BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Gleichstellung Lebenspartnerschaften

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Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung

  • Titel: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung
  • SortKey: {{{SortKey}}}
  • Status: In Arbeit
  • Initiator: NineBerry
  • Sub-AG: Gesellschaft
  • Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei


Kurzfassung

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, die Lebenspartnerschaften im Rahmen der Landesgesetzgebung anders behandeln als Ehen. Zum Beispiel erfolgt die Schließung der Partnerschaft nicht auf dem Standesamt. Außerdem werden höhere Gebühren berechnet.[1]

Das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Baden-Württemberg sowie die Baden-Württembergische Gebührenverordnung sollen abgeändert werden, so dass Lebenspartnerschaften und Ehen gleich behandelt werden.

Dies ist nicht nur aus Gründen der Gleichberechtigung sinnvoll, sondern auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung.

Auch bei Angestellten und Beamten von Land und Kommunen dürfen bei der Berechnung und Zuweisung von Zulagen und Renten keine Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen gemacht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2009 festgestellt, dass eine solche Unterscheidung nicht verfassungskonform ist.[2]

Bearbeiter

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
01.11.2009 In Arbeit Rüberkopiert vom Wahlprogrammvorschlag