BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Ehegattensplitting
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Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
- A) das Ehegattensplitting soll in der bisherigen Form beibehalten werden
- B) in den Genuss des Ehegattensplittings sollen auch Menschen kommen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- C) das Ehegattensplitting sollte in ein Familiensplitting umgewandelt werden. Die steuerliche Begünstigung soll erst dann einsetzen, wenn Kinder (eigene oder adoptiert) im Haushalt leben, egal, ob die Eltern verheiratet, verpartnert oder in wilder Ehe leben
- D) ... dein Vorschlag, falls du A, B oder C nicht zustimmst
Inhaltsverzeichnis
- 1 Bastian Haas
- 2 Frank Schröder
- 3 Sven Krohlas
- 4 Lisa Collins
- 5 Stefan Urbat
- 6 Martin Lange
- 7 Martin Bartsch
- 8 NineBerry
- 9 Berthold "Stimmbürger" Weber
- 10 Julia Rott
- 11 Nathanael Bienia
- 12 Andreas Lotter
- 13 Alexander R. Brehm
- 14 Norbert Hense
- 15 Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
- 16 Andreas Hahn
- 17 Andre Martens
- 18 Thomas Lambeck
- 19 Jochengp
- 20 Holger 'LeLion' Reichert
- 21 Jürgen 'Yonny' Martin
- 22 Simone Gaiser
- 23 Heinz Kraft
- 24 Dee Kay
- 25 Tobias Zawisla
- 26 Volker Dyken
Bastian Haas
Welche der Alternativen beim Ehegattensplitting würdest du bevorzugen?
Um sämtliche Ungerechtigkeiten durch Splitting-Modelle und Freibeträge aufzuheben bin ich für Alternative D (eigener Vorschlag). Mein Vorschlag wäre die Abschaffung jeglichen Splittings und der Kinderfreibeträge und stattdessen eine deutliche Erhöhung des Kindergelds. Davon profitieren alle im gleichen Maße, egal wie viel sie verdienen, ob verheiratet oder nicht. Grundsätzlich würde ich dann nur noch die Einzelveranlagung ermöglichen. Darauf, ob der Grundfreibetrag ganz oder teilweise übertragbar sein soll, habe ich mich noch nicht festgelegt (eventuell könnte man Kinder dafür zur Bedingung machen).
Frank Schröder
Unser Grundsatzprogramm äußert sich zu diesem Punkt ziemlich klar: "Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden."
Ich bin bereit, diese Position entsprechend zu vertreten. Sollte es für diese Position jedoch keine parlamentarische Mehrheit geben, stellt B) meiner Meinung nach eine akzeptable Übergangslösung dar.
Sven Krohlas
Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
- A) das Ehegattensplitting soll in der bisherigen Form beibehalten werden
- B) in den Genuss des Ehegattensplittings sollen auch Menschen kommen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- C) das Ehegattensplitting sollte in ein Familiensplitting umgewandelt werden. Die steuerliche Begünstigung soll erst dann einsetzen, wenn Kinder (eigene oder adoptiert) im Haushalt leben, egal, ob die Eltern verheiratet, verpartnert oder in wilder Ehe leben
- D) ... dein Vorschlag, falls du A, B oder C nicht zustimmst
Das heiß diskutierte [1] Ehegattenspliting, von der nur die Familienform der Ehe profitiert, ist in meinen Augen klar diskriminierend gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften oder anderen Formen des Zusammenlebens. Dies widerspricht unserer Forderung nach freier Selbstbestimmung des Zusammenlebens [2]. Folglich fordern wir im Abschnitt über Familienförderung des Grundsatzprogramms [3] die Abschaffung des Ehegatensplittings und die Bindung von Förderung an die Versorgung von Kindern oder schwachen Menschen. Diese Forderung ist in meinen Augen gut begründet und ich kann sie dementsprechend auch vertreten.
Lisa Collins
Ich halte es da mit unserem Grundsatzprogramm.
Meines Erachtens nach wäre die beste Option, dass Ehegattensplitting (und auch die Kinderfreibeträge) abzuschaffen und dafür z.B. Kindergeld und Gelder für die Pflege Angehöriger/Lebenspartner zu erhöhen, damit die Förderung nicht an die Institution Ehe gebunden ist.
Stefan Urbat
Darüber läuft gerade eine Abstimmung in LQFB, ich bin aber persönlich für C, da es nicht einzusehen ist, dass aktuell nur Heteropaare ohne Kinder wirtschaftlich vom Heiraten massiv profitieren können - hier werden falsche Anreize gesetzt, die zudem den Gleichheitsgrundsatz verletzen und mal wieder nicht das Wesentliche (Kinder in einer Familie) gefördert.
