BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Bundestagswahlprogramm

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Bundestagswahlprogramm
FRAGE:

Was hälst du von unserem Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm gibt es da einen Punkt der dich stört?


Incredibul

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Frank Schröder

Unser Bundestagswahlprogramm ist sicherlich noch unvollständig. Alle derzeit darin enthaltenen Punkte unterstütze ich voll.

Stefan Urbat

Abgesehen davon, dass unser momentan schon beschlossener Teil des nächsten Bundestagswahlprogramms für die BTW 18 kaum umfangreicher ist, als es das für die BTW 17 war, und bis zur Kandidatenaufstellung für diese Wahl da auch nichts mehr passieren wird, kann ich alle bisher aufgenommenen Punkte voll unterstützen.

Bastian Haas

Was hälst du von unserem Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm gibt es da einen Punkt der dich stört?
Abgesehen von dem noch völlig unzureichenden Umfang des Programms kann ich bisher nichts an den verabschiedeten Programmpunkten aussetzen.

Sven Krohlas

Was hälst du von unserem Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm gibt es da einen Punkt der dich stört?

Bisher stört mich nur ein Punkt: Es ist zu kurz. ;-) Aber daran wird ja gearbeitet und nach dem Bundesparteitag in Bochum wird es sicher umfangreicher sein. Möglicherweise verabschieden wir ja auch in der ersten Jahreshälfte von 2013 noch ein paar Punkte.

Zum Inhalt: Besonders wichtig finde ich es, dass wir endlich ein konkretes Programm zum Urheberrecht vorlegen können, das wird bereits seit Jahren von uns erwartet. Auch die Streichung der Sanktionen bei Hartz IV halte ich für wichtig, da man uns sonst vorwerfen könnte, außer einem nicht so schnell einführbaren BGE keine Lösungen in der Sozialpolitik zu haben. Diese Forderung ist also sowohl inhaltlich sinnvoll als auch zur Kommunikation unserer Ziele sehr nützlich.

Christian "Krisch" Alkemper

Die bislang noch wenigen Punkte des Bundestagswahlprogramms (Stand: 27. August 2012) kann ich mir in der vorliegenden Form uneingeschränkt zu eigen machen.

Martin Bartsch

Am BT-Wahlprogramm stören mich aktuell 2 Punkte:

1.: Es ist zu kurz, aber das wird sich ja hoffentlich noch ändern.

2.: Der Punkt zum BGE. Ich stehe dem BGE grundsätzlich eher skeptisch gegenüber. Aber vor allem diesen Beschlusstext finde ich übel. Wir positionieren uns praktisch gar nicht sondern verlagern alle Verantwortung in eine Enquete-Kommission und eine Volksabstimmung. Motto: wir wollen dass alles schöner wird - wie das geht sollen andere erarbeiten und auch die Verantwortung dafür wollen wir nicht übernehmen. Auch der Hinweis dass wir bis zur Einführung einen Mindestlohn fordern – je nach Gestaltung eines BGE wäre meiner Meinung nach auch MIT einem BGE ein gesetzlicher Mindestlohn dringend notwendig.

Berthold "Stimmbürger" Weber

Was hälst du von unserem Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm gibt es da einen Punkt der dich stört?

Ich finde dieses sehr gut und in Bochum werden wir das eine oder andere noch ergänzen können.

Auch zum bGE, Mindestlohn und die Abschaffung der Hartz IV Sanktionen, stehe ich voll und ganz!

Norbert Hense

Was hälst du von unserem Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm gibt es da einen Punkt der dich stört?

Das Bundestagswahkprogramm ist natürlich inhaltlich noch viel zu dünn.

Stören tut mich der Punkt zum BGE. Zunächst: In einen BGE-Antrag gehört nicht noch der Mindestlohn-Punkt und der Volksentscheid-Punkt hinein. Das sind extra Punkte (die ich aber unterstütze).

Ich bin eher BGE-Skeptiker. Das kommt aber vielleicht auch auf ein BGE-Modell an. Vielleicht gibt es eines, welches mich überzeugt? DAS BGE gibt es nämlich gar nicht. Welches Modell wir unterstützen wird in unserem Antrag gar nicht deutlich. Vielmehr ist er sehr unpolitisch formuliert, weil er die Verantwortung an eine Enquete-Kommission abschiebt.

Andreas Hahn

Was hälst du von unserem Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm gibt es da einen Punkt der dich stört?

Abgesehen davon, dass es noch wachsen muss, sollte der Punkt "Begrenzung der Leiharbeit" konkreter ausgestaltet werden:

  • Der Grundsatz des "Equal Pay" - plus Flexibilitätsaufschlag - darf nicht durch Tarifregelungen der Verleiher unterlaufen werden können (z.B. durch ein Günstigerprinzip der geltenden Tarifverträge "Verleiher" vs. "Entleiher + Flexibilitätsaufschlag")
  • Es soll einen Anspruch auf Festanstellung der Leiharbeitnehmer beim Entleiher geben, ähnlich wie die Regelungen zu Kettenarbeitsverträgen