einkommens an die Piratenpartei zu spenden. Denn die Piratenpartei ist in aller Regel nicht nur dafür verantwortlich, dass jemand überhaupt Abgeordneter wird. Sie unterstützt auch in vielfältiger Weise die politische Arbeit der Abgeordneten, beispielsweise durch Infrastruktur, die Geld kostet.
Eine verpflichtende Abgabe, oder eine entsprechende ausdrückliche Einforderung von Spenden widerspricht aber der Unabhängigkeit der Abgeordneten.
Harry Botzenhardt
Erhöhte Zahlungen von Mandatsträgern an die Partei wegen säumigen Zahlern unter den Mitgliedern sehe ich nicht ein.
Allerdings erwarte ich, dass Mandatsträger großzügig an die Parteikasse spenden.
Lisa Collins
Meiner Meinung nach ist die gesamte Diskussion unsinnig. Natürlich wäre es toll, wenn jeder, der es sich leisten kann, die Partei zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag finanziell unterstützen würde. Trotzdem muss jeder für sich selber entscheiden, ob er es sich leisten kann, oder nicht und auch, in welcher Höhe. Ich finde es ziemlich anmaßend anderen zu sagen, dass sie zuwenig für die Partei zahlen. Sehen wir es realistisch: Viele unserer Landtagsabgeordneten kriegen ohnehin gar nicht so viel, wie wir oft denken (z.B. in Berlin) UND sie arbeiten hart genug für ihr "Gehalt".
Ich persönlich bin der Meinung, dass man von der Bundestagsabgeordnetendiät gut einen Teil der Partei spenden kann. Die Höhe muss aber jeder für sich selber durchrechnen, immerhin gibt es noch genügend andere Kostenfaktoren, die für jeden einzelnen unterschiedlich sind.
Martin Lange
Wie bereits im Mumble gesagt halte ich die Mandatsträgerabgaben eigentlich für illegale Querfinanzierung der Parteien (dazu gibt es glaube ich auch bereits ein kritisches BVerfG-Urteil), andererseits sind diese Abgaben fest in die Höhe der Diäten eingeplant.
Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass wir eine fairere und demokratischere Lösung als Gesetzesvorschlag einbringen. Bis eine solche allerdings gefunden ist, werde ich eine solche Abgabe allerdings bringen.
Stefan Urbat
Das ist eine Frage, deren Beantwortung von vielen Faktoren abhängt: z.B. ist die Bezahlung der 45 Piraten-Landtagsabgeordneten keineswegs gleich, sondern sehr unterschiedlich, in NRW und Schleswig-Holstein erhalten sie weit höhere Diäten als in Berlin.
Dann hängt es von den Lebensumständen des einzelnen Abgeordneten ab, wie sich für ihn die Lage darstellt: ein Beamter wird nach Ablauf seines Mandats einfach dort weitermachen, wo er vorher gearbeitet hat, d.h. er hat bessere Möglichkeiten, größere Summen zu spenden, weil er nichts zurücklegen muss, als ein Angestellter in der freien Wirtschaft, für den die Mandatsträgerzeit gerade auch in etwas höherem Alter ein berufliches Risiko darstellt.
Auch Privatiers gibt es bei uns, die es sich erlauben können, einen Großteil der Diäten zu spenden.
Ein anderer Aspekt ist, dass ein exorbitantes Abführen von Diäten (Mandatsträgerbeiträge werden in den Rechenschaftsberichten gesondert ausgewiesen, Bsp. 30% scheinfreiwillig bei der SPD) eigentlich Raub am Staat und eine Art indirekte, wenn auch nicht (mehr) verdeckte Parteienfinanzierung darstellt: hier werden staatliche Mittel nochmals bezuschusst und kommen nicht der Abgeordnetenarbeit, sondern der Partei dahinter zugute.
Deswegen bin ich der Meinung, dass sich Mandatsträgerbeiträge, von der vorgeschriebenen Freiwilligkeit mal ganz abgesehen, an üblichen Steuerfreibetragsgrenzen orientieren sollten, um hier nicht fragwürdige Geldflüsse aufzubauen. Solange die Regeln der Parteienfinanzierung nicht geändert werden, ist das ein sinnvoller Kompromiß.
Martin Bartsch
Die Bezüge eines Abgeordneten zur Finanzierung einer Partei heranzuziehen ist nach meiner Überzeugung falsch. Ein Abgeordneter muss, genau wie jedes andere Mitglied, seinen Beitrag bezahlen. Alles andere, was wir fest vorschreiben würden, würde bedeuten einen falschen Weg zu beschreiten. Ich würde als Abgeordneter natürlich deutlich mehr als meinen Mindestbeitrag überweisen, das tue ich auch jetzt schon. Wie viel mehr ist und bleibt aber meine eigene Entscheidung.