Martin Lange
C, ganz klar C. Das Grundgesetz sagt dass die Familie einen besonderen Schutz durch den Staat genießt. Heutzutage sind allerdings die Familienmodelle flexibler als noch vor 60 Jahren, um dem Gedanken des Grundgesetzes der Familienförderung einerseits und der (mindestens genauso wichtigen) Gleichberechtigung andererseits Sorge zu tragen, halte ich das Fördern von Kinderaufziehenden egal in welcher Kombination für sinnvoll.
Ob das aktuelle Prinzip des Splittings da noch sinnvoll ist oder man eine äquivalente Finanzierung neu konzipiert, ist hierbei noch zu diskutieren, da aktuell nur von 2 "Aufziehenden" ausgegangen wird, ein weiter gefassterer Familienbegriff aber eben auch polyamouröse Verbindungen umfassen kann.
Martin Bartsch
Das aktuelle Modell ist auf jeden Fall abzulehnen.
Es wären verschiedenen Verbesserungen denkbar, aber am meisten überzeugt mich unsere Position aus dem Grundsatzprogramm: "Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden."
Das entspricht am ehesten deiner Option c.
NineBerry
Welche der nachstehenden Alternativen [zum Ehegattensplitting] würdest du bevorzugen?
Ehegattensplitting abschaffen. Ein Familiensplitting ist aber auch keine gute Idee, führt das doch wieder zu bürokratischem Verwaltungsmehraufwand, der darin besteht, zu klären, in welchen Konstellationen jetzt mehrere Personen als Familie gelten oder nicht. Deshalb einfach kurzfristig Kindergeld erhöhen und Pflegeversicherung aufstocken, langfristig sollte diese Frage sich durch ein Grundeinkommen erledigen.
Berthold "Stimmbürger" Weber
Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
Das Ehegattensplitting abschaffen, kein Familiensplitting, dafür das Kindergeld erhöhen, das bGE einführen und das Steuersystem (Freibeträge/Steuerklassen usw.) vereinfachen.
Julia Rott
Grundsätzlich Option C, jedoch nicht als Familiensplitting, sondern als erhöhter Zuschuss (Kindergeld beispielsweise) unabhängig davon, in welchem Familienmodell die Kinder leben.
Nathanael Bienia
Grundsätzlich C, wobei ein erhöhtes Kindergeld sinnvoller wäre.
Andreas Lotter
Ich schließe mich (nicht nur in dieser Frage) ganz unserem Grundsatzprogramm an.
Alexander R. Brehm
Das aktuelle Modell finde ich nicht gut. Ich tendiere zu Alternative C.
Norbert Hense
C wäre akzeptabel. Aber man kann das Splitting auch ganz streichen und das Kindergeld entsprechend erhöhen.
Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
Ein Familiensplitting ist mir zu unflexibel. Eine steuerliche Subventionierung der Sorge für Kinder und Schwache (Grundsatzprogramm) ist zwar eine Lösung, für Besser erachte ich aber eine Erhöhung des Kindergeldes bei gleichzeitiger Beendigung der unsäglichen Verrechnungspraxis für Sozialleisungsbezieher*innen. Also Option D)
Andreas Hahn
Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
- A) das Ehegattensplitting soll in der bisherigen Form beibehalten werden
- B) in den Genuss des Ehegattensplittings sollen auch Menschen kommen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- C) das Ehegattensplitting sollte in ein Familiensplitting umgewandelt werden. Die steuerliche Begünstigung soll erst dann einsetzen, wenn Kinder (eigene oder adoptiert) im Haushalt leben, egal, ob die Eltern verheiratet, verpartnert oder in wilder Ehe leben
- D) ... dein Vorschlag, falls du A, B oder C nicht zustimmst
Auf jeden Fall Abschaffung des Ehegattensplittings. Die soziale Funktion einer Familie ergibt sich nicht erst durch den formalen Akt der Eheschließung, damit sind andere Formen der Lebenspartnerschaft genauso zu fördern und zu schützen. Also C.
Andre Martens
Variante C
Thomas Lambeck
Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
Wie bereits von einigen anderen angeführt, haben wir dazu einen Beschluss[4], den ich sehr gut finde.
Insofern fehlt Deinem Vorschlag „C“ so weit ich das auf die schnelle herauslese nur die von unserem Beschluss ebenfalls einbezogene „Pflege von schwachen Menschen“.
Jochengp
Habe selbst 28 Jahre von Familiensplitting profitiert. Halte es für total überholt. Würde der Alternative C zustimmen bzw. eine sinnvolle Kindergeldlösung unterstützen. Am aller besten wäre das BGE, jedoch ist der Weg daHIN SICHERLICH NOCH SEHR WEIT:
Holger 'LeLion' Reichert
Ich entscheide mich für C. Diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist steuerlich förderungswürdig. Das reine Zusammenleben von Partnern an sich ist Privatsache. Aber man sollte zusätzlich auch die Versorgung alter oder behinderter Menschen innerhalb einer familiären oder familienähnlichen Gemeinschaft miteinbeziehen.
Jürgen 'Yonny' Martin
FRAGE: Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
Dem Grundsatzprogramm der Piraten entspricht am ehesten das Modell "C) das Ehegattensplitting sollte in ein Familiensplitting umgewandelt werden. Die steuerliche Begünstigung soll erst dann einsetzen, wenn Kinder (eigene oder adoptiert) im Haushalt leben, egal, ob die Eltern verheiratet, verpartnert oder in wilder Ehe leben." Ob man das dann "Familiensplitting" nennen muss oder einfach "Kinderförderung" sei dahingestellt.
Andererseits stellt das gegenwärtige Ehegattensplitting, das nicht für eingetragene Partnerschaften oder wilde Ehen gilt, eine Ungerechtigkeit dar, die so auf keinen Fall bleiben kann und vermutlich von Karlsruhe bald gekippt wird. Wenn die wünschenswerte Abschaffung des Ehegattensplittings nicht mit den anderen Parteien zusammen gelingen sollte, wäre das aber auch kein Grund, diese Ungleichbehandlung weiter zu dulden.
Simone Gaiser
C)
Heinz Kraft
Welche der nachstehenden Alternativen würdest du bevorzugen?
- A) das Ehegattensplitting soll in der bisherigen Form beibehalten werden
- B) in den Genuss des Ehegattensplittings sollen auch Menschen kommen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- C) das Ehegattensplitting sollte in ein Familiensplitting umgewandelt werden. Die steuerliche Begünstigung soll erst dann einsetzen, wenn Kinder (eigene oder adoptiert) im Haushalt leben, egal, ob die Eltern verheiratet, verpartnert oder in wilder Ehe leben
- D) ... dein Vorschlag, falls du A, B oder C nicht zustimmst
Auf Basis freier Selbstbestimmung des Zusammenlebens ist das Ehegattensplitting zu Gunsten der Versorgung von Kindern, Alten und sonstigen Schwachen, abzuschaffen. Es kann nicht sein, dass nur Lebensverhältnisse wie die der Ehe profitieren und andere eingetragene Lebenspartnerschaften etc. unberücksichtigt bleiben.
Dee Kay
Was hat der Anspruch des Staates, Rahmenbedingungen zu schaffen, die mehr neue, gut erzogene und gut ausgebildete Staatsbürger hervorbringen, damit zu tun, dass man die Wahl der Art von Partner-, Lebensgemeinschaft subventioniert? Viel bessere Rahmenbedingungen würde Staat schaffen wenn er das Geld in bessere Betreuungs- und Bildungsangebote steckt und dort, welche Lebensgemeinschaften auch immer, positiv entlastet. Also abschaffen und Alternativen erarbeiten.
Tobias Zawisla
Ich sehe es wie in unserem Grundsatzprogramm - "Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden."
Für mich gibt es keinen Grund, an Ehen oder Lebenspartnerschaften, steuerliche Erleichterungen zu koppeln.
Volker Dyken
Das Ehegattensplitting benachteiligt nicht nur gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sondern auch andere Modelle des Zusammenlebens wie polyamouröse Lebensgemeinschaften. Diese Modelle können aber gesetzlich gar nicht erfasst werden.
Das Zusammenleben in Lebensgemeinschaften an sich ist grundsätzlich nicht förderungswürdig, zu unterschiedlich ist das Zusammenleben zwischen Lebensmodellen von kindererziehender Wohngemeinschaft bis enger traditioneller Paarbeziehung, und zu diskriminierend wäre eine Differenzierung nach Anzahl und Geschlecht der zusammenlebenden Menschen. Daher ist der Parteibeschluss zur Abschaffung des Ehegattensplittings nur konsequent.
Somit kann nur der besondere Schutz der Kinder eine Steuervergünstigung begründen. Sowohl durch höhere Steuerfreibeträge, die auch Unterhaltspflichtigen zu Gute kommen, die heute der Doppelbelastung aus Besteuerung und Unterhalt ausgesetzt sind, als durch höhere direkte Leistungen an das Kind wie Kindergeld oder später sein Grundeinkommen. Eine Abschaffung der Kinderfreibeträge lehne ich ab